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FOKUS


Veröffentlicht am 16.10.20

Neues Jugendschutzgesetz im Kabinett beschlossen

Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

Zuletzt im Jahr 2002 reformiert ist das geltende Jugendschutzgesetz nicht mehr angemessen, um Kindern und Jugendlichen ein gutes und sicheres Aufwachsen mit Medien zu gewährleisten. Ging es bisher im Jugendschutz vor allem darum, die Konfrontation mit gefährdenden Inhalten zu regulieren, muss ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz heute ganz anderen Herausforderungen begegnen.

Das Internet ist fest in den Alltag von Jugendlichen eingebettet, es ermöglicht ihnen eine Vielzahl von sozialen Kontakten, Zugang zu Informationen, zu Bildungs- und Freizeitangeboten. Damit einher gehen aber auch Gefährdungen und Risiken, die wirksame Schutzkonzepte und Maßnahmen erforderlich machen.

Mit dem von Bundesfamilienministerin Giffey vorgelegten Entwurf eines modernen Jugendschutzgesetzes beschreitet die Bundesregierung neue Wege. Erstmals wird als Schutzziel die persönliche Integrität von jungen Menschen verankert. Dem neuen Gesetz liegt ein kinderrechtlicher Ansatz zugrunde, der das Kindeswohl gemäß UN-Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt stellt und Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern gleichermaßen berücksichtigt. Drei Elemente sind zur Erreichung eines zeitgemäßen Jugendschutz vorgesehen:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen;
  • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen;
  • Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des EU-Notifzierungsverfahrens wurde der Gesetzentwurf nun vom Kabinett verabschiedet. Er wird im nächsten Schritt dem Bundesrat vorgelegt, geht anschließend in die parlamentarische Beratung und kann bei einem positiven Verlauf im ersten Halbjahr 2021 in Kraft treten.

Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig die Nutzung von Internet und Onlinediensten ist, wenn Schulen und Kitas geschlossen und persönliche Kontakte nur eingeschränkt möglich sind.
Damit Kinder ihr Recht auf Zugang zu den Medien, ihr Recht auf Bildung, auf freie Meinungsäußerung, Versammlung und Vereinigung, kulturelle Teilhabe und Spiel auch in und mit digitalen Medien ausüben können, brauchen wir schnell einen effektiven und zeitgemäßen Jugendmedienschutz, wie ihn der Gesetzentwurf vorsieht.

Weitere Informationen

www.bmfsfj.de/bmfsfj...