Weiterentwicklung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern
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Die Europäische Kommission beabsichtigt bestehende Vorschriften zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei Ergänzungen, um zukünftig auch die Ausprägung entsprechender Gewalt in digitalen Umgebungen zu erfassen, die Vorbeugung der Taten sowie die Begleitung von betroffenen Kindern zu stärken und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der Aufklärung und Strafverfolgung zu befördern. Ebenso werden Terminologien fortentwickelt und höhere Strafbemessungen angeregt.

 

Zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission können bis 21. Mai 2024 auf dieser Seite Anregungen und Hinweise eingereicht werden. Die eingehenden Stellungnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur Kenntnis gegeben, damit diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden können.


Torsten Krause, SDC