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    Besonderer Schutz

    Kinder sollen vor allen Formen der Ausbeutung geschützt werden, die ihr Wohlergehen in Bezug auf das digitale Umfeld beeinträchtigen. Ausbeutung kann in vielerlei Gestalt auftreten, z. B. als wirtschaftliche Ausbeutung bis hin zur Kinderarbeit, als sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch, als Verkauf von, Handel mit und Entführung von Kindern oder als Anstiftung von Kindern zu kriminellen Handlungen u.a. in Form von Cyberkriminalität.

    Durch das Erstellen und Teilen von Inhalten können Kinder im digitalen Umfeld zu wirtschaftlichen Akteur*innen werden, was ihre Ausbeutung zur Folge haben kann.

Aktuelle Meldungen

Ansicht: Die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes

Die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes

Die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Rechte des Kindes. Die ACRWC baut auf denselben Grundprinzipien auf wie die UN-Kinderrechtskonvention, hebt aber Themen hervor, die im afrikanischen Kontext von besonderer Bedeutung sind.

Ansicht: UN-Kinderrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte des Kindes

UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Am 20. November 1989 wurde sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist die meist ratifizierte UN-Konvention - bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete am 26. Januar 1990, am 5. April 1992 trat sie in Deutschland in Kraft.

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UN-Kinderrechtskonvention - im Wortlaut

Wortlaut der von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedeten Konvention über die Rechte des Kindes in 54 Artikeln