Seit dem 5. Juni ist die Stelle zur Durchsetzung der Kinderrechte in digitalen Diensten (KidD) online unter www.kidd.bund.de erreichbar. Bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz setzt sie sich für eine sichere Nutzung von Online-Angeboten ein, die für Kinder und Jugendliche von Bedeutung sind. Dafür prüft die Einrichtung, ob die von den Anbietenden angebotenen Vorsorgemaßnahmen und getroffenen Sicherheitseinstellungen zielführend sind, um jungen Menschen eine sichere Erfahrung im digitalen Umfeld zu ermöglichen. Sofern die KidD dabei zu der Auffassung gelangt, dass Anbietende nicht ausreichend Vorkehrungen treffen werden diese von der Stelle beraten und zur Nachbesserung angehalten. Folgen die Anbietenden dem nicht kann die Stelle zur Durchsetzung der Kinderrechte in digitalen Diensten Bußgelder gegen diese verhängen.
Die Einrichtung der Stelle wird durch Paragraph 12 Absatz 2 des Digitale Dienste Gesetzes legitimiert und ist Teil der nationalen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland. Gemeinsam mit den für medienrechtliche Bestimmungen der Länder benannten Stellen und der Bundesnetzagentur nimmt sie die Aufsicht über die Anbietenden gemäß DSA wahr. Meldungen über Verstöße gegen den Digital Services Act können hierdirekt an die Aufsicht gereicht werden.