• Thema

    Besonderer Schutz

    Kinder sollen vor allen Formen der Ausbeutung geschützt werden, die ihr Wohlergehen in Bezug auf das digitale Umfeld beeinträchtigen. Ausbeutung kann in vielerlei Gestalt auftreten, z. B. als wirtschaftliche Ausbeutung bis hin zur Kinderarbeit, als sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch, als Verkauf von, Handel mit und Entführung von Kindern oder als Anstiftung von Kindern zu kriminellen Handlungen u.a. in Form von Cyberkriminalität.

    Durch das Erstellen und Teilen von Inhalten können Kinder im digitalen Umfeld zu wirtschaftlichen Akteur*innen werden, was ihre Ausbeutung zur Folge haben kann.

Aktuelle Meldungen

Der SCHUTZ von Kindern wird heute groß geschrieben!

Auch wenn die Rechte von Kindern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen wichtig sind und nicht gegeneinander priorisiert werden sollten, liegt der Schwerpunkt der Sessions am zweiten Tag des IGF 2025 auf dem Kinderschutz.

Der SCHUTZ von Kindern wird heute groß geschrieben!

Auch wenn die Rechte von Kindern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen wichtig sind und nicht gegeneinander priorisiert werden sollten, liegt der Schwerpunkt der Sessions am zweiten Tag des IGF 2025 auf dem Kinderschutz.

Gemeinsam für ein sicheres digitales Umfeld

Am gestrigen Dienstag wurde in Lillestrom, Norwegen, das 20. Internet Governance Forum (IGF) der Vereinten Nationen feierlich eröffnet. In diesem Jahr kommt die Internetgemeinschaft aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Gemeinsam das digitale Umfeld gestalten und steuern“ zusammen, um über Aspekte von Vertrauen und Resilienz, nachhaltiger und verantwortungsvoller Innovationen, über universellen Zugang und digitale Rechte sowie die Gestaltung von digitaler Kooperationen zu beraten.

Einer für alle – alle für Einen: Im besten Interesse der Kinder

Tag Null des Internet Governance Forum (IGF) 2025 begann mit einer Eröffnungsrede von Karianne Tung, Ministerin für Digitalisierung und öffentliche Verwaltung Norwegen, in der sie erklärte, dass die norwegische Regierung das IGF als einen wichtigen Teil der Vereinten Nationen für eine verantwortungsvolle, auf den Menschen ausgerichteten digitalen Entwicklung betrachte.

Kinderrechte beim IGF 2025

Norwegen ist der Gastgeber des 20. Internet Governance Forums (IGF) der Vereinten Nationen. Dieses findet vom 23. bis zum 27. Juni in Lillestrom bei Oslo statt

Child Rights Impact Assessment (CRIA) im digitalen Raum

Obwohl Kinder und Jugendliche weltweit etwa ein Drittel der Internetnutzer*innen ausmachen, finden ihre Perspektiven in technologiebezogenen Politiken, Designprozessen und Entscheidungsstrukturen nach wie vor kaum Berücksichtigung. Um dem entgegenzuwirken, kann laut den Autorinnen Sonia Livingstone und Kruakae Pothong ein Tool wie das „Child Rights Impact Assessment Tool“ als praktisches Werkzeug dienen, um Kinderrechte umfassender, frühzeitiger und systematischer in politische und administrative Entscheidungsprozesse zu integrieren.

Altersfeststellung darf nicht zu Ausschlüssen führen

Der letzte Tag des Europäischen Dialogs zur Internetregulierung stand im Zeichen der Altersfeststellung.

Diskriminierungen vorbeugen und Daten schützen

Am zweiten Konferenztag des Europäischen Dialog zur Internetregulierung (EuroDIG) standen im französischen Strasbourg unter anderem die Zusammenhänge zwischen Künstlicher Intelligenz und Diskriminierung sowie die Auswirkungen von Neurotechnologien auf die Privatsphäre im Mittelpunkt.

#MyFriendToo: Hilfe für jungen Menschen nach sexualisierter Gewalt

Aktuelle Forschung zeigt, dass die ersten Personen, an die sich junge Betroffene wenden, wenn sie sexualisierte Gewalt erlebt haben, häufig nicht…

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern

Sexualisierte Gewalt: Studie erachtet Kommissionsvorschlag zulässig

Die Studie „Balancing the right to privacy with the children’s right to protection from online sexual exploitation” von terre des hommes Niederlande kommt zu dem Ergebnis, dass Eingriffe in die Privatsphäre für die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder unter Vorrausetzungen rechtlich zulässig sind.