• Thema

    Berücksichtigung des Kindeswillen

    Entsprechend dem Recht auf Nichtdiskriminierung sollen alle Kinder gleichermaßen einen effektiven und bedarfsgerechten Zugang zum digitalen Umfeld haben.

    Deshalb müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um digitale Ausgrenzung zu überwinden, etwa durch die Bereitstellung von kostenlosem, sicherem Internetzugang für Kinder an dafür bestimmten öffentlich zugänglichen Orten sowie durch Investitionen in Maßnahmen und Programme, die den bezahlbaren Zugang aller Kinder zu digitalen Technologien und deren sachkundige Nutzung in Lernumgebungen, Einrichtungen des Gemeinwesens und zu Hause unterstützen.

Aktuelle Meldungen

YOUthDIG 2026 – Die Bewerbungsphase ist eröffnet!

Für den YOUthDIG vom 23.-27. Mai in Brüssel werden Jugendliche mit einem Interesse an Digitalthemen gesucht. In vorherigen Webinaren werden sich Teilnehmenden mit praxisnahen Themen der Internet Governance auseinandersetzen und inhaltliche Impulse für das EuroDIG setzen.

Explorative Studie zur Social-Media-Nutzung von jungen Menschen

Die Studie wurde vom AWO Bundesverband e.V. beauftragt und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) durchgeführt. Sie erforscht unter anderem die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf ein Social Media Verbot für unter 16-Jährige sowie die Auswirkungen von sozialen Medien auf ihre Lebensrealitäten.

Whitepaper: Digitale Teilhabe von Kindern – warum Verbote allein nicht reichen

Das vorliegende Dokument wurde im Januar 2026 von Education Y veröffentlicht. Es behandelt die Nutzung sozialer Medien und Smartphones von Kindern und Jugendlichen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Kinder- und Jugendbeteiligung: Gestalte mit uns ein sicheres Internet für junge Menschen

Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission zum Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, Empfehlungen für einen zeitgemäßen und wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu entwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Beteiligung junger Menschen.

Ansicht: Kinderrechte und Internet Governance

Kinder- und Jugendbeteiligung: Gestalte mit uns ein sicheres Internet für junge Menschen

Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission zum Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, Empfehlungen für einen zeitgemäßen und wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu entwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Beteiligung junger Menschen.

Gemeinsame Erklärung zu künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes

Das Dokument bekräftigt das gemeinsame Engagement für die Förderung eines auf Kinderrechten basierenden Ansatzes für künstliche Intelligenz und fordert koordinierte Maßnahmen, um sicherzustellen, dass KI so konzipiert, entwickelt und reguliert wird, dass die Rechte des Kindes geachtet, geschützt und verwirklicht werden. Neben den Organisationen der Vereinten Nationen wird die Erklärung auch von mehr als 50 Organisationen unterstützt, darunter auch die Stiftung Digitale Chancen.

Künstliche Intelligenz soll Kinderrechte befördern

Gemeinsam haben die Internationalen Fernmeldeunion (ITU), der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, UNICEF, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Interparlamentarische Union (IPU), UNESCO, UNICRI, UNODA, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten sowie für Gewalt gegen Kinder und die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für den Handel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern am 19. Januar 2026 in Genf die Gemeinsame Erklärung zu künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes veröffentlicht.

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Kinderschutzkonzept: Wir nehmen Kinderschutz in unseren Projekten ernst!

Das Kinderschutzkonzept bildet die Grundlage unserer Stiftungsarbeit in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Es schafft ein Umfeld und eine Haltung, in dem Kinder geschützt, gefördert und beteiligt werden und in dem sich Mitarbeitende in der Arbeit mit Minderjährigen sicher fühlen.

Künstliche Intelligenz soll Kinderrechte befördern

Gemeinsam haben die Internationalen Fernmeldeunion (ITU), der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, UNICEF, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Interparlamentarische Union (IPU), UNESCO, UNICRI, UNODA, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten sowie für Gewalt gegen Kinder und die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für den Handel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern am 19. Januar 2026 in Genf die Gemeinsame Erklärung zu künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes veröffentlicht.

Ein starkes Bekenntnis zu den Kinderrechten im digitalen Umfeld

Am Mittwoch, 17. Dezember 2025 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen dem Abschlussdokument der WSIS+20-Überprüfung zugestimmt und ein dauerhaftes Mandat für das Internet Governance Forum etabliert.