Direkt zum Seiteninhalt springen - Tastenkürzel 2 Direkt zum Hauptmenü springen - Tastenkürzel 1 Direkt zur Suche springen - Tastenkürzel 5

BESONDERER SCHUTZ

Veröffentlicht: Oktober 2019 Veröffentlicht am 09.12.19

Richtlinien zur Implementierung des Fakultativ-Protokolls CRC/C/156

The Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Quelle: The Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Ansicht: Richtlinien zur Implementierung des Fakultativ-Protokolls CRC/C/156

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und die Ergänzungen durch das Fakultativprotokoll aus dem Jahre 2000, betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie, sind die umfassendsten internationalen Rechtsinstrumente zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes und zum Schutz der Kinder vor Verkauf, sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

Diese Verträge wurden jedoch zu einer Zeit formuliert, in der die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und die sozialen Medien weitaus weniger entwickelt und verbreitet waren als das heute der Fall ist und Sexualstraftaten gegen Kinder noch nicht die enge Verbindung zum digitalen Umfeld hatten. Während die Kinderrechtskonvention und das Fakultativprotokoll auch im digitalen Umfeld uneingeschränkt anwendbar und relevant sind, erfordern ihre Bestimmungen eine an die heutigen Gegebenheiten angepasste Auslegung.

Daher wurden die Guidelines regarding the implementation of the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the sale of children, child prostitution and child pornography entwickelt.

Um die Stigmatisierung betroffener Kinder und die Verharmlosung sexualisierter Gewalt vorzubeugen, wurde dabei der Terminologische Leitfaden der ECPAT berücksichtigt.


Direkter Download (pdf, 0.365 MB)

Logo: kinderrechte.digital