FOKUS
Veröffentlicht am 29.08.23
EU-Konsultation zum Kinderschutz
Torsten Krause, SDCNoch bis zum 20. Oktober führt die Europäische Kommission online ein Konsultationsverfahren zur Entwicklung und Stärkung eines integrierten Kinderschutzsystems durch. An diesem Verfahren können sich neben den Mitgliedsstaaten auch internationale Organisationen und solche der Zivilgesellschaft sowie Einzelpersonen beteiligen. Auch Kinder werden zu ihren Vorstellungen und Ansichten hinsichtlich ihres Schutzes befragt.
Durch die Konsultation möchte die Europäische Kommission einen Eindruck über Bedürfnisse und Notwendigkeiten zum Schutz von Kindern sowie deren Realisierung auf nationaler Ebene gewinnen, um davon ausgehend zu prüfen, welche Maßnahmen die Europäische Union anregen kann, um zu einer Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Ansätze und Systeme beizutragen.
Gemäß Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union haben Kinder „Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind“. Um diesem Ziel gerecht zu werden und mit Verweis auf die EU-Kinderrechtestrategie plant die Europäische Kommission in Auswertung der eingereichten Beiträge eine Empfehlung gegenüber dem Rat der Europäischen Union auszusprechen, um somit entsprechende Aktivitäten in den Mitgliedsstaaten anzustoßen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Einreichung von Beiträgen zur Konsultation sind hier erreichbar.