Entsprechend dem Recht auf Nichtdiskriminierung sollen alle Kinder gleichermaßen einen effektiven und bedarfsgerechten Zugang zum digitalen Umfeld haben.
Deshalb müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um digitale Ausgrenzung zu überwinden, etwa durch die Bereitstellung von kostenlosem, sicherem Internetzugang für Kinder an dafür bestimmten öffentlich zugänglichen Orten sowie durch Investitionen in Maßnahmen und Programme, die den bezahlbaren Zugang aller Kinder zu digitalen Technologien und deren sachkundige Nutzung in Lernumgebungen, Einrichtungen des Gemeinwesens und zu Hause unterstützen.