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FOKUS


  • Veröffentlicht am 05.03.21

    Neuer Jugendmedienschutz: PARTIZIPATION von Kindern wird großgeschrieben!

    Jutta Croll, Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Berlin, 05.03.2021 Der Deutsche Bundestag hat heute das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte Gesetz zur Reform des Jugendmedienschutzes verabschiedet. Mit den neuen Regelungen wird erstmals die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und damit eines der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Normtext verankert. In Artikel 12 der UN-KRK, Absatz 1 heißt es „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Dies wird mit dem neuen Jugendschutzgesetz direkt umgesetzt: Kinder und Jugendliche werden in einem Beirat, der bei der neuen Bundeszentrale für Jugendmedienschutz eingerichtet wird, vertreten sein und dort auch an der regelmäßigen Beurteilung der Wirksamkeit des Gesetzes mitwirken.

    Die Änderung der zuletzt 2002 reformierten deutschen Gesetzgebung ist überfällig, denn die alten Regelungen sind den Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und den veränderten Lebenswelten von Kindern ergeben, längst nicht mehr gewachsen. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Gestaltung eines modernen Jugendmedienschutzes ist folgerichtig, wenn man bedenkt, dass sie es sind, die neue digitale Anwendungen, Geräte und Dienste häufig als erste nutzen und dabei teilweise erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sein können. Diese werden im Gesetz nun wie folgt ausdrücklich benannt: „Risiken durch Kommunikations- und Kontaktfunktionen, durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen, durch Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens, durch die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte sowie durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien.“ Die Plattformbetreiber verpflichtet das Gesetz zu Vorsorgemaßnahmen, um derartigen Risiken zu begegnen. Dazu gehören u.a. kindgerechte AGBs, sichere Voreinstellungen bei der Nutzung von Diensten, die Nutzungsrisiken je nach Alter begrenzen, indem z. B. Nutzerprofile nicht durch Suchdienste gefunden werden, und leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten. Unterstützen können dabei die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die zusammen mit den Dienstanbietern Leitlinien zur Umsetzung solcher Vorsorgemaßnahmen erarbeiten und dabei auch die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen einbeziehen sollen.

    Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die zur Bundeszentrale für Jugendmedienschutz umgebaut und modernisiert wird, hat den Auftrag, die beteiligten Akteure im Prozess einer dialogischen Regulierung zusammenzubringen und die konsequente Rechtsdurchsetzung gegenüber den Anbietern zu gewährleisten.

    Mit der Einführung des neuen Schutzziels der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen sowie der Förderung von Orientierung verfolgt das Jugendschutzgesetz einen ganzheitlichen Ansatz: Eltern und pädagogischen Fachkräften werden mit einheitlichen Alterskennzeichen und Deskriptoren des Gefährdungspotenzials Instrumente an die Hand gegeben, um Medienangebote altersgerecht auszuwählen. Kinder und Jugendliche werden durch Vorsorge und Orientierung befähigt, Medienkompetenz zu entwickeln und ebenso selbstständig wie selbstsicher mit Medien umzugehen.

    Die Rechte und der Schutz von Kindern werden mit dem neuen Jugendschutzgesetz gestärkt, Partizipation und Teilhabe werden großgeschrieben, und der Prozess der digitalen Transformation der Gesellschaft wird ein Stück weit kindgerechter gestaltet. Bravo, denn Deutschland setzt damit als erstes Land weltweit die Forderungen der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld, die der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen im Februar 2021 angenommen hat, vorbildlich um.


  • Veröffentlicht am 08.02.21

    Unsere Rechte in der Digitalen Welt - Bericht über die Perspektive von Kindern auf ihre Rechte in der digitalen Welt

    Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen

    Am Dienstag, den 9. Februar 2021, findet zum 18. Mal der Safer Internet Day statt. Unter dem Schwerpunktthema „Together for a better Internet“ gibt es auf der ganzen Welt verschiedene Aktionen. In diesem Jahr geht es vor allem um die Bekämpfung von Fake News und Hass und Gewalt im Netz. Aus diesem Anlass stellen wir die Perspektive junger Menschen auf ihre Rechte in der digitalen Welt vor, denn dazu gehört Meinungsfreiheit ebenso wie der Zugang zu Informationen und der Schutz vor Gewalt.

    In 2018 hat der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen entschieden, eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld zu erarbeiten. Um die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in dieser Allgemeinen Bemerkung zu berücksichtigen, wurden Workshops in 27 Ländern abgehalten. Insgesamt waren weltweit 709 junge Menschen im Alter von neun bis 22 Jahren eingeladen, sich zu ihren Rechten im digitalen Umfeld auszutauschen und ihre Meinung zu äußern.

    Dabei wurde auch über die Gefahren von Hass und Gewalt im Netz gesprochen. Gewalt im Netz ist schlimmer als physische Gewalt, sagt zum Beispiel eine dreizehnjährigen Jugendliche aus Kroatien. Auch die Verbreitung von Fake News empfinden Jugendliche als großes Problem, welches dazu führe, dass man ‚nicht mehr weiß was wahr und was falsch ist‘.

    Junge Menschen sind in der digitalen Welt zu Hause und möchten dazu gehören, egal wo sie leben. Aber sie denken, dass das Internet ihren Wünschen und Anforderungen besser gerecht werden müsste.

    Insgesamt wurden in den Workshops acht Voraussetzungen für ein sicheres und kindergerechtes Internet erarbeitet:

    1. Preiswerter, barrierefreier und zuverlässiger Zugang zu Geräten und Netzwerken
    2. Altersgerechte Inhalte in der eigenen Sprache
    3. Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von diskriminierendem oder aggressivem Verhalten, damit jeder den gleichen Zugang und die gleichen Möglichkeiten bekommen kann
    4. Vertrauenswürdige und wahrheitsgemäße Informationen, einschließlich transparenterer Informationen von den Online-Diensten selbst darüber, wie persönliche Daten verwendet werden.
    5. Mehr Privatsphäre, insbesondere weniger Überwachung durch kommerzielle Unternehmen und Eltern
    6. Besseres Verständnis und bessere digitale Kompetenz der Eltern
    7. Dienste, die vor Angriffen und Missbrauch schützen
    8. Zugang zu vertraulichen und vertrauenswürdigen Quellen, um Informationen über die Gesundheit zu erhalten.

    „Die Welt bewegt sich voran, also müssen wir das auch tun“ sagte ein zwölfjähriges kroatisches Mädchen in einem der Workshops und unterstreicht damit die Notwendigkeit, das Internet endlich besser für Kinder zu gestalten.

    Der vollständige Bericht "Unsere Rechte in der Digitalen Welt" kann hier gelesen werden.


  • Veröffentlicht am 04.02.21

    Wir feiern: Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt!

    Kinder in aller Welt haben heute einen Grund zu feiern, denn der Kinderausschuss der Vereinten Nationen hat eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld verabschiedet. Damit gelten alle Rechte, die Kindern durch die UN-Kinderrechtskonvention gewährt werden, auch im digitalen Raum. Zugang zum Internet, Informations- und Meinungsfreiheit, aber auch die Privatsphäre von Kindern und das Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch müssen künftig auch im Internet stärker geachtet werden.

    Die allgemeine Bemerkung beginnt mit einer Erklärung, wie die generellen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention „Nichtdiskriminierung“, „Vorrang des Kindeswohls“, „Recht auf Leben“ und „Berücksichtigung des Kindeswillens“ im digitalen Umfeld zu verstehen sind. Ein besonderer Abschnitt befasst sich mit dem Elternrecht und den sich entwickelnden Fähigkeiten des Kindes. Danach werden gegliedert nach den Themen „Bürgerrechte und Freiheiten“, „Gewalt gegen Kinder“, „Familien und Fürsorge“, „Kinder mit Behinderungen“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „Bildung Freizeit und Kultur“ sowie „Besonderer Schutz von Kindern“ die einzelnen Artikel der Konvention in Beziehung gesetzt zum digitalen Umfeld. Das Aufwachsen in einem von digitalen Diensten und Geräten geprägten Alltag stellt Kinder und Erwachsene vor Herausforderungen, bietet aber zugleich auch große Chancen für die Verwirklichung der Rechte von Kindern. Gerade die letzten Monate haben gezeigt, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung auch unter den Bedingungen der Pandemie von Kindern wahrgenommen werden kann, wenn die digitalen Voraussetzungen gegeben sind. Diesem Anspruch gerecht zu werden, verleiht die Allgemeine Bemerkung nun ebenso Nachdruck wie dem Recht auf Jugendschutz in den Medien. Wenn die Novellierung des Jugendschutzgesetzes in diesem Jahr wie geplant verabschiedet werden kann, wird Deutschland als eines der ersten Länder weltweit die Rechte von Kindern im digitalen Umfeld umsetzen entsprechend der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention, die im März von den Vereinten Nationen offiziell veröffentlicht werden wird.

    Seit Beginn des Jahres 2019 hat der Kinderrechteausschuss unterstützt durch Expert*innen an der Allgemeinen Bemerkung gearbeitet. Daran habe auch mehr als 700 Kinder weltweit teilgenommen und ihre Meinung eingebracht. Sie wünschen sich vor allem, dass das Internet überall auf der Welt für Kinder zugänglich ist, so dass sie die Chancen nutzen und ihre Rechte in einem sicheren digitalen Umfeld verwirklichen können. Wir werden weiter engagiert dafür arbeiten, dass dieses Ziel verwirklicht wird.

    Ein Bericht mit dem Titel "Our Rights in a Digital World" (vorerst nur in englischer Sprache) gibt die Perspektive der Kinder wieder, er kann hier heruntergeladen werden.


  • Veröffentlicht am 02.01.21

    Themen für das Internet Governance Forum 2021 gesucht

    Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen

    Vom 6. - 10. Dezember 2021 wird in Katowice in Polen das 16. Internet Governance Forum der Vereinten Nationen unter dem Motto "Vereinigtes Internet" stattfinden. Unter Internet Governance versteht man die Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Prinzipien, Normen, Regeln, Entscheidungsprozessen und Programmen, die die Weiterentwicklung und Nutzung des Internets gestalten. Diese Prozesse werden durch die Zusammenarbeit von Regierungen, Wirtschaftsunternehmen und der Zivilgesellschaft vorangebracht.

    Das Internet Governance Forum (IGF) ist eine von den Vereinten Nationen initiierte, für jeden offene Veranstaltung, die seit 2006 jährlich stattfindet. Dabei stehen die weltweite Verbreitung, Nutzung, technische Ausgestaltung und Regulierung des Internets im Mittelpunkt. Von Beginn an spielt außerdem die Wahrung der Menschenrechte dabei eine große Rolle. Auch in diesem Jahr besteht durch einen offenen Aufruf zur Einreichung von Themen wieder die Möglichkeit, die Rechte und den Schutz von Kindern im Internet in den Fokus des IGF zu rücken.

    Bis zum 31. Januar 2021 können alle Interessierten Themen für das IGF 2021 vorschlagen. Das Formular ist hier zu finden.


  • Veröffentlicht am 17.12.20

    Kinderrechte im digitalen Umfeld leicht erklärt

    Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen

    2020 war ein außergewöhnliches Jahr, welches beeinflusst hat, wie, wann und in welchem Umfang junge Menschen digitale Medien genutzt haben. Die durchschnittliche Internetnutzungsdauer von Jugendlichen (15-19 Jahren) ist innerhalb eines Jahres von 205 Minuten auf 258 Minuten am Tag gestiegen (JIM-Studie 2020). Auch viele jüngere Kinder mussten in Folge von Schulschließungen digitale Technologien öfter nutzen. Deshalb ist es essentiell, dass die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld geschützt werden und Kinder und Jugendliche über diese Rechte aufgeklärt sind.

    2018 wurden die Leitlinien des Europarats zu der Frage, wie die Rechte des Kindes im Internet eingehalten und geschützt werden, veröffentlicht. Da dieses Thema Kinder direkt betrifft, aber die ursprünglichen Leitlinien für Kinder nur schwer verständlich sind, wurde jetzt eine kinderfreundliche Version dieser Leitlinien vom Europarat herausgegeben. Damit können Kinder und Jugendliche über ihre eigenen Rechte im Internet informiert werden. Hier werden die Rechte der Kinder u.a. das Recht auf Informationen, das Recht auf Privatsphäre und das Recht zu spielen auf leicht verständlicher Weise, mit Bezug zum digitalen Umfeld, vorgestellt. Außerdem wird erklärt was von Entscheidungsträger*innen getan und berücksichtigt werden muss, um diese Rechte zu garantieren.

    Diese Leitlinien sind eine gute Ressource, um mit Kindern über ihre eigenen Rechte zu sprechen. Sie können heruntergeladen werden oder es können gedruckte Exemplare bei der Stiftung Digitale Chancen bestellt werden. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an info@kinderrechte.digital.

    Die Leitlinien in kindgerechter Sprache können als PDF hier heruntergeladen werden


  • Veröffentlicht am 20.11.20

    Kinderrechte im Fokus

    Stiftung Digitale Chancen

    Heute ist internationaler Tag der Kinderrechte, eine gute Gelegenheit, die wichtigsten Botschaften des Internet Governance Forums 2020 in Bezug auf die Rechte von Kindern zu reflektieren.

    Chancen und Risiken der Digitalisierung für Kinder und Jugendliche sind in der Covid19 Pandemie wie durch ein Brennglas deutlich geworden. Während der Phasen des Lockdowns konnten und können auch Kinder und Jugendliche ihre sozialen Kontakte mittels digitaler Medien aufrechterhalten und ihre Rechte auf Zugang zu Informationen und freie Meinungsäußerung zu verwirklichen. Gleichzeitig sind sie durch eine erhöhte Onlinenutzung auch in stärkerem Maße Risiken ausgesetzt. Laut Interpol ist während der Pandemie ein deutlicher Zuwachs von Chatkommunikation in Bezug auf den sexuellen Missbrauch von Kindern zu beobachten. Dabei geht es um Grooming, d. h. die direkte Anbahnung von Kontakten zu Kindern mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs, aber auch um den Austausch von Missbrauchsstrategien in Foren von Pädokriminellen, wie in der Session Protection or Participation? Child Rights in a New Normal erläutert wurde. Gleichzeitig haben Kinder während der Pandemie erfahren, wie stark die Bedeutung des Internets für ihren Zugang zu Informationen, zu Bildungs-, Freizeit- und Teilhabeangeboten und für ihre Selbstorganisation ist. Digitalisierung bildet die Grundlage für eine verstärkte Wahrnehmung der Rechte von Kindern. Die Zukunftsvision einer mittels digitaler Medien selbstorganisierten Bewegung von Kindern, die sich weltweit gemeinsam für ihre Rechte stark machen, welche den Abschluss der Session bildete, kann Realität werden, wenn Plattformen wie das Internet Governance Forum dafür die Voraussetzungen schaffen, indem sie die Verwirklichung der Rechte von Kindern auf ihre Agenda setzen.

    In der gemeinsamen Session der Dynamic Coalitions DCs Main Session: Socio-economic recovery after the Covid19 crisis - Dynamic Coalitions’ role wurde ebenfalls das hohe Potenzial der Digitalisierung für die Verwirklichung der Menschenrechte sowie für die Gewährleistung des diskriminierungsfreien Zugangs für alle Menschen und für mehr Chancengerechtigkeit im Zuge der sozio-ökonomischen Erholung nach der Pandemie betont.

    Die zunehmende Bedeutung sozialer Medien stand im Mittelpunkt der Session The Revolution won't be Televised, but Social Mediatised? Hier ging es um die Verantwortung von Plattformanbietern im Hinblick auf die Verbreitung von Desinformation und darum, inwieweit gesellschaftliche Partizipation durch mit und in digitalen Medien ausgeübtes Engagement verstärkt werden kann. Um das Risiko der Kommerzialisierung von Kindheit ging es unter der Überschrift New profiles of marketing aimed at children in the Internet . Die Entwicklung von Diensten und Plattformen, die Kinder und Jugendliche mit neuen Strategien adressieren, mache es immer schwieriger, diese vor wirtschaftlicher Ausbeutung im digitalen Umfeld zu schützen. Die Vermittlung Medienkompetenz reiche nicht aus, um die Forderungen aus Art. 32 der UN-KRK zu gewährleisten, betonten die Teilnehmenden.

    Die Session Children‘s Rights and Participation in Data Governance fokussierte auf Artikel 28 und 29 der UN-KRK und das darin verbriefte Recht auf Bildung. Hier lautete eine der Forderungen, die Phase der Pandemie auch für eine wissenschaftliche Analyse der Auswirkungen digitaler Bildungsformate zu nutzen, um so Strategien zu entwickeln, die das Potenzial digitaler Medien für Bildungsprozesse nutzbar machen.

    Auch die Main Session on Digital Cooperation, die sich mit der Implementierung der Roadmap des UN-Generalsekretärs befasste, betonte die Notwendigkeit, die durch die Pandemie erneut deutlich sichtbar gewordene Digitale Spaltung mit allen Mitteln zu bekämpfen und den Zugang zu digitalen Medien als Menschenrecht zu verankern. Mit der Aufgabe der Politik zur Schaffung eines regulatorischen Rahmens befasste sich auch die Session Setting childrens rights in the internet governance agenda. Auch hier wurde die Notwendigkeit globaler Kooperation und einer umfassenden Datenbasis bezüglich Zugang und Nutzungsverhalten hervorgehoben, um angemessene Maßnahmen entwickeln und implementieren zu können.

    Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass den Rechten von Kindern im Dreieck von Schutz, Befähigung und Teilhabe eine große Aufmerksamkeit im Kontext der Internet Governance zuteil geworden ist. Diesen Ansatz weiter zu entwickeln ist nicht nur Aufgabe der Gremien der Vereinten Nationen, sondern ebenso der nationalen Regierungen und der Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Allgemeine Bemerkung zur UN-Kinderrechtskommission zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld, deren Entwurfsfassung im August 2020 durch den Kinderrechteausschuss der UN zur Konsultation veröffentlicht wurde, bietet dafür eine hervorragende Grundlage.

    Für die weitere Diskussion sind Sie herzlich eingeladen zur Beteiligung an der Open Microphone and Feedback-Session zum Abschluss des Internet Governance Forums 2020 am Mittwoch, 25.November 15.00 bis 17.00 Uhr.



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