Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung des Digital Services Act vorgelegt und Länder, kommunale Spitzenverbände sowie Fachkreise und Verbände gebeten zu diesem Stellung zu nehmen. Die Stiftung Digitale Chancen hat sich an diesem Verfahren beteiligt und eine Positionierung eingereicht. In dieser wurde ein Augenmerk auf die Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention sowie die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld sowie daraus resultierende Belange von Kindern und Jugendlichen gelegt und auf die bestehende Expertise aus dem Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ zurückgegriffen.
Die Stiftung Digitale Chance begrüßt ausdrücklich die geplante Einrichtung einer unabhängigen Stelle für die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in Bonn sowie die beabsichtigte Einrichtung eines Beirates von 16 Vertretenden verschiedener gesellschaftlicher Bereiche, welcher die Arbeit der Koordinierungsstelle für digitale Dienste beraten und begleiten soll. Dazu merkt die Stiftung an, dass es sinnvoll wäre mindestens eine fachliche Vertretung für den Bereich der Kinderrechte im digitalen Umfeld in diesen Beirat zu berufen. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass im Zuge der Umsetzung des Digital Services Act perspektivisch entfallende Möglichkeiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Jugendschutzgesetz durch neue Formen und Gelegenheiten der Beteiligung junger Menschen am Kinder- und Jugendmedienschutz kompensiert werden müssen, um weiterhin der Staatenverpflichtung gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention nachzukommen.
Die ausführliche Darlegung und Argumentation kann hier nachgelesen werden.