35 Jahre Kinderrechte

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Am 20. November ist es wieder so weit: Der internationale Tag der Kinderrechte! An diesem Tag feiern wir die Verabschiedung von zwei wegweisenden Dokumenten durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen: zum einen die Erklärung der Rechte des Kindes von 1959 und zum anderen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 (auch Kinderrechtskonvention KRK genannt) - beides wichtige Meilensteine in der Anerkennung der Rechte von Kindern. Die Konvention hat in vielen Ländern für einen grundlegenden Wandel gesorgt. Sie hat dazu geführt, dass neue Gesetze verabschiedet wurden, die beispielsweise Bildung ermöglichen und die Beteiligung von Kindern an gesellschaftlichen und politischen Fragen verankern. Mit Ausnahme der USA wurde die Konvention von allen Staaten ratifiziert und ist damit das am weitesten verbreitete und erfolgreichste Menschenrechtsabkommen. In diesem Jahr ist es 35 Jahre her, dass die UN-Kinderrechtskonvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Ein Grund zum Feiern! Unter dem Motto "Kinderrechte leben - Demokratie stärken!" wird dieses Jahr in Deutschland daran erinnert, dass die Verwirklichung der Kinderrechte auf Partizipation, Chancengleichheit und Meinungsfreiheit wesentlich dazu beitragen demokratische Grundwerte zu leben und zu sichern.

Die Kinderrechtskonvention sichert Kindern in insgesamt 54 Artikeln grundlegende Rechte zu, die sich in drei Hauptkategorien einteilen lassen: Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte (engl.: protection, provision and participation). Bei allen Rechten sind jedoch die vier Leitprinzipien, die allen Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen, ganzheitlich zu betrachten: Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung (Art. 2), der Vorrang des Kindeswohls (Art. 3), das Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) sowie das Recht auf Beteiligung (Art. 12). Da sich die sozialen, politischen und Lebenswelten von Kindern global ständig verändern, werden neben der Kinderrechtskonvention regelmäßig Allgemeine Erklärungen veröffentlicht, die die bestehende Konvention auslegen und weiter erläutern. Dazu gehört auch die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld", welche für die Stiftung Digitale Chancen von besonderer Bedeutung ist.

Dennoch sind 35 Jahre eine kurze Zeit und es bleibt noch viel zu tun, um ein Umdenken zu bewirken und alle Kinder als Träger von Rechten anzuerkennen. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert und seitdem zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte ergriffen. Der Staatenbesuch von Mama Fatima Singhateh, Sonderberichterstatterin über den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern, vor wenigen Wochen hat jedoch gezeigt, dass es auch in Deutschland noch viel zu tun gibt: Sie forderte beispielsweise die Einsetzung eines nationalen Kinderrechtsbeauftragten und die Einführung von Medienkompetenz als Pflichtfach an allen Schulen. Darüber hinaus setzen wir uns gemeinsam mit vielen weiteren Orgaisationen in der National Coalition dafür ein, dass Kinderrechte auch im Grundgesetz verankert werden. Ziel ist es, den Rechten von Kindern bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen mehr Gewicht zu verschaffen.


Juliana Reinicke, SDC