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FOKUS


  • Veröffentlicht am 12.09.24

    Kinderrechte im Metaversum durch vorausschauende Digitalpolitik gewährleisten

    Jutta Croll & Torsten Krause, SDC

    Im Rahmen des 15. Internet Governance Forum Deutschlands hat das Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ am 11. September einen Workshop zum Thema Kinderrechte im Metaversum durchgeführt. Gemeinsam mit den Teilnehmenden ging es darum zu eruieren, welche Chancen und Risiken sich für Kinder und Jugendliche mit dem Metaversum verbinden, um daraus abzuleiten, welche Fragestellungen und Bereiche in diesem Kontext besonders drängend und daher einer Bearbeitung zu zuführen sind.

    In einer kurzen Einführung wurde auf das Recht auf Gleichbehandlung, den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und Entwicklung sowie das Recht auf Beteiligung eingegangen und dafür sensibilisiert, dass diese grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auch für das Metaversum handlungsleitend sein müssen, um jungen Menschen Erfahrungen gemäß ihrer sich entwickelnden Fähigkeiten und zur Verwirklichung ihrer Rechte zu ermöglichen. In einem anschließenden offenen Austausch berichteten die Teilnehmenden von eigenen bzw. Erfahrungen im Umfeld. So wurden erste Begegnungen in virtuellen Räumen als sehr eindrucksvoll jedoch auch sehr überwältigend beschrieben. Dazu trugen unter anderem Vorgestaltungen bei, die Atmosphären prägen, welchen sich nur schwer entzogen werden könne. Ebenso wurde eingebracht, dass die Möglichkeit von angebotsübergreifenden Nutzungen von Kontakten, Eigenschaften oder Fähigkeiten einen Mehrwert darstelle, der jedoch auch zu einer weiteren Zentralisierung der eigenen Daten führe. Die Sorge vor einer Monopolisierung des Wissens über die Nutzenden wurde in diesem Kontext kritisch erwähnt.

    Abschließend wurde festgehalten, dass KI-gestützte Anwendungen und virtuelle Realität bereits heute in unserem Alltag wirken und perspektivisch mit der Verbreitung des Metaversums eine immer stärkere Rolle spielen werden. Junge Menschen zählen in diesem Feld erfahrungsgemäß zu den ersten Anwender*innen. Eine vorausschauende Digitalpolitik muss daher Voraussetzungen schaffen, die damit einhergehenden Chancen diskriminierungsfrei für alle nutzbar zu machen und die Risiken zu beherrschen. Um die Rechte von jungen Menschen gemäß UN-Kinderrechtskonvention im digitalen Umfeld zu verwirklichen, sollten bestehende Regulierungsansätze auf ihre Eignung für zukünftige Technologien geprüft und wo erforderlich neue Ansätze entwickelt werden. Daneben gilt es die Kompetenzen für eine verantwortungsvolle Nutzung von KI-gestützten Anwendungen, virtuellen Realitäten und das Metaversum - auch durch Minderjährige - zu fördern.


  • Veröffentlicht am 09.09.24

    Kooperation gegen Online-Gefahren: JUUUPORT e.V. & DigitalSchoolStory

    Yonca Ekinci, SDC

    Die Online-Beratungsplattform JUUUPORT e.V. und das gemeinnützige Bildungs-Start-up DigitalSchoolStory (DSS) starten gemeinsam eine Präventionsinitiative gegen Cybermobbing und andere Gefahren im Netz. Durch die kreative Nutzung von TikTok-ähnlichen Videoformaten im Unterricht, sollen Schüler*innen ab dem Schuljahr 2024/25 lernen, sich aktiv und eigenverantwortlich vor Cybermobbing, Cybergrooming und Mediensucht zu schützen.

    Die Lernmethode des DSS besteht darin den Schüler*innen, komplexe Inhalte vorzustellen und diese anschließend durch die kreative Erstellung von Videos im Stil von TikTok zu verinnerlichen. Das Projekt zielt darauf ab Schüler*innen konkrete Handlungstipps zu vermitteln. Dabei werden Informationsmaterialien von JUUUPORT e.V. genutzt. Anhand dieser Lernmethode verbindet sich laut der Mitgründerin und Geschäftsführerin der DSS, Nina Mühlens die digitale Lebenswelt der Jugendlichen mit schulischen Themen, da sie von Konsumenten zu aktiven Gestalter*innen und Aufklärenden werden. Dieser Prozess umfasst sowohl die Stärkung von Kompetenzen, wie Teamfähigkeit, demokratische Diskursfähigkeit, kreatives Storytelling als auch die Förderung von Medienkompetenz.

    Die Pressesprecherin von JUUUPORT e.V. Lea Römer, betont die Bedeutung des Peer-to-Peer-Prinzips: „Jugendliche helfen Gleichaltrigen auf Augenhöhe bei Problemen im Internet. Sie wissen aus eigener Erfahrung, welchen Gefahren ihre Altersgenoss*innen im Netz begegnen können. Und wir zeigen, wo Jugendliche Hilfe und Beratung finden, wenn sie selbst betroffen sind“. Bis zum Ende des Jahres sollen über 10.000 Schüler*innen in ganz Deutschland mit dieser Methode gearbeitet haben.

    Die vollständige Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden. Interessierte Schulen und Lehrkräfte können sich unter info@digitalschoolstory.de melden.


  • Veröffentlicht am 02.09.24

    Einblick zur Motivation sexueller Gewalttäter*innen online

    Yonca Ekinci, SDC

    Die rapide Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) und deren Zugänglichkeit stellen komplexe Herausforderungen für jene dar, die sich für die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen. Gründe hierfür sind die niedrigen Barrieren zur Nutzung der KI. Täter*innen ist es möglich, alleine oder innerhalb von Tätergemeinschaften diese Technologien zu missbrauchen, um Abbildungen sexueller Gewalt gegen Kinder (CSAM) zu produzieren und online zu verbreiten. Die NGO Protect Children aus Finnland veröffentlichte heute in Zusammenarbeit mit dem Ostseerat und der Universität Ostfinnland die Studienergebnisse des Projekts 2KNOW, das sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Die Studie gibt Aufschluss über die Hauptmotive, die zu sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet führen, informiert über Faktoren, die dieses Verhalten und entsprechende Straftaten ermöglichen und benennt Barrieren, die eine Straftat verhindern können. Anliegen der Studie ist es, dadurch ein tieferes Verständnis für die vielfältigen Faktoren dieser Straftaten zu entwickeln um somit zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung entsprechender Abbildungen beizutragen.

    Die Erkenntnisse wurden aus Daten gewonnen, die mittels einer anonymen Umfrage unter dem Titel „Help us to know“ quantitativ erhoben worden. Die Online-Umfrage wurde Personen vorgeschlagen, die nach Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder im Dark Web suchten. Mehr als 4500 Personen beteiligten sich daran.

    In den Forschungsergebnissen werden begünstigende und erleichternde Faktoren für sexuelle Straftaten im Internet differenziert vorgestellt. Zu den zentralen Motiven zählen ein sexuelles Interesse an Kindern, ein starker Sexualtrieb oder eine emotionale Selbstregulation. Des Weiteren können Faktoren wie Traumata in der Kindheit, die Suche nach Sensation oder der Konsum von Betäubungsmittel und Pornografie solche Straftaten begünstigen. Situative Faktoren erleichtern diese Straftaten durch die Verfügbarkeit und leichte Zugänglichkeit von technologischen Hilfsmitteln sowie die Wahrnehmung des digitalen Umfelds als sicher und privat. Vor diesem Hintergrund weisen die Autor*innen auf die Notwendigkeit und Wirksamkeit von Umständen hin, die Straftaten verhindern können. Zu diesen Hindernissen zählen die Implementierung von Interventionen für Verhaltensänderungen und Botschaften der Illegalität während der Suche nach Abbildungen sexueller Gewalt gegen Kinder (CSAM).

    Diese Ergebnisse zeigen das komplexe Zusammenspiel von Motivationen, fördernden Einflüssen, situativen Faktoren und Hindernissen auf, die zur sexueller Gewalt gegen Kindern online beitragen, und verdeutlichen den Bedarf an umfangreichen Präventionsstrategien. Die vollständige Studie kann hier nachgesehen werden.


  • Veröffentlicht am 26.08.24

    Meldeportal für sexuelle Gewalt online

    Torsten Krause, SDC

    Im INHOPE-Netzwerk arbeiten Organisationen weltweit gemeinsam daran sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im digitalen Umfeld zu verhindern und strafrechtliche Verfolgung zu unterstützen. Damit dies umgesetzt werden kann ist es von besonderer Bedeutung zu erfahren, in welchem Umfang sexuelle Gewalt online stattfindet. Neben den im Rahmen der bestehenden Kooperationen implementierten Meldeverfahren existiert seit diesem Sommer auch das Meldeportal ReportCSAM (Melde CSAM). CSAM ist die englisch-sprachige Abkürzung für die Abbildung sexueller Gewalt an Kindern (Child Sexual Abuse Material). Auf der Website von ReportCSAM findet sich eine übersichtliche Anleitung, um illegale Inhalte schnell und einfach melden zu können. Ebenso wird Hilfestellungen beim Umgang mit potenziellen Darstellungen sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen geboten. Da es sich um ein globales Meldeportal handelt finden sich dort Verweise auf internationale Kooperationen und Partner*innen sowie zu den nationalen Strafverfolgungsbehörden. Für Deutschland können entsprechende Hinweise und Meldungen über die jeweiligen Hotline-Formulare von jugendschutz.net, eco oder der FSM eingereicht werden.

    Sexuelle Gewalt online ist ein gravierendes Problem für Nutzende digitaler Dienste. Fast jede*r vierte Jugendliche (23 Prozent) in Deutschland im Alter von 12 bis 19 Jahren ist laut der JIM-Studie 2023 bereits ungewollt mit pornografischen Inhalten im digitalen Umfeld in Kontakt gekommen. 20 Prozent der Jugendlichen berichten von sexueller Belästigung im Internet. Mädchen (26 Prozent) sind davon doppelt so oft betroffen wie Jungen (13 Prozent). Auch internationale Untersuchungen weisen nach, dass Kinder mit entsprechender Erfahrungen zunehmend jünger sind, wenn sie das erste Mal sexuelle Gewalt online erfahren. Diese kann unterschiedlich ausgeprägt sein und wahrgenommen werden. So berichteten 18- bis 20-Jährige, die in ihrer Kindheit von sexueller Belästigung oder Gewalt betroffen waren in der weltweiten Befragung Estimates of childhood exposure to online sexual harms and their risk factors zu 34 Prozent davon als Minderjährige aufgefordert worden zu sein, online etwas explizit Sexuelles zu tun, was sie nicht wollten oder das ihnen unangenehm war. Nahezu jede*r Dritte (29 Prozent) berichtete, dass explizit sexuelle Darstellungen von ihnen ohne ihr Einverständnis mit anderen geteilt wurden. Ebenfalls 29 Prozent gaben an von einer erwachsenen Person oder jemandem, den sie nicht kannten, entsprechend explizite sexuelle Darstellungen erhalten zu haben. Jede*r vierte Befragte (25 Prozent) bestätigte, dass ein Erwachsener, den sie kannten, oder jemand ihnen Unbekanntes sie gebeten hat, einen Teil ihrer sexuell expliziten Online-Interaktionen geheim zu halten.

    Vor diesem Hintergrund hat die Organisation BraveMovement im Vorfeld der ersten globalen Minister*innenkonferenz zur Beendigung sexuelle Gewalt an Kindern eine Petition veröffentlicht, mit der sie sich für weitreichende Maßnahmen im Bereich der Regulierung, der Finanzierung und Unterstützung, der Beteiligung von Betroffenen an zu treffenden Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausspricht. Die Petition kann hier durch Einzelpersonen unterzeichnet werden. Der Text der Petition liegt auf der Plattform ausschließlich in englischer Sprache vor.


  • Veröffentlicht am 22.08.24

    Generationsgerechtigkeit neu definieren

    Torsten Krause, SDC

    Mit einem aktuellen Positionspapier wirbt das Bundesjugendkuratorium (BJK) dafür die Rolle junger Menschen in politischen Entscheidungen sowie deren Rechte zu reflektieren. Dabei bringt das Sachverständigengremium die Sorge zum Ausdruck, dass angesichts der demografischen Situation, bestehender Diskurse über die Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen sowie einer mangelnden Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen deren Interessen keine adäquate Berücksichtigung finden werden. Darunter könnte nach Ansicht des BJK die Zukunftsorientierung und Generationsgerechtigkeit der Demokratie leiden. Vor diesem Hintergrund regt das Gremium einen Austausch über die „Notwendigkeit der strukturellen Absicherung der Rechte und Interessen der jüngeren Generation bei der Herstellung von Generationengerechtigkeit“ an, um eine Verständigung für ein neues Verständnis von Generationsgerechtigkeit zu erzielen. Dafür schlägt das Bundesjugendkuratorium unter anderem vor strukturelle Verfahren und Grundrechte für junge Menschen zu etablieren, welche einen Mindeststandard in zentralen Bereichen, wie der Bildung garantieren sollen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Ganztag oder auch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes betrachten die Sachverständigen als Elemente eines Schutzes von Kindern und Jugendlichen, welche eine Minderheit in der Gesellschaft darstellen. Das Papier des BJK kann hier nachgelesen werden.



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