Künstliche Intelligenz soll Kinderrechte befördern

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Gemeinsam haben die Internationalen Fernmeldeunion (ITU), der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen,UNICEF, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Interparlamentarische Union (IPU), UNESCO, UNICRI, UNODA, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten sowie für Gewalt gegen Kinder und die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für den Handel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern am 19. Januar 2026 in Genf die Gemeinsame Erklärung zu künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindesveröffentlicht. Das Dokument bekräftigt das gemeinsame Engagement für die Förderung eines auf Kinderrechten basierenden Ansatzes für künstliche Intelligenz und fordert koordinierte Maßnahmen, um sicherzustellen, dass KI so konzipiert, entwickelt und reguliert wird, dass die Rechte des Kindes geachtet, geschützt und verwirklicht werden. Neben den Organisationen der Vereinten Nationen wird die Erklärung auch von mehr als 50 Organisationen unterstützt, darunter auch die Stiftung Digitale Chancen.

Bei der feierlichen Zeremonie zur Unterzeichnung des Dokumentes in den Räumlichkeiten der ITU betonten sowohl deren Direktor Comsas Zavazava als auch die Vorsitzende des Kinderrechteausschusses Sophie Kiladze, dass das Dokument auf der Konvention über die Rechte des Kindes sowie der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld aufbaut. In Kenntnis der bestehenden Risiken und möglicher Gefährdungen, die mit Künstlicher Intelligenz einhergehen, gilt es die Chancen der Technologie zu nutzen. Entwickelnde der Anwendungen sowie Gesetzgebende und Regulierende sind in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass KI Kinderrechte nicht verletzt, sondern dazu beiträgt dieses zu realisieren. Die gemeinsame Erklärung gibt wichtige Hinweise dieses Ziel zu erreichen. Werden diese berücksichtigt, wird auch dem Wunsch von Emma Rechnung getragen, die in der Veranstaltung forderte, dass es nicht einfach einen Kinderschutz-Modus geben sollte, der dieses von der Nutzung der Anwendung ausschließt, sondern dass dieser eine sichere Teilhabe junger Menschen ermöglichen solle.


Torsten Krause, Stiftung Digitale Chancen