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BESONDERER SCHUTZ

Veröffentlicht: Januar 2002 Veröffentlicht am 09.12.19

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

The Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Quelle: OHCHR
Ansicht: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Das Optional Protocol, dt. Fakultativprotokoll ist eine Ergänzung der UN-Kinderrechtskonvention und verpflichtet alle unterzeichnenden Parteien, den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog. Kinderpornographie) zu verbieten.

Es weist besonders auf diese schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen hin und betont die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Das Fakultivprotokoll ergänzt die Konvention, indem es den Staaten detaillierte Anweisungen zur Beendigung der sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern vorschreibt. Darüber hinaus soll es Kinder auch davor schützen, für nicht-sexuelle Zwecke verkauft zu werden - wie beispielsweise andere Formen der Zwangsarbeit, illegale Adoption und Organspende.


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