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    Bürgerrechte und Freiheiten

    Das digitale Umfeld bietet Kindern einzigartige Möglichkeiten, ihr Recht auf Informationszugang und auf freie Meinungsäußerung zu verwirklichen. Das digitale Umfeld kann es Kindern ermöglichen, ihre soziale, religiöse, kulturelle, ethnische, sexuelle und politische Identität auszubilden und in Gemeinschaften und öffentlichen Räumen an gesellschaftlichen Diskussionen zum Zweck des kulturellen Austauschs, des sozialen Zusammenhalts und der Vielfalt teilzuhaben.

    Die Verwirklichung dieser Rechte muss gefördert und das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit im digitalen Umfeld geachtet werden.

    Die Privatsphäre ist unverzichtbar für die Handlungsfähigkeit, Würde und Sicherheit von Kindern und für die Ausübung ihrer Rechte im digitalen Umfeld. Daher muss mithilfe legislativer, behördlicher und sonstiger Maßnahmen sichergestellt werden, dass alle Organisationen und alle Umgebungen, die Daten von Kindern verarbeiten, deren Privatsphäre achten und schützen.

    Durch den Einsatz digitaler Identifikationssysteme mit denen die Geburt jedes neugeborenen Kindes registriert und von den nationalen Behörden offiziell anerkannt werden kann, soll jedem Kind der Zugang zu Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Fürsorge, erleichtert werden.

Aktuelle Meldungen

(c) ICANN

Kinderrechte im DNS adressieren

Vom 7. bis zum 12. März kommt in Mumbai (Indien) die Multistakeholder-Gemeinschaft beim ICANN 85 Community Forum zusammen, um aktuelle Fragen und Entwicklungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Internets zu beraten. Dabei stehen u.a. die (fortgesetzte) Bearbeitung des Anliegens für eine Universal Acceptance, die Entwicklung und Implementierung eines Prozesses zur Menschenrechtsfolgeabschätzung (HRIA) innerhalb der ICANN-Strukturen sowie Anwendungen des Domain Name Systems im Fokus. Auch die weitere Vorbereitung der nächsten Runde zur Vergabe generischer Top Level Domains (gTLD) wird viele Gremien beschäftigen.

(c) European Commission

Kommission hält erste Sitzung des Sonderausschusses für die Sicherheit von Kindern im Internet ab

Heute hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die erste Sitzung des Sonderausschusses für die Sicherheit von Kindern im Internet geleitet. Der Ausschuss, der in der Rede zur Lage der Union 2025 angekündigt wurde, wird Expertenempfehlungen für einen besseren Schutz und eine stärkere Stärkung von Kindern im Internet abgeben und die Notwendigkeit einer möglichen Harmonisierung der Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Medien prüfen.

Education Y-Studie: Freiheit oder Fürsorge? Kinder, Jugendliche und digitale Medien im Spannungsfeld gesellschaftlicher Verantwortung

Die im Januar 2026 erschienene Publikation „Freiheit oder Fürsorge?“ von Education Y wirft einen detaillierten Blick auf die Nutzung und Auswirkungen sozialer Medien und Smartphones durch Kinder und Jugendliche. Sie fasst den aktuellen Forschungs- und Gesetzgebungsstand zusammen und entwickelt daraus konkrete Handlungsempfehlungen.

Altersbeschränkungen für soziale Medien - Was können wir vom australischen Modell lernen?

Der politische Wille zur Einführung von Altersbeschränkungen für soziale Medien nimmt in ganz Europa zu. Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union treiben nationale Gesetzgebungsverfahren voran, was die wachsenden Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen sozialer Medien auf Minderjährige widerspiegelt. Frankreich, Dänemark, Griechenland und Spanien gehören zu den Ländern, die Maßnahmen angekündigt oder teilweise bereits beschlossen haben, um die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendlichen zu regulieren.

(c) IGF 2026

IGF 2026: Aufruf zur Themenfindung

Bis zum 28. Februar 2026 23:59 (UTC) besteht die Möglichkeit, thematische Beiträge einzureichen, die beim Internet Governance Forum (IGF) schwerpunktmäßig Berücksichtigung finden sollen. Über ein Formular können Organisationen und Einzelpersonen Themen auswählen, die ihrer Meinung nach von aktueller Relevanz zur Regulierung des Internets sind.

Explorative Studie zur Social-Media-Nutzung von jungen Menschen

Die Studie wurde vom AWO Bundesverband e.V. beauftragt und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) durchgeführt. Sie erforscht unter anderem die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf ein Social Media Verbot für unter 16-Jährige sowie die Auswirkungen von sozialen Medien auf ihre Lebensrealitäten.

Whitepaper: Digitale Teilhabe von Kindern – warum Verbote allein nicht reichen

Das vorliegende Dokument wurde im Januar 2026 von Education Y veröffentlicht. Es behandelt die Nutzung sozialer Medien und Smartphones von Kindern und Jugendlichen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Ansicht: Kinderrechte und Internet Governance

Kinder- und Jugendbeteiligung: Gestalte mit uns ein sicheres Internet für junge Menschen

Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission zum Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, Empfehlungen für einen zeitgemäßen und wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu entwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Beteiligung junger Menschen.

Gemeinsame Erklärung zu künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes

Das Dokument bekräftigt das gemeinsame Engagement für die Förderung eines auf Kinderrechten basierenden Ansatzes für künstliche Intelligenz und fordert koordinierte Maßnahmen, um sicherzustellen, dass KI so konzipiert, entwickelt und reguliert wird, dass die Rechte des Kindes geachtet, geschützt und verwirklicht werden. Neben den Organisationen der Vereinten Nationen wird die Erklärung auch von mehr als 50 Organisationen unterstützt, darunter auch die Stiftung Digitale Chancen.

Künstliche Intelligenz soll Kinderrechte befördern

Gemeinsam haben die Internationalen Fernmeldeunion (ITU), der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, UNICEF, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Interparlamentarische Union (IPU), UNESCO, UNICRI, UNODA, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten sowie für Gewalt gegen Kinder und die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für den Handel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern am 19. Januar 2026 in Genf die Gemeinsame Erklärung zu künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes veröffentlicht.