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FOKUS


Veröffentlicht am 15.02.24

Kinderrechte bei der Internetregulierung berücksichtigen

Torsten Krause, SDC

Jeder Dritte der rund 5 Milliarden Menschen, die das Internet und das digitale Umfeld weltweit nutzen, ist ein Kind. Gemäß Artikel 17 der Kinderrechtskonvention haben alle jungen Menschen ein Recht darauf an Medien aus vielfältigen Quellen teilzuhaben sowie bei ihrem Umgang mit diesen geschützt zu werden. Wie die Vertragsstaaten dieser Menschenrechtsbestimmung nachkommen sollen hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen 2021 in der Allgemeinen Bemerkung Nr.25 ausführlich erläutert.

Vor diesem Hintergrund wird in einer Vielzahl von Foren zur Regulierung und Gestaltung des Internets auch über die Rechte und Interessen von Kindern beraten. So ist aktuell für das kommende Internet Governance Forum zu erwarten, dass diese ebenfalls umfangreiche Berücksichtigung finden. Die Anfang des Jahres durchgeführte Abfrage zur Findung des IGF-Themas ergab, dass sich im Bereich „Cybersicherheit und Vertrauen“ die meisten Teilnehmenden dafür ausgesprochen haben den Schutz von Kindern im Internet zu behandeln. Auch im Themenfeld „Rechte und Freiheiten“ wurde mit den Menschenrechten ein Anliegen auf Platz eins gewählt, dass ohne die Thematisierung der Rechte von Kindern nicht möglich ist. Ebenso spricht der Wunsch nach Beratung von Fragen der Medienkompetenz und Medienbildung im Bereich „Wirtschaftliche Themen und Entwicklung“ dafür junge Menschen in den Blick zu nehmen.

Auch bei der informellen Konsultation der Vereinten Nationen zum Global Digital Compact am 13. Februar sprachen sich mehrere Organisationen dafür aus junge Menschen sowie ihre Rechte und Interessen zu berücksichtigen. Dabei ist es von Bedeutung nicht allein auf die Schutzrechte junger Menschen abzustellen, sondern auch deren Rechte auf Förderung und Teilhabe zu adressieren. Damit dies zielführend gelingt ist es ratsam sie zu beteiligen und ihre Erfahrungen sowie Kenntnisse als Ressourcen für die Gestaltung des digitalen Umfelds und des Internets wahrzunehmen.

Um ihr eigenes Handeln im internationalen Bereich der Digitalpolitik auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen hat sich die Bundesregierung mit Beschluss vom 7. Februar erstmals auf eine Strategie für eine internationale Digitalpolitik verständigt. Diese soll künftig als Richtschnur für das digitalpolitische Agieren Deutschlands in der Welt dienen. In neun Grundsätzen wird beschrieben, wie sich die Bundesregierung international für den Schutz der Grund- und Menschenrechte einsetzen sowie ein weltweites, offenes, freies und sicheres Internet befördern will. Wertebasierte Technologiepartnerschaften, die Förderung menschenzentrierter und innovationsfreundlicher Regeln, die Unterstützung vertrauenswürdiger und sicherer Datenflüsse über Grenzen hinweg sowie die aktive Gestaltung internationaler Normen und Standards sollen dazu beitragen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung Schwerpunkte bei der Stärkung sicherer und nachhaltiger digitaler Infrastrukturen sowie der Risikominimierung in Technologie-Wertschöpfungsketten. Somit soll ein Beitrag dazu geleistet werden die Digitalisierung zur Bewältigung globaler Herausforderungen zu nutzen.

Dass sich die Bundesregierung mit ihrer Strategie für eine internationale Digitalpolitik für die Unterstützung des Multistakeholder-Ansatzes ausspricht ist begrüßenswert. Nur, wenn Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Forschung zusammenkommen, können zielführende Ideen für die Gestaltung und Regulierung des Internets gefunden werden. Diese sind nötig, um Kindern eine sichere Teilhabe in digitalen Umgebungen zu ermöglichen.