FOKUS
Veröffentlicht am 31.05.23
Mehr Schutz gegen digitale Gewalt!
Marlene Fasolt, SDCDas Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu erarbeiten. Dieses Gesetz soll die persönliche Rechtsdurchsetzung bei Angriffen auf die eigene Person im digitalen Umfeld stärken. Im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat das Bundesjustizministerium am 12. April 2023 ein Eckpunktepapier und Begleitmaterialien veröffentlicht, zu denen bis zum 26. Mai 2023 Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Stiftung Digitale Chancen nutzte diese Gelegenheit, um Kommentare und Anregungen zu diesen Eckpunkten einzureichen. Dabei wurde besonders auf die Perspektive von Kindern und Jugendlichen wertgelegt und sich auf die Expertise aus dem Projekt "Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt" bezogen.
In der Stellungnahme wird auf das Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen sowie deren Umgang mit Interaktionsrisiken eingegangen. Außerdem behandelt die Stellungnahme folgende Aspekte:
- Ausweitung des Auskunftsverfahrens
- Temporäre Accountsperre
- Information und Beratung
Grundsätzlich befürwortet die Stiftung Digitale Chancen das Anliegen zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt und begrüßt es, dass Nutzende digitaler Angebote und Dienste zukünftig mehr Rechte und Möglichkeiten erhalten sollen, um gegen rechtswidrige Zuschriften, Kommentierungen und andere Äußerungen vorgehen zu können.
Hinsichtlich der Stärkung des Auskunftsverfahrens wird ein mehrstufiger Ansatz unterstützt, wonach entsprechende Bestands- und Nutzungsdaten erst nach einer unabhängigen Prüfung durch ein Gericht gegenüber der Auskunft verlangenden Person bekannt gegeben werden, damit diese ihre legitimen Interessen und Rechte durchsetzen kann.
Das Instrument einer temporären Accountsperre wird als interessant und diskussionswürdig erachtet. Diese kann dem etwaigen Schädigenden die Schwere seiner Tat aufzeigen und damit die Bedeutung seines Handelns gegenüber Dritten bewusstmachen. Gleichzeitig führt sie nicht zu einem dauerhaften Teilhabeausschluss für die schädigende Person und ermöglicht Schutz für die geschädigte Person.
Weiterhin wird angeregt auch Informations- und Beratungsangebote zur Förderung eines kompetenten Umgangs mit digitalen Medien sowie Angebote zur Vermeidung oder Reduzierung von Interaktionsrisiken für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen sowie Fachkräfte fortzuführen und auszubauen.
Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums kann einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von Kinderrechten im digitalen Umfeld leisten. Gemäß General Comment No.25 des Ausschusses für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, sind die Vertragsstaaten in der Verantwortung Kinder und Jugendliche vor Risiken unter anderem in Zusammenhang mit Kontakten und Verhaltensweisen, wie Cyberaggression und Cybermobbing, aber auch (sexueller) Ausbeutung und (sexuellem) Missbrauch zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu gewährleisten.
Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.