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    Bildung, Freizeit und Kultur

    Das digitale Umfeld kann den Zugang von Kindern zu qualitativ hochwertiger inklusiver Bildung erheblich erleichtern und verbessern. Dies schließt verlässliche Ressourcen für formales, non-formales, informelles, Peer-to-Peer- und selbstgesteuertes Lernen ein. Der Einsatz digitaler Technologien kann auch die Bindung zwischen Lehrenden und Schüler*innen sowie unter den Lernenden stärken.

    Das digitale Umfeld fördert das für das Wohlbefinden und die Entwicklung von Kindern unverzichtbare Recht auf Kultur, Freizeit und Spiel. Kinder aller Altersgruppen berichten, dass die Beschäftigung mit einer Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen ihrer Wahl ihnen Spaß bereitet, ihr Interesse weckt und ihnen Entspannung bietet.

Aktuelle Meldungen

Ansicht: UN-Kinderrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte des Kindes

UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Am 20. November 1989 wurde sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist die meist ratifizierte UN-Konvention - bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete am 26. Januar 1990, am 5. April 1992 trat sie in Deutschland in Kraft.

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UN-Kinderrechtskonvention - im Wortlaut

Wortlaut der von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedeten Konvention über die Rechte des Kindes in 54 Artikeln