KINDER MIT BEHINDERUNGEN
Die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes
Die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes (ACRWC) wurde 1990 von der Organisation für Afrikanische Einheit angenommen (2001 wurde die Organisation für Afrikanische Einheit zur Afrikanischen Union) und trat 1999 in Kraft. Sie orientiert sich an den internationalen Menschenrechten, insbesondere an den Bestimmungen der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, der Charta der Organisation für Afrikanische Einheit, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Kinderrechtskonvention und anderen von den Vereinten Nationen und den afrikanischen Ländern im Bereich der Menschenrechte angenommenen Instrumenten sowie an den afrikanischen Werten und Traditionen.
Die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Rechte des Kindes. Die ACRWC baut auf denselben Grundprinzipien auf wie die UN-Kinderrechtskonvention, hebt aber Themen hervor, die im afrikanischen Kontext von besonderer Bedeutung sind. Sie wurde von 49 der 55 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union ratifiziert (Juli 2022).
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