Bereits im Frühjahr 2022 haben die Bundesländer eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Weg gebracht und ihren Vorschlag einer Neufassung zur Diskussion gestellt. Mit diesem wurden sowohl Anpassungen im Hinblick auf das im Jahr 2021 novellierte Jugendschutzgesetz des Bundes sowie auch Vorschläge für eine technische Jugendmedienschutzlösung unterbreitet. Weitere Informationen dazu können in unserem Artikel „Entwurf zur Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland“ vom 28. April 2022 nachgelesen werden. Die damalige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen steht hier zur Verfügung.
In Kenntnis der Rückmeldung zu ihrem letztjährigen Entwurf hat die Rundfunkkommission der Länder am 8. November 2023 eine überarbeitete Fassung des Reformvorschlags des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages veröffentlicht. Neben den zuvor genannten Anliegen nutzen die Bundesländer auch die Möglichkeit den zwischenzeitlich beschlossenen Digital Services Act zu berücksichtigen und notwendige Bezüge herzustellen. Erneut besteht nunmehr die Möglichkeit die Vorschläge zu kommentieren sowie Anregungen und Hinweise zu unterbreiten. Stellungnahmen zum vorliegenden Reformvorschlag können bis zum 7. Dezember 2023 hier eingereicht werden. Die aktuelle Positionierung der Stiftung Digitale Chancen werden wir auf dieser Seite veröffentlichen.