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    Besonderer Schutz

    Kinder sollen vor allen Formen der Ausbeutung geschützt werden, die ihr Wohlergehen in Bezug auf das digitale Umfeld beeinträchtigen. Ausbeutung kann in vielerlei Gestalt auftreten, z. B. als wirtschaftliche Ausbeutung bis hin zur Kinderarbeit, als sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch, als Verkauf von, Handel mit und Entführung von Kindern oder als Anstiftung von Kindern zu kriminellen Handlungen u.a. in Form von Cyberkriminalität.

    Durch das Erstellen und Teilen von Inhalten können Kinder im digitalen Umfeld zu wirtschaftlichen Akteur*innen werden, was ihre Ausbeutung zur Folge haben kann.

Aktuelle Meldungen

Ansicht: Unsere Rechte in der digitalen Welt!

Unsere Rechte in der digitalen Welt!

Junge Menschen äußern sich zum Thema Kinderrechte in der digitalen Welt.

Ansicht: Allgemeine Bemerkung des Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Allgemeine Bemerkung des Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen verfasst derzeit eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld. Den Entwurf der Allgemeinen Bemerkung finden Sie hier.

Ansicht: The German Youth Protection Act, Amendment 2020 - A child‘s rights based approach Vortrag von Jutta Croll beim EURODIG 2020

The German Youth Protection Act, Amendment 2020 - A child‘s rights based approach

Präsentation von Jutta Croll beim EURODIG 2020 zur JuSchG-Novelle

Ansicht: Lerne deine Rechte im digitalen Umfeld kennen Leitlinien des Europarats, zur Frage wie die Rechte des Kindes im Internet eingehalten und geschützt werden

Lerne deine Rechte im digitalen Umfeld kennen

Die Broschüre ist eine kinderfreundliche und ansprechende Version der Empfehlung CM/Rec(2018)7 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten über Richtlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung der Rechte des Kindes in der digitalen Umgebung.

Ansicht: Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt

Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt

Der Terminologische Leitfaden bietet eine Orientierungshilfe für das Verstehen und den Gebrauch von Begriffen und Konzepten im Bereich der Prävention und Beseitigung von sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Ansicht: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Das Optional Protocol ist eine Ergänzung der UN-Kinderrechtskonventionen und soll diese stärken. Es verpflichtet alle unterzeichnenden Parteien, den Handel mit Kindern, die Kinderprostitution und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog.Kinderpornographie) zu verbieten.

Ansicht: Richtlinien zur Implementierung des Fakultativ-Protokolls CRC/C/156

Richtlinien zur Implementierung des Fakultativ-Protokolls CRC/C/156

Die Richtlinien passen die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention und des zugehörigen Fakultativprotokolls an die heutigen Gegebenheiten an.

Ansicht: Zweiter Kinderrechtereport der National Coalition Deutschland

Zweiter Kinderrechtereport der National Coalition Deutschland

Der Kinderrechtereport stellt pünktlich zum 30-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechteskonvention eine Zwischenbilanz über die Verwirklichung der Rechte von Kindern dar.

Ansicht: White Paper on Online Harms

White Paper on Online Harms

Im White Paper der britischen Regierung werden Online-Risiken identifiziert und beschrieben sowie entsprechende Schutzziele definiert und das Prinzip der Duty of Care als Grundlage eines neuen Regulierungsrahmens eingeführt.

Ansicht: Bekämpfung von Grauzonen der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet

Bekämpfung von Grauzonen der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet

Im Netzwerk Keine Grauzonen im Internet haben sich das Zentrum für Kinderschutz im Internet, die Internetbeschwerdestellen FSM und eco, jugendschutz.net, Unternehmen und Wissenschaft gemeinsam die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern zum Ziel gesetzt.