FOKUS
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Veröffentlicht am 08.08.24
Beteiligung zur 27. Allgemeinen Bemerkung möglich
Torsten Krause, SDC
In der 95. Sitzung des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen haben dessen Mitglieder beschlossen einen Entwurf für eine 27. Allgemeine Bemerkung zur Kinderrechtskonvention zu verfassen. Diese soll die Rechte des Kindes auf Zugang zur Justiz sowie wirksame Rechtsmittel erläutern und den Vertragsstaaten diesbezügliche Informationen und Hinweise zur Verfügung stellen. Ein Konzeptpapier für die Allgemeine Bemerkung wurde bereits erarbeitet. In diesem wird ausgeführt, welche Themen mit welchen Zielen in den Fokus genommen werden sowie, dass eine Beteiligung von Kindern vorgesehen ist.
Für die weitere Erarbeitung des Entwurfes der nächsten Allgemeinen Bemerkung bittet der Kinderrechtsausschuss um Rückmeldungen und Beiträge von allen interessierten Akteur*innen. Diese können noch bis zum 23. August als Word-Dokument per E-Mail an ohchr-crc@un.org übermittelt werden. Weitere Informationen zur Beteiligung, das Konzeptpapier sowie den Aufruf mit Leitfragen für die einzureichenden Beiträge finden sich hier. Im weiteren Verlauf wird es 2025 erneut Möglichkeit geben den erarbeiteten Entwurf zu kommentieren sowie Hinweise und Anregungen einzureichen.
Daneben ist es ebenso möglich nationale oder regionale Konsultationen zu organisieren und die Ergebnisse dieser Beratungen gebündelt bis zum Jahresende 2024 an die Organisation Child Rights Connect zu übermitteln. Alle weiteren Informationen dazu finden sich in diesem Leitfaden.
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Veröffentlicht am 02.08.24
Umfrage zum Datenschutz von Kindern
Torsten Krause, SDC
Die indische Organisation CUTS International (Consumer Unity & Trust Society) führt aktuell eine Befragung zu den Themen Datenschutz und Verhaltensanalyse von jungen Nutzenden im digitalen Umfeld durch. Über eine kurze Online-Umfrage werden Meinungen und Einschätzungen in neun Aspekten erfragt. Die Beantwortung der Fragen wird mit rund 10 Minuten veranschlagt. Die Umfrage in englischer Sprache ist bis zum 23. August über diesen Link erreichbar.
Hintergrund der Umfrage ist das indische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Dieses wurde im Sommer 2023 verabschiedet und regelt auch den Umgang mit Daten von Kindern im digitalen Umfeld. Aktuell erarbeitet die indische Regierungen Empfehlungen, wie die Bestimmungen umzusetzen sind. In diesem Kontext ermittelt CUTS International, wie das Verhältnis von Datenschutz und Verhaltensanalyse junger Nutzenden im digitalen Umfeld betrachtet wird. Dabei sind ausdrücklich auch Rückmeldung von Personen aus dem Bereich Kinderrechte und/oder Datenschutz erwünscht, welche mit der spezifischen Situation in Indien nicht vertraut sind.
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Veröffentlicht am 29.07.24
Leitlinien für KI an Schule notwendig
Torsten Krause, SDC
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) plant im Herbst 2024 eine länderübergreifende Empfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in den schulischen Bildungsprozessen zu veröffentlichen. Diese soll bereits bestehende Empfehlungen der Länder sowie Unterstützungsangebote außerschulischer Partner*innen ergänzen. In diesem Zusammenhang hat die Kultusministerkonferenz in den vergangenen Wochen ein Anhörungsverfahren gegenüber im Handlungsfeld tätigen Akteur*innen durchgeführt und diesen die Möglichkeit zur Kommentierung ihres Diskussionsentwurfes gegeben. Die Stiftung Digitale Chancen hat daran teilgenommen und unter anderem Wissen und Erkenntnisse aus dem Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ eingebracht.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Stiftung Digitale Chancen, dass sich die Kultusministerkonferenz konkret damit befasst, wie und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von KI im Unterricht gestaltet werden kann und welcher Regelungen dies in der Bildungsverwaltung bedarf. Damit leistet die KMK einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK). So gibt die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 zu den Rechten der Kinder im digitalen Umfeld mit Absatz 103 den Vertragsstaaten auf, Bildungsakteur*innen Standards und Richtlinien vorzugeben, um sicherzustellen, dass bei Erwerb und Einsatz von digitalen Technologien und Anwendungen ethische Aspekte, der Schutz vor Diskriminierung und der zu verarbeitenden Daten ebenso im Mittelpunkt stehen, wie die sinnvolle Anwendung im Bildungskontext. Dem kommt die KMK mit den beabsichtigten Handlungsempfehlungen nach.
Diese formulieren vielfach neue Anforderungen an das Bildungssystem, welche im Wesentlichen durch Lehrkräfte zu realisieren sein werden. Kritisch weisen wir in diesem Zusammenhang daraufhin, dass in diesem Zusammenhang zu wenig Ausführungen und Vereinbarungen geplant sind, welche die Bedeutung der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte darstellen. Diese sind jedoch essenziell, um eine zielführende und erfolgreiche Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Unterricht realisieren zu können. Vor diesem Hintergrund regen wir nachdrücklich an, konkret und explizit entsprechende Empfehlungen zu verabreden und in den Handlungsempfehlungen festzuhalten. Diese sollten mit einen konkreten Plan zur Umsetzung untersetzt werden, um so Transparenz zu schaffen und für das Bildungssystem einen Zeithorizont der Umsetzung zu entwerfen.
Die vollständige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen kann hier nachgelesen werden.
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Veröffentlicht am 26.07.24
Petition gegen sexuelle Gewalt an Kindern
Torsten Krause, SDC
Die Organisation BraveMovement hat eine Petition veröffentlicht, mit der sie sich im Vorfeld der ersten globalen Minister*innenkonferenz zur Beendigung sexuelle Gewalt an Kindern, für weitreichende Maßnahmen im Bereich der Regulierung, der Finanzierung und Unterstützung, der Beteiligung von Betroffenen an zu treffenden Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema ausspricht. Mit ihrer Aktion macht die Organisation darauf aufmerksam, dass sexuelle Gewalt an Kindern eine weltweite Herausforderung darstellt, da diese Verbrechen auch wegen der Organisation, Durchführung und Vermittlung im digitalen Umfeld nicht an nationalen Grenzen Halt machen. Sie weist daraufhin, dass über 300 Millionen Kinder weltweit von diesen Taten betroffen sind und statistisch betrachtet jede Sekunde ein Fall sexueller Gewalt an Kindern gemeldet wird.
Konkret fordert BraveMovement mit der Petition ein, dass Staaten ihre Gesetze miteinander harmonisieren, um eine zielgerichtete Vorbeugung, Verfolgung und Bestrafung dieser Verbrechen zu ermöglichen. So sollen Anbietende digitaler Dienste dazu angehalten werden sichere digitale Umgebungen für junge Menschen bereitzuhalten und Material sexueller Gewalt zu melden und zu löschen. Daneben bedarf es einer gesicherten Finanzierung, um Meldestrukturen vorzuhalten und auszubauen sowie Betroffene zu beraten und zu behandeln. Ebenso sollen Menschen mit Erfahrungen sexueller Gewalt bei der Gestaltung von Maßnahmen, die der Vorbeugung und Bekämpfung dieser Verbrechen dienen beteiligt und ihre Perspektiven berücksichtigt werden. Darüber hinaus gilt es vermehrt Aufmerksamkeit für dieses Anliegen in der Öffentlichkeit zu schaffen und bekannt zu machen, wie Kinder geschützt werden können.
Die Petition des BraveMovement kann hier durch Einzelpersonen unterzeichnet werden. Der Text der Petition liegt auf der Plattform ausschließlich in englischer Sprache vor.
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Veröffentlicht am 19.07.24
Jugendliche Mitglieder für Jugendmedienschutz-Panel gesucht
Lukas Glaser (DKHW), Torsten Krause (SDC)
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) sucht engagierte Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren, die Lust haben an einem Panel zum Thema Jugendmedienschutz teilzunehmen. Im Rahmen des Panels bekommen die Teilnehmer*innen die Chance, sich auf Augenhöhe mit den relevanten Entscheidungsträger*innen über ihre Beteiligungsformate austauschen. Mit an Bord sind die freiwilligen Selbstkontrollen, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sowie die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Gemeinsam soll überlegt und diskutiert werden, durch welche guten Beteiligungsformate in Zukunft der Einfluss von Kindern und Jugendlichen auf Entscheidungen gesichert werden kann, die ihre Mediennutzung betreffen und reglementieren. In Zeiten immer neuer digitaler Entwicklungen und den damit verbundenen Herausforderungen für den Jugendmedienschutz, sind die Perspektiven der Jugendlichen gefragter und notwendiger denn je!
Das Panel findet an insgesamt drei Terminen digital statt. Los geht es mit einem persönlichen, halbtägigen Vorbereitungsworkshop in Berlin am 21.9.24 oder 5.10.24. Fahrt- und Übernachtungskosten können erstattet werden. Das erste digitale Panel findet dann am 24.10.2024 oder 25.10.2024 zwischen 16 und 18:30 Uhr via Zoom statt.
Weitere Infos zum Ablauf und Bewerbungsverfahren finden sich im Teilnahmecall. Das DKHW freut sich auf zahlreiche Bewerbungen!