FOKUS
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Veröffentlicht am 10.12.21
Internet Governance Forum 2021: Kinderrechte im digitalen Umfeld erneut im Fokus
Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen
Vom 6. bis 10. Dezember hat das Internet Governance Forum (IGF) 2021 als hybride Veranstaltung stattgefunden. Gastgeber war die Regierung von Polen.
Update vom 10.12.2021: Hier finden Sie unsere Berichte von der Veranstaltung:.
1. Tag des Internet Governance Forum 2021 2. und 3. Tag des Internet Governance Forums 2021
Willkommen in Kattowitz - Das IGF 2021 hat begonnen>Schlussbericht des Internet Governance Forum 2021
Das diesjährige IGF steht unter dem Motto „Internet United“. Hier treffen Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit hochrangigen Regierungsvertreter*innenn aus aller Welt zusammen und befassen sich in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:- Ökonomische und soziale Inklusion und Menschenrechte
- Universeller Zugang und relevante Vernetzung
- Aufkommende Regulierung: Marktstrukturen, Inhalte, Daten und Verbraucher- und Nutzerrechte-Regulierung
- Ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel
- Integrative Internet-Governance-Ökosysteme und digitale Zusammenarbeit
- Vertrauen, Sicherheit, Stabilität
Die Themen Kinderrechte und Kinderschutz stehen auch in diesem Jahr wieder oben auf der Agenda des Internet Governance Forums. Dabei richtet sich die Aufmerksamkeit deutlich auf die Verwirklichung der Rechte von Kindern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Umfeld. Dies spiegelt auch der Name der Dynamic Coalition zur Onlinesicherheit von Kindern, die bereits 2007 in Rio unter dem Titel Dynamic Coalition on Child Online Safety ihre Arbeit aufgenommen hat und nun den Namen Dynamic Coalition on Children‘s Rights in the Digital Environment trägt.
Wir haben für Sie einen Zeitplan der Sessions zusammengestellt, in denen Aspekte des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in einer digitalen Umgebung behandelt werden. So können Sie entscheiden, welche Teile des Programms für Sie interessant sind. Alle Sessions sind darauf ausgerichtet, die Teilnehmenden aktiv einzubeziehen, gleich ob sie vor Ort oder online dabei sind. Innerhalb der IGF-Woche werden wir von der Veranstaltung berichten, mit einem besonderen Fokus auf diese Sessions.
Für die Teilnahme am IGF ist eine Registrierung hier erforderlich. Es wird empfohlen, die Registrierung rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn vorzunehmen. Sie erhalten eine Bestätigung die zum Zugang zu den Veranstaltungen vor Ort und den digitalen Zoom-Meetings berechtigt.
IGF-Sessions zum Thema "Aufwachsen in einer digitalen Umgebung"
6.12.2021 (Pre-Events)
- 10:25-11:10 Uhr, Hall A3: Day 0 Event #114 Keep Our Children Safe in The Digital World
- 12:00-13:00 Uhr, Hall A2: Day 0 Event #118 Freedom of speech on the Internet - what does it mean for young people?
- 12:00-13:00, Raum 4: Day 0 Event #101 Internet - safety and development of children and young people - educational, social and legal consequences
7.12.2021
- 09:00-09:20 Uhr, Raum 7: Lightning Talk #85 Rapid notice & takedown - the key to getting child sexual abuse off the internet fast
- 15:00-16:30 Uhr, Raum 10: DCCOS Regulate or prevent to protect children - a false dichotomy?
- 17:00-18:30 Uhr, Raum 6: WS #170 Child Protection Online - How to legislate?
- 16:15-17:15 Uhr, Ball-Raum A: WS #133 Delivering children’s rights in the digital world
09.12.2021
- 13:50-14:50 Uhr, Raum 3: Open Forum #39 Inclusive and Safe Connectivity for Children and Adults
- 17:05-18:05 Uhr, Raum 7: NRIs collaborative session: Securing the trusted Internet now for the generations to come. Special Focus: Child Online Safety
10.12.2021
- 09:30-11:00 Uhr, Raum 6: WS #240 Education 4.0: Who is looking at cybersecurity?
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Veröffentlicht am 07.12.21
Willkommen in Kattowitz - das Internet Governance Forum 2021 hat begonnen
Am Dienstagvormittag, 7. Dezember 2021 wurde das 16. Internet Governance Forum der Vereinten Nationen offiziell eröffnet. Das Motto der diesjährigen Veranstaltung ist Internet United im Sinne eines für alle Nutzer*innen zugänglichen und sicheren Internet.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Antonio Guterres wies in seiner Videobotschaft darauf hin, welche wichtige Rolle das Internet bei der Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens während der Pandemie spielt, aber auch vor welche Herausforderungen uns die digitale Spaltung mit mehr als der Hälfte der Weltbevölkerung ohne Zugang zum Internet stellt. Der Präsident der Republik Polen, Andrzej Duda hob in seiner Begrüßungsbotschaft hervor, dass die digitale Transformation ein Muss ist für unser Wohlergehen. Zugleich müssten wir aber die Fragen beantworten, wie die Digitalisierung unser Leben verändert, ob wir den neuen Technologien voll und ganz vertrauen und wie wir die Menschenrechte in einem digitalen Umfeld wahren können. Zur Lösung können nur eine gemeinsame konzertierte Aktion führen.Bereits am Montag haben sich mehrere Vorveranstaltungen mit Fragen der Sicherheit und des Schutzes befasst. Dabei standen insbesondere ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und der Einfluss der Digitalisierung auf ihre persönliche Entwicklung im Mittelpunkt.
Heute wird es am Nachmittag um Fragen der Regulierung zum Schutz von Kindern und um die Verwirklichung ihrer rechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention gehen. Wir laden Sie ein zur Teilnahme am Workshop 170 Child Protection Online - How to legislate? der von 17.00 bis 18.30 Uhr im Konferenzraum 6 stattfinden wird. Die Diskussion kann live auf Youtube verfolgt werden unter https://www.youtube.com/user/igf/featured. Für die aktive Teilnahme an der Diskussion ist eine Registrierung erforderlich.
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Veröffentlicht am 07.12.21
1. Tag des Internet Governance Forum 2021
Kinderrechte als Basis der Regulierung
Ist gesetzliche Regulierung ein geeignetes Instrument, um eine für Kinder sichere Online-Umgebung zu schaffen? Diese Frage stand im Mittelpunkt von zwei Workshops am Tag 1 des Internet Governance Forums 2021.
Am Nachmittag befasste sich die Dynamic Coalition für die Rechte von Kindern im digitalen Umfeld mit der Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs im Internet. Patrick Burton vom Zentrum für Justiz und Kriminalprävention in Südafrika warnte davor, Regulierung als Allheilmittel für einen sicheren Internetraum zu betrachten. Die Ursachen für die Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern lägen außerhalb des Netzes und müssten auch dort bekämpft werden, so Burton. Andreas Hautz von der deutschen Organisation jugendschutz.net und Michael Tunks als Vertreter der britischen Internet Watch Foundation betonten die Verantwortung der Plattformbetreiber. Die Moderation von Inhalten sei zwingend erforderlich, auch wenn die Unterscheidung von illegalen, gefährdenden oder in einem Graubereich angesiedelten Inhalten schwierig sei, müsse diese konsequent getroffen werden, weil man nur so die Menge an Inhalten bewältigen und eine sichere Umgebung gewährleisten könne. Dies unterstrich auch Thiago Tavares von SaferNet in Brasilien, aus dessen Sicht die Moderation von Inhalten unabdingbar ist, um Kindern eine sichere Interneterfahrung zu ermöglichen, ohne ihre Rechte auf Zugang zu Informationen einzuschränken.
Verschlüsselung ist in wichtiges Instrument für Datenschutz und -sicherheit, aber sie geht potenziell einher mit nicht intendierten Effekten auf den Schutz von Kindern, die es gilt sorgfältig zu prüfen. Hautz und Tunks wiesen darauf hin, dass im Dezember 2021 die ePrivacy Directive dazu geführt habe, dass Plattformbetreiber technische Instrumente wie Photo-DNA zur Erkennung von Darstellungen des Kindesmissbrauchs nicht länger eingesetzt haben, so dass eine sehr große Menge derartiger Inhalte ungehindert weiter verbreitet werden konnte. Solche „Kollateralschäden“ einer in guter Absicht vereinbarten, EU-weit geltenden Regulierung gelte es in Zukunft - auch bei den anstehenden Beratungen des Gesetzes über Digitale Dienste - zu verhindern.
Diese Überlegungen wurden direkt aufgegriffen in dem anschließend Workshop 170 zur Frage, wie der Schutz von Kindern im Internet gesetzlich geregelt werden kann, der von der Stiftung Digitale Chancen und dem Deutschen Kinderhilfswerk organisiert wurde.
Sprecher*innen aus Ägypten, Ghana unter Bezugnahme auf weitere Länder des afrikanischen Kontinents, Großbritannien, Deutschland und von der Europäischen Kommission stellten zunächst die jeweils verfolgten Regulierungsansätze vor; ergänzend präsentierte David Miles als Vertreter des Unternehmens Meta / Facebook die Position eines Plattformanbieters.
Nach einer Dekade der Internet Governance, in der De-Regulierung und Selbst-Regulierung vorherrschend waren und die Entfaltung der freien Marktkräfte im Vordergrund stand, zeigt sich nun eine zunehmende Tendenz zu staatlicher Regulierung, um die Rechte der Nutzer*innen zu stärken. Insbesondere die Frage, wie die Moderation von Inhalten im Einklang mit Menschenrechten und unter Berücksichtigung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen erfolgen kann, steht dabei im Fokus.
Risikobewertung sei der Schlüssel zur Gewährleistung eines sicheren Raums, erklärte Agne Kaarlep von der Europäischen Kommission, DG CNECT. Dabei gelte es, insbesondere systemische Risiken zu adressieren, deren Wahrscheinlichkeit auf sehr großen Plattformen höher sei als bei kleineren Angeboten, so Kaarlep. Die im deutschen Jugendschutzgesetz und in der britischen Online Safety Bill vorgesehene Verpflichtung der Anbieter zu Vorsichtsmaßnahmen wurde generell begrüßt. David Miles wies darauf hin, dass man ihnen auch die Zeit geben müsse, diese Maßnahmen in einem fortlaufenden Prozess zu entwickeln. Aus seiner Sicht sei es notwendig, einen neuen Typus von Aufsichtsbehörden zu entwickeln und die bereits agierenden Regulierungsbehörden personell weiter aufstocken, damit sie die großen Herausforderungen bewältigen können.
Unter den Teilnehmenden am Workshop bestand Einigkeit, dass es einer neuen Perspektive auf Regulierungsmaßnahmen bedürfe, um den Dialog der Akteure zu fördern. Im Sinne einer dialogischen Regulierung sei notwendig, eine Gesamtstrategie zu entwickeln, um eine gemeinsame Wahrnehmung der Verantwortung zu gewährleisten. Agne Kaarlep machte deutlich, dass Regulierung auf dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit basieren müsse, um einen Kompromiss zwischen einer umfassenden Sorgfaltspflicht und spezifischen Verpflichtungen zu erreichen. Dafür wurde von Kenneth Adu Amanfoh, Africa Cybersecurity & Digital Rights Organisation, ein facettenreicher, multidisziplinärer Ansatz vorgeschlagen, der die Entwicklung von Standards umfasst, die in der Praxis und in bei den technischen Entwicklern Anwendung finden. Hoda Dahroug vom Ministerium für Kommunikations- und Informationstechnologien in Ägypten regte an, bei der Schaffung eines sicheren Umfeldes für alle Nutzer*innen auch die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz auszuschöpfen.
Regulierung müsse aus der Perspektive des Kindes gedacht werden, regte Thomas Salzmann von der neu geschaffenen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland an und fand eine Mitstreiterin in Beeban Kidron von der britischen 5 Rights Foundation. Sie forderte die gesetzgebenden Organe auf nationaler und europäischer Ebene auf, die UN-Kinderrechtskonvention und die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld zu einer Referenz der Gesetze zu machen. So könnte ein harmonisierter Rechtsrahmen geschaffen werden, der auf international anerkannten Standards basiert und die Rechte von Kindern respektiert.
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Veröffentlicht am 19.11.21
Tag der Kinderrechte 2021
Jedes Jahr am 20.November feiern wir den Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention, die im Jahr 1989 an diesem Tag vom Kinderrechteausschuss verabschiedet wurde.
In 2021 gibt es ein besonderes Geburtstagsgeschenk: Die 25. Allgemeine Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld liegt nun auch in deutscher Sprache vor. Digitale Medien spielen in allen Lebensbereichen von Kindern eine Rolle, sie verändern den Alltag der Menschen und das Aufwachsen von Kindern, bieten Chancen und bergen Risiken.
Damit wir diese Veränderungen gut bewältigen, erklärt die 25. Allgemeine Bemerkung in insgesamt 125 Abschnitten, wie man die Rechte von Kindern heute, mehr als 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-KRK, verstehen muss, und was zu tun ist, um die Rechte von Kindern auch im digitalen Umfeld zu verwirklichen. Der Text gibt all denjenigen, die mit Kindern und für Kinder arbeiten, eine verständliche Grundlage und gute Rechtfertigung für ihren Einsatz, damit die Chancen der Digitalisierung von allen Kindern genutzt werden können.
Die 25. Allgemeine Bemerkung wurde vom Kinderrechte-Ausschuss gemeinsam mit einer Gruppe von Kinderrechtsexpertinnen erarbeitet und am 2. März 2021 verabschiedet.
Die Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes wurde in einer Kooperation der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunale Kinderinteressenvertretungen - Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V. (kurz BAG Kinderinteressen e.V.) und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte verfasst und unter Mitwirkung eines Redaktionsteams, dem das Projekt Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt angehört, bearbeitet.
Alle bisher übersetzten Allgemeinen Bemerkungen zur UN-KRK stehen auch als barrierefreie PDF-Dateien unter www.kinderrechtekommentare.de zur Verfügung
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Veröffentlicht am 20.09.21
Weltkindertag 2021: Grund, die Kinderrechte in der digitalen Welt zu feiern!
Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen
Heute ist Weltkindertag. Das ist ein guter Anlass, Kinder aus der ganzen Welt zu Wort kommen zu lassen. In unserem Video hören und sehen Sie, was Kinder und Jugendliche über ihre Rechte in der digitalen Welt denken.
Im letzten Jahr haben mehr als 700 Kinder weltweit an Workshops teilgenommen und sich darüber ausgetauscht, welche Bedeutung das Internet für ihr Leben hat, wo sie sich Schutz, aber auch mehr Freiheit wünschen und wer sie dabei unterstützen kann. Sie haben ganz konkrete Vorschläge gemacht, wie die digitale Welt kindgerecht gestaltet werden kann und was sich ändern muss.
Der Bericht Unsere Rechte in der digitalen Welt gibt die Meinungen der Kinder wieder.
Der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen hat die Ergebnisse aus den Workshops aufgenommen in die 25. Allgemeine Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld . Diese wird gerade auch in deutsche Sprache übersetzt. Eine kindgerechte Version der Allgemeinen Bemerkung, die gemeinsam mit Kindern aus Großbritannien erstellt wurde, haben wir schon jetzt gemeinsam mit Kindern aus Deutschland übersetzt. Das Poster In unseren eigenen Worten fasst die wichtigsten Forderungen für ein gutes und kindgerechtes Aufwachsen mit digitalen Medien zusammen.
Seit der Verabschiedung der Allgemeinen Bemerkung im März 2021müssen die Regierungen in allen Teilen der Welt dafür sorgen, dass die Rechte von Kindern auch im digitalen Umfeld geachtet, geschützt und verwirklicht werden. Die Allgemeine Bemerkung ist also so etwas wie eine ToDo-Liste für Regierungsvertreter*innen, aber auch für andere Akteure, die an der Gestaltung des digitalen Umfeldes mitwirken und für diejenigen, die für ein gutes Aufwachsen von Kindern Verantwortung tragen.
Am heutigen Weltkindertag wollen wir darauf hinweisen und wir wollen feiern, dass die Kinderrechte überall auf der Welt - auch im digitalen Raum - gelten.
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Veröffentlicht am 10.09.21
Wahlhilfen zur Bundestagswahl 2021
Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen
Aus Anlass der Bundestagswahl 2021 gibt es zwei Initiativen der National Coalition Deutschland, die eine Wahlhilfe für Personen bieten können, die sich für eine bessere Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Diese werden hier vorgestellt.
1. Kinderrechte Kompass
Am 26. August 2021 ist der Kinderrechte Kompass online gegangen. Hierfür wurden 24 kinderrechtsbezogene Thesen, z.B. „Jugendliche sollen bei Bundestagswahlen ab 16 Jahren wählen dürfen“, an die sechs Parteien im Bundestag geschickt: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, LINKE, FDP und AfD. Diese sechs Parteien haben darauf geantwortet und die Antworten zu 13 der Thesen wurden in dem Kinderrechte Kompass veröffentlicht. Es wurden nur die Thesen ausgewählt, bei denen die Parteien unterschiedlicher Meinungen waren. Ähnlich wie bei dem Wahl-O-Mat kann man seine eigene Meinung zu den Thesen angeben (Zustimmung, Neutral oder Ablehnung) und im Anschluss sehen welche Parteien am besten zu einem passen.
Außerdem kann man einstellen, ob man die Thesen und die Antworten der Parteien in der Standardsprache oder in einer einfachen Sprache lesen möchte, damit auch Kinder und junge Personen sich hiermit ein Bild verschaffen können, welche Parteien ihre Rechte schützen.
Der Kinderkompass ist hier aufrufbar.
2. #KinderrechteChampion
Das Ziel der Initiative #KinderrechteChampion ist es, Bundestagskandidat*innen bei der anstehenden Bundestagswahl dafür zu gewinnen, sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention stark zu machen. Wenn Bundestagskandidat*innen folgende Forderungen unterstützen, erhalten sie ein virtuelles #KinderrechteChampion Siegel und ein Social Media Toolkit:
- Beteiligung von Kindern fördern
- Investitionen in Bildung stärken
- Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen
Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen, auf der Website der Initiative werden alle #KinderrechteChampions vorgestellt, so können sich Wähler*innen vorab informieren, welche Bundestagskandidat*innen sich für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen.