Anlässlich des fünften Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld erinnern 53 Organisationen und Unterzeichnende die Vertragsstaaten der Konvention über die Rechte des Kindes an die Verwirklichung der Kinderrechte im Internet und in digitalen Angeboten.
Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zur Kinderrechtskonvention hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes am 2. März 2021 erklärt, dass alle Rechte der Kinder offline wie online gleichermaßen gelten und wie die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Umfeld zu realisieren sind. Das Dokument betont die Möglichkeiten und Chancen, welche junge Menschen online für ihre Bildung, Unterhaltung, Persönlichkeitsentwicklung und Teilhabe vorfinden und begründet damit, dass allen Kindern und Jugendlichen der Zugang zu ermöglichen ist. Gleichermaßen wird auf Risiken und Gefahren verwiesen und dargelegt, dass und wie junge Menschen online zu schützen sind, damit sie im Rahmen einer sicheren Teilhabe am digitalen Umfeld ihre Rechte ausüben und von diesem profitieren können. Dafür konstituiert der Kinderrechtsausschuss auch das Recht auf digitale Bildung, welches den Vertragsstaaten u.a. auferlegt junge Menschen wie auch Erwachsene über dieses zu informieren und sie für eine sichere Nutzung zu bilden. Daneben sollen Unternehmen und Anbietende digitaler Anwendung in die Verantwortung genommen und dazu angehalten werden Produkte zur Verfügung zu stellen, welche die Privatsphäre und Daten junger Menschen schützen, diese nicht wirtschaftlich ausbeuten und durch eine altersgerechte Gestaltung deren Entwicklung und die Entfaltung ihre Persönlichkeit befördern.
Mit dem gemeinsamen Schreiben fordern die unterstützenden Organisationen und Unterzeichnenden dazu auf:
- Alle Personen unter 18 Jahren zu schützen und dabei ihre Vielfalt und ihre sich entwickelnden Fähigkeiten zu beachten.
- Kinder in allen digitalen Räumen zu schützen, die sie nutzen oder nutzen könnten oder von denen sie beeinflusst werden können.
- Die besten Interessen und das Wohl des Kindes als vorrangiges Anliegen zu berücksichtigen.
- Altersüberprüfungen anzuwenden, um altersgerechter digitaler Erfahrungen zu ermöglichen.
- Kinderrechtsverträglichkeitsprüfungen (CRIAs) vorzuschreiben.
- Den Schutz von Privatsphäre und Sicherheit zum Standard in allen Gestaltungen festzulegen.
- Praktiken zu verbieten, die zu bekannten Schäden beitragen können.
- Sicherzustellen, dass veröffentlichte Bestimmungen, Meldemechanismen und der Zugang zu Rechtsmitteln verfügbar, altersgerecht und durchgesetzt sind.
- Verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln vorzuschreiben, einschließlich einer sinnvollen Beteiligung von Kindern.
- Aufsichts- und wirksame Durchsetzungsmechanismen einzurichten.
