Leitlinien für KI an Schule notwendig

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Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) plant im Herbst 2024 eine länderübergreifende Empfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in den schulischen Bildungsprozessen zu veröffentlichen. Diese soll bereits bestehende Empfehlungen der Länder sowie Unterstützungsangebote außerschulischer Partner*innen ergänzen. In diesem Zusammenhang hat die Kultusministerkonferenz in den vergangenen Wochen ein Anhörungsverfahren gegenüber im Handlungsfeld tätigen Akteur*innen durchgeführt und diesen die Möglichkeit zur Kommentierung ihres Diskussionsentwurfes gegeben. Die Stiftung Digitale Chancen hat daran teilgenommen und unter anderem Wissen und Erkenntnisse aus dem Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ eingebracht.

 

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Stiftung Digitale Chancen, dass sich die Kultusministerkonferenz konkret damit befasst, wie und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von KI im Unterricht gestaltet werden kann und welcher Regelungen dies in der Bildungsverwaltung bedarf. Damit leistet die KMK einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK). So gibt die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 zu den Rechten der Kinder im digitalen Umfeld mit Absatz 103 den Vertragsstaaten auf, Bildungsakteur*innen Standards und Richtlinien vorzugeben, um sicherzustellen, dass bei Erwerb und Einsatz von digitalen Technologien und Anwendungen ethische Aspekte, der Schutz vor Diskriminierung und der zu verarbeitenden Daten ebenso im Mittelpunkt stehen, wie die sinnvolle Anwendung im Bildungskontext. Dem kommt die KMK mit den beabsichtigten Handlungsempfehlungen nach.

 

Diese formulieren vielfach neue Anforderungen an das Bildungssystem, welche im Wesentlichen durch Lehrkräfte zu realisieren sein werden. Kritisch weisen wir in diesem Zusammenhang daraufhin, dass in diesem Zusammenhang zu wenig Ausführungen und Vereinbarungen geplant sind, welche die Bedeutung der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte darstellen. Diese sind jedoch essenziell, um eine zielführende und erfolgreiche Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Unterricht realisieren zu können. Vor diesem Hintergrund regen wir nachdrücklich an, konkret und explizit entsprechende Empfehlungen zu verabreden und in den Handlungsempfehlungen festzuhalten. Diese sollten mit einen konkreten Plan zur Umsetzung untersetzt werden, um so Transparenz zu schaffen und für das Bildungssystem einen Zeithorizont der Umsetzung zu entwerfen.

 

Die vollständige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen kann hier nachgelesen werden.


Torsten Krause, SDC