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FOKUS


  • Veröffentlicht am 19.06.24

    Regulierung kann Vertrauen in Technologie stärken

    Torsten Krause, SDC

    Nach drei Tagen intensiver Beratung und des Austausches wurde am 19. Juni die diesjährige Ausgabe des European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) in Vilnius (Litauen) beendet. In der Abschlussveranstaltung wurden die Botschaften der Konferenz mit Blick auf politische Vorhaben innerhalb der Europäischen Union, hinsichtlich der Digitalisierung von Verwaltungen sowie der Nutzung von Daten der Bürger*innen, bezüglich Künstlicher Intelligenz und vor dem Hintergrund laufender Diskussionen zum Global Digital Compact der Vereinten Nationen beraten. Sobald diese veröffentlicht sind, werden sie auch hier zugänglich sein.

    Zuvor beschäftigten sich die Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Forschung am letzten Tag der Konferenz schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um das Thema Künstlicher Intelligenz (KI). In ihren Vorträgen gingen Tomas Lamanauskas, stellvertretender Generalsekretär der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Mariju Pejcinovic Buric, Generalsekretärin des Europarates, auf aktuelle internationale Entwicklungen zu Regulierung von KI ein. So definierte Tomas Lamanauskaus Grundpfeiler, zu denen es in der Weltgemeinschaft einer Verständigung bedarf. Demnach sollte es eine Übereinkunft geben, Künstlicher Intelligenz einem Rahmen zu setzen, der den Anforderungen der Menschenrechte gerecht wird, Interoperabilität durch die Entwicklung internationaler technischer Standards gewährleistet und dazu beiträgt, die digitale Spaltung abzubauen. Noch immer seien rund 2,6 Milliarden Menschen aus unterschiedlichen Gründen nicht Teil der digitalen Gesellschaft, erinnerte der stellvertretender Generalsekretär der ITU in diesem Zusammenhang.

    Anschließend stellte Mariju Pejcinovic Buric das Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz und Menschenrechte des Europarates vor. Dieser Vertrag tritt zum 5. September dieses Jahres in Kraft und stellt des erste international verbindliche Dokument in dem Bereich dar. Damit verfolgt der Europarat das Ziel, die menschliche Würde sowie die individuelle Autonomie im KI-Zeitalter zu sichern, Diskriminierungen entgegenzuwirken sowie Privatsphäre und Daten zu schützen. Die Generalsekretärin betonte, dass Künstliche Intelligenz die Macht habe, Gesellschaften zu verändern, und dass sich der Europarat dafür einsetzt, diese Macht zu nutzen, um die Verwirklichung der Menschenrechte weiter voranzubringen. Daran anknüpfend wurde in einer folgenden Diskussionsrunde darauf verwiesen, dass Vertrauen in Technologien in den Weltregionen höher sei, wo Gesellschaften Regulierungen als effizient und sicher wahrnehmen. Damit dies auch mit Blick auf Künstliche Intelligenz erreicht werden kann, erscheint es notwendig, möglichst viele Perspektiven und Expertisen in den Regulierungsprozess einzubeziehen, um Lösungen zu finden, die den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und Anwendungsgebieten von KI gerecht werden.

    Unerschrocken zeigten sich diesbezüglich die Jugendvertretenden . Technologie sei nicht per se schlecht, vielmehr liege die Art der Anwendung immer in den Händen der Nutzenden. Auch vorangegangene Entwicklungen und Technologien wurde mitunter mit Sorge betrachtet, aber mit guter Regulierung kann Sicherheit auch zukünftig gewährleistet werden, so die Einschätzung der jungen Menschen bei der Konferenz.


  • Veröffentlicht am 18.06.24

    Online-Kinderschutz durch Regulierung und Innovation befördern

    Torsten Krause, SDC

    Am zweiten Tag des European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) im litauischen Vilnius diskutierten die Teilnehmenden vor Ort und online gemeinsam darüber, wie Nutzende von digitalen Angeboten vor möglichen Übergriffen oder schädlichen Inhalten geschützt werden können. Zusammen wurde darüber nachgedacht, welche Regulierungen nötig und hilfreich sein können, um dieses Ziel zu erreichen, sowie welche Innovationen dies unterstützen können.

    Im Workshop „Sicherheit von Kindern online - Überblick zu Regulierungsvorhaben zur Verhinderung von sexueller Gewalt online“ stellten Desara Dushi von der Freien Universität Brüssel sowie Nigel Hickson, Leiter Internetregulierung bei DSIT UK, den Vorschlag der europäischen Kommission zur Bekämpfung und Prävention sexueller Gewalt an Kindern online sowie das seit Herbst 2023 in Groß Britannien in Kraft befindliche Gesetz zur Online-Sicherheit vor. Diese Perspektive wurde durch Kristina Mikoliuniene von der litauischen Regulierungsbehörde RRT und Jaap-Henk Hoepman von der Universität Nijmegen um praktische Erfahrungen in der Umsetzung von Regulierungen zum Schutz von Kindern im digitalen Umfeld sowie wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der Fähigkeiten von Technologien ergänzt. Fabiola Bas Palomares von Eurochild bereicherte die Diskussion mit einer kinderrechtlichen Perspektive und berichtete von den aktuellen Ergebnissen der VOICE-Studie. Demnach sind Kinder und Jugendliche online mit einer Vielzahl von Gefährdungen konfrontiert, zu denen neben sexueller Gewalt unter anderem auch die ungewollte Verwendung und Weitergabe ihrer Daten durch die Serviceanbietenden oder durch andere Nutzende der Dienste gehört.

    In der Diskussion zeigte sich, dass neben dem Konsens zur Notwendigkeit des Schutzes von jungen Menschen online unterschiedliche Ansichten darüber bestehen, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von Technologien bestehen mitunter Bedenken, inwieweit diese mit essentiellen Rechten wie dem Schutz der Privatsphäre in Einklang gebracht werden können. So wurden Verfahren der Altersverifikation von manchen Teilnehmenden als wegweisendes Werkzeug angesehen, um sichere digitale Umgebungen zu realisieren, während andere die Sorge äußerten, dass dadurch die anonyme Nutzung von digitalen Angeboten eingeschränkt werden könnte.

    Die Rolle und Fähigkeiten technologischer Anwendungen wurde im anschließenden Workshop „Schutz verletzlicher Gruppen in digitalen Umgebungen - neue technologische Verfahren“ vertieft diskutiert. Dafür beschrieben Andrew Campling von der Internet Watch Foundation sowie Anna Rywczynska vom polnischen Safer Internet Center, welchen Gefährdungen junge Menschen, aber auch Frauen und andere Nutzende online begegnen. Zydrunas Tamasauskas vom Oxylab berichtete anschließend von Technologien, die sein Unternehmen entwickelt hat und beschrieb, wie mittels Künstlicher Intelligenz gezielt nach Inhalten sexueller Gewalt online gesucht werden kann. Hingewiesen wurde darauf, dass etwaige Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten und deren etwaiger Entfernung menschlicher Kompetenz unterliegen. Mit diesen Verfahren werden Behörden einerseits in ihrer Arbeit unterstützt, bestehendes Recht durchzusetzen, andererseits wird somit auch sichergestellt, dass mögliche Fehler der künstlichen Intelligenz durch Menschen korrigiert werden können.

    Der anschließende Austausch zeigte, dass die Notwendigkeit besteht, Technologien zu entwickeln und einzusetzen, die im Einklang mit den Menschenrechten stehen und nicht ein Ziel zu Lasten eines anderen verfolgen. Auch die VOICE-Studie kommt zu der Erkenntnis, dass Kinder sich ein sicheres digitales Umfeld wünschen, in dem ihre Privatsphäre gewahrt werden kann. Dies steht im Einklang mit dem Ergebnis einer Umfrage während des Workshops beim EuroDIG. Demnach vertritt die Mehrheit der Teilnehmenden die Auffassung, dass sich der Schutz von Kindern online mit der Sicherung ihres digitalen Privatlebens vereinbaren lassen.


  • Veröffentlicht am 17.06.24

    Der Mensch im Zentrum

    Torsten Krause, SDC

    Am 17. Juni wurde der diesjährige European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) in Vilnius eröffnet. Der Präsident Litauens, Gitanas Nauseda, begrüßte die 765 Teilnehmenden und betonte in seiner Videobotschaft, den Menschen bei allen Überlegungen zentral zu berücksichtigen. So sollten alle Entwicklungen und Fortschritte der Menschheit dienen und dazu beitragen, dass die digitale Spaltung überwunden wird. Dafür sei es notwendig, die Informationen zur Nutzung des digitalen Umfeldes allen Menschen zu vermitteln und deren Fähigkeiten auszubauen.

    Dies deckte sich mit den zentralen Forderungen der Jugendvertretenden, die bereits in den vorausgegangenen Tagen zu Digitalthemen gearbeitet hatten, welche für sie von besonderer Bedeutung sind. Deutlich wiesen sie darauf hin, dass Inklusion, Privatsphäre und Kapazitätsaufbau für sie im Kontext des digitalen Umfelds zentral sind. Künstliche Intelligenz solle so trainiert werden, dass bestehende Ungleichheiten nicht fortgesetzt und verstärkt, sondern abgebaut werden. Um dies zu erreichen, erachten die jungen Teilnehmenden Transparenz über die verwendeten Daten und die Programmierung als ebenso bedeutsam wie den Einsatz von Fokusgruppen, welche unter verschiedenen Gesichtspunkten divers zu besetzen wären. Neben der Transparenz zur Datenverwendung hoben sie hervor, dass individuelle Daten zu schützen seien. Der Gewinn der Konzerne solle nicht auf den Daten der Nutzenden beruhen. Um die Kenntnisse bei diesen, bspw. über so genannte Dark Pattern, die zu einem bestimmten Nutzungsverhalten verleiten, in digitalen Angeboten zu erhöhen, ist für die Teilnehmenden des YouthDIG der Kapazitätsaufbau von besonderer Bedeutung. Neben der Medienbildung zählen sie dazu auch Investitionen in die Forschung und die Förderung von entsprechenden Austauschformaten, um die Meinung und Perspektiven von jungen Menschen in laufende Prozesse zur Gestaltung und Regulierung des Internets einbringen zu können.

    Wie und durch wen das digitale Umfeld demnächst wesentlich beeinflusst werden wird, beraten Vertretende aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie der Zivilgesellschaft aktuell auf verschiedenen Ebenen. Dabei richten sich alle Augen auf den in Bearbeitung befindlichen Global Digital Compact der Vereinten Nationen, welcher zentral für die weitere Prozessgestaltung sein wird. Unklarheiten bestehen dabei weiterhin hinsichtlich der Einordnung und Zukunft bestehender Prozesse und Formate, wie des World Summit of Information Society (WSIS) und des Internet Governance Forums (IGF). Beide Formate haben in den vergangenen Jahren die Bedeutung des Multistakeholder-Ansatzes geprägt und gezeigt, dass die Vielfalt der Perspektiven und Akteur*innen gewinnbringend für die Gestaltung des digitalen Umfelds genutzt werden können. In diesem Sinne forderte Thomas Schneider, Präsident der EuroDIG Support Association, alle Teilnehmenden dazu auf die kommenden Tage zu nutzen, um eigene Vorstellungen zu diskutieren, Visionen zu definieren und Prozesse zu gestalten, um so auch einen Nachweis dafür zu leisten, dass das Multistakeholder-Modell lebt und auch für die Zukunft geeignet ist.


  • Veröffentlicht am 10.06.24

    EuroDIG: Kinderrechte & mehr

    Torsten Krause, SDC

    Der nächste Europäische Dialog zur Regulierung des Internets (EuroDIG) findet vom 17. bis 19. Juni in Vilnius (Litauen) statt. Unter dem Motto „Balance zwischen Innovation und Regulierung“ werden Vertretende aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Rahmen der hybird durchgeführten Konferenz aktuelle Entwicklungen und Trends diskutieren und sich vernetzen. Neben einer Vielzahl von Themen rund um die Gestaltung des digitalen Umfelds werden beim EuroDIG auch in diesem Jahr Formate angeboten und durchgeführt, welche Kinderrechte direkt thematisieren oder indirekt Bezüge zu den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen herstellen. Nachstehend eine Schnellübersicht zu diesen Inhalten. Das vollständige Programm des EuroDIG findet sich hier.

    Montag, 17. Juni

    Dienstag, 18. Juni

    Mittwoch, 19. Juni

    Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Ortszeit in Vilnius (Litauen). Eine unkomplizierte Umrechnung in ihre lokale Ortszeit kann hier wahrgenommen werden.

    Für die Teilnahme an der Konferenz ist eine Anmeldung erforderlich. Für die virtuelle Teilnahme ist dies hier noch bis zum Ende der Veranstaltung möglich.


  • Veröffentlicht am 06.06.24

    BzKJ-Beirat: Jugendliche Mitglieder gesucht

    Torsten Krause, SDC

    Seit der Reform des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2021 gibt es bei der damals neu gebildeten Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) einen Beirat aus 12 Personen. Diese begleiten die Arbeit der BzKJ und erörtern Sachverhalte, die für die Sicherung von Schutz, Förderung und Teilhabe junger Menschen im digitalen Umfeld von Belang sind. Drei der 12 Beiratsmitglieder sollen dabei konkret die Perspektive junger Menschen in das Gremium einbringen. Zwei dieser Beiratsmitglieder dürfen daher bei ihrer Berufung in den Beirat nicht älter als 17 Jahre sein.

    Für die Neubildung des Beirates im Frühjahr 2025 hat die Bundeszentrale nun das Bewerbungsverfahren für die jugendlichen Mitglieder des Gremiums eröffnet. Alle Kinder und Jugendlichen, die bis zum März 2025 noch nicht 17 Jahre alt geworden sein werden und Interesse daran haben über die Chancen und Risiken bei der Nutzung des Internets, dem Umgang mit sozialen Medien oder dem Spielen von Games zu diskutieren, können hier ihre Bewerbung einreichen. Alle notwendigen Informationen zur Arbeit im Beirat sowie dem Bewerbungsverfahren finden sich hier.



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