EINSTIEG
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1989 hat sich unsere Welt vielseitig verändert - und somit auch die Lebenswelt von Kindern. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Richtlinien unter die Lupe zu nehmen und unter dem Aspekt der Veränderung der Gesellschaft im Zuge der Digitalisierung zu betrachten.
Ein einheitliches Verständnis von den Begriffen „Kind“ und „digitaler Welt“ ist die Voraussetzung, wenn man sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lebenswelten von Kindern beschäftigt.
Kind ist laut UN-Kinderrechtskonvention, eine Person unter 18 Jahren. Unter digitaler Welt verstehen wir mehr als bloß Internet. Sie ist das Zusammenspiel der sich stetig entwickelnden Angebote (Inhalte, Programme und Dienstleistungen) kommerzieller, öffentlicher und anderer Anbieter in digitaler Form. Dies umfasst alle Computer- und digital vernetzte Technologien und Dienstleistungen, oft bezeichnet als IKT, das Internet, das World Wide Web, Mobile Endgeräte, Netzwerke, Online, Apps, Soziale Medien, elektronische Datenbanken, Big Data, das Internet der Dinge, Angebote der Informationsgesellschaft, das Medienumfeld, Online-Spiele, und jede (technische) Entwicklung, die Zugang zu oder Dienste für die digitale Lebenswelt ermöglicht.
Bei der Betrachtung der Digitalisierung der Lebenswelt von Kindern fokussieren wir uns auf folgende sechs Rechte: Zugang, Meinungs- und Informationsfreiheit, Versammlung und Vereinigung, Teilhabe und Spiel, Privatsphäre und Datenschutz, Bildung und Medienkompetenz sowie Schutz und Sicherheit - unter Berücksichtigung internationaler Menschenrechtsabkommen, wie der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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Besonderer Schutz
Kinder sollen vor allen Formen der Ausbeutung geschützt werden, die ihr Wohlergehen in Bezug auf das digitale Umfeld beeinträchtigen. Ausbeutung kann in vielerlei Gestalt auftreten, z. B. als wirtschaftliche Ausbeutung bis hin zur Kinderarbeit, als sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch, als Verkauf von, Handel mit und Entführung von Kindern oder als Anstiftung von Kindern zu kriminellen Handlungen u.a. in Form von Cyberkriminalität.
Durch das Erstellen und Teilen von Inhalten können Kinder im digitalen Umfeld zu wirtschaftlichen Akteur*innen werden, was ihre Ausbeutung zur Folge haben kann.