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    Berücksichtigung des Kindeswillen

    Entsprechend dem Recht auf Nichtdiskriminierung sollen alle Kinder gleichermaßen einen effektiven und bedarfsgerechten Zugang zum digitalen Umfeld haben.

    Deshalb müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um digitale Ausgrenzung zu überwinden, etwa durch die Bereitstellung von kostenlosem, sicherem Internetzugang für Kinder an dafür bestimmten öffentlich zugänglichen Orten sowie durch Investitionen in Maßnahmen und Programme, die den bezahlbaren Zugang aller Kinder zu digitalen Technologien und deren sachkundige Nutzung in Lernumgebungen, Einrichtungen des Gemeinwesens und zu Hause unterstützen.

Aktuelle Meldungen

Ansicht: EuroDIG 2025: Aufruf zur Programmgestaltung

EuroDIG 2025: Aufruf zur Programmgestaltung

Der Europäische Dialog zur Internetregulierung (EuroDIG) wird vom 12. bis 14. Mai 2025 im französischen Strasbourg erneut eine Plattform zum Austausch und zur Vernetzung von Vertretenden aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft bieten. In Vorbereitung der Konferenz besteht noch bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit Vorschläge für die thematische Gestaltung des Programms einzureichen. Jede*r Akteur*in kann in einem übersichtlichen Verfahren über dieses Formular bis zu drei Anregungen für Beratungen übermitteln.

Ansicht: Aufruf zur Beteiligung: Wirkungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25

Aufruf zur Beteiligung: Wirkungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25

Das Digital Futures for Children (DFC) Zentrum an der London School of Economics and Political Science bittet um Stellungnahmen zu den Wirkungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 des UN-Ausschusses über die Rechte des Kindes zu den Rechten des Kindes in Bezug auf die digitale Umgebung.

Ansicht: Eine kinderrechtliche Perspektive auf die Begrenzung der Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen

Eine kinderrechtliche Perspektive auf die Begrenzung der Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen

Die Studie des Digitalverbands Bitkom vom 30.09.2024 zur Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen gibt wertvolle Einblicke in das digitale Verhalten von Familien. Im Ergebnis zeigt die Studie, für die insgesamt 942 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren befragt wurden, dass knapp die Hälfte (46 Prozent) von ihren Erziehungsberechtigten in ihrer Bildschirmzeit eingeschränkt wird, sofern es sich nicht um schulische Aufgaben handelt. Mit zunehmendem Alter der Befragten nehmen diese Einschränkungen ab. Dennoch stellt sich die Frage, welche Kinderrechte dabei möglicherweise berührt werden und welche Alternativen es gibt, um Kinder in der Frage der Bildschirmzeit zu beteiligen, zu befähigen und vor Risiken im Netz zu schützen. Die UN-Kinderrechtskonvention bietet hier einen hilfreichen Rahmen, um diese Praxis zu bewerten.

Ansicht: Smartphone policies in schools: What does the evidence say?

Smartphone policies in schools: What does the evidence say?

Das Zentrum „Digitale Zukunft für Kinder“ (DFC) unterstützt eine Evidenzbasis für eine kinderrechtsbasierte Interessenvertretung, und fördert den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik, während es die Stimmen von Kindern stärkt. Der Forschungsbericht bietet einen Einblick in die Debatte über Smartphone-Richtlinien in Schulen und den damit einhergehenden Kinderrechte.

Ansicht: Deutschland: Sonderberichterstatterin fordert landesweit einheitlichen Ansatz zum Schutz von Kindern

Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution besucht Deutschland

Vom 14. bis zum 25. Oktober wird die Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution der Vereinten Nationen, Mama Fatima Singhateh, Deutschland besuchen, um sich über die aktuelle Situation sowie bestehende Entwicklungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Aufklärung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu informieren.

Ansicht: Kinderrechtliche Leitlinien für DSA-Umsetzung

Kinderrechtliche Leitlinien für DSA-Umsetzung

In Umsetzung des Digital Services Act bereitet die Europäische Kommission die Erarbeitung von Leitlinien gemäß Art. 28 Absatz 4 vor. Diese Leitlinien sollen die Anbieter von Online-Plattformen dabei unterstützen, ihre Pflichten nach Art. 28 Absatz 1 DSA umzusetzen.

Ansicht: Kinderrechte im Global Digital Compact berücksichtigen

Global Digital Compact: Kinder online schützen

Auf dem Gipfeltreffen für die Zukunft (Summit for the Future) haben die Vereinten Nationen im Rahmen der Planung für die kommenden Jahre (Our Common Agenda) den gemeinsamen Digitalpakt (Global Digital Compact) verabschiedet.

Ansicht: Studie stellt Optimierungsbedarf bei kindgerechter Gestaltung digitaler Angebote fest

Studie stellt Optimierungsbedarf bei kindgerechter Gestaltung digitaler Angebote fest

Die digitale Welt bietet Kindern viele Möglichkeiten zur Information, Unterhaltung und Interaktion. Doch wie gut sind die Angebote auf die Bedürfnisse junger Nutzender abgestimmt und inwieweit tragen sie bei zur Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe?

15. IGF Deutschland, Torsten Krause und Jutta Croll

Kinderrechte im Metaversum durch vorausschauende Digitalpolitik gewährleisten

Im Rahmen des 15. Internet Governance Forum Deutschlands hat das Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ am 11. September einen Workshop zum Thema Kinderrechte im Metaversum durchgeführt.

Ansicht: Einblick zur Motivation sexueller Gewalttäter*innen online

Einblick zur Motivation sexueller Gewalttäter*innen online

Die rapide Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) und deren Zugänglichkeit stellen komplexe Herausforderungen für jene dar, die sich für die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen. Gründe hierfür sind die niedrigen Barrieren zur Nutzung der KI. Täter*innen ist es möglich, alleine oder innerhalb von Tätergemeinschaften diese Technologien zu missbrauchen, um Abbildungen sexueller Gewalt gegen Kinder (CSAM) zu produzieren und online zu verbreiten.