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ENTWICKLUNG DES KINDES

Veröffentlicht am 13.08.20

Allgemeine Bemerkung des Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Ansicht: Allgemeine Bemerkung des Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen verfasst derzeit eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld. Den Entwurf der Allgemeinen Bemerkung finden Sie hier.

Der Ausschuss lädt nun alle interessierten Akteure ein, zu seinem Entwurf der Allgemeinen Bemerkung Stellung zu nehmen bis 15. November 2020. Weitere Informationen zum Konsultationsprozess finden Sie hier. Nach gebührender Berücksichtigung der eingereichten Beiträge wird der Ausschuss über den Inhalt der endgültigen Version der Allgemeinen Bemerkung entscheiden.


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