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    Bürgerrechte und Freiheiten

    Das digitale Umfeld bietet Kindern einzigartige Möglichkeiten, ihr Recht auf Informationszugang und auf freie Meinungsäußerung zu verwirklichen. Das digitale Umfeld kann es Kindern ermöglichen, ihre soziale, religiöse, kulturelle, ethnische, sexuelle und politische Identität auszubilden und in Gemeinschaften und öffentlichen Räumen an gesellschaftlichen Diskussionen zum Zweck des kulturellen Austauschs, des sozialen Zusammenhalts und der Vielfalt teilzuhaben.

    Die Verwirklichung dieser Rechte muss gefördert und das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit im digitalen Umfeld geachtet werden.

    Die Privatsphäre ist unverzichtbar für die Handlungsfähigkeit, Würde und Sicherheit von Kindern und für die Ausübung ihrer Rechte im digitalen Umfeld. Daher muss mithilfe legislativer, behördlicher und sonstiger Maßnahmen sichergestellt werden, dass alle Organisationen und alle Umgebungen, die Daten von Kindern verarbeiten, deren Privatsphäre achten und schützen.

    Durch den Einsatz digitaler Identifikationssysteme mit denen die Geburt jedes neugeborenen Kindes registriert und von den nationalen Behörden offiziell anerkannt werden kann, soll jedem Kind der Zugang zu Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Fürsorge, erleichtert werden.

Aktuelle Meldungen

Zum Begriff der persönlichen Integrität im Jugendschutz

Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes den Rechtsbegriff der persönlichen Integrität neu in das Jugendschutzgesetz eingeführt. Der Text unterbreitet in englischer Sprache ein Verständnis des Schutzziels, welches anhand der Reformbegründung sowie weiterer Entwicklungen im Themenfeld hergeleitet wird. Demnach umfasst die persönliche Integrität den Schutz der physischen und psychischen Unversehrtheit sowie der persönlichen Daten. Insbesondere sind die altersgerechte und zukunftsoffene Entwicklung sowie die informationelle und sexuelle Selbstbestimmung der Minderjährigen sicherzustellen. Die Ausnutzung von Unerfahrenheit und Alter, eine wirtschaftliche Ausbeutung sowie die kommerzielle oder andere zweckfremde Verarbeitung und Verbreitung von Nutzendendaten stehen im Umkehrschluss dem Schutz der persönlichen Integrität entgegen.

Ansicht: EuroDIG 2025: Aufruf zur Programmgestaltung

EuroDIG: Kinderrechte & mehr

Der nächste Europäische Dialog zur Regulierung des Internets (EuroDIG) findet vom 17. bis 19. Juni in Vilnius (Litauen) statt. Unter dem Motto „Balance zwischen Innovation und Regulierung“ werden Vertretende aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Rahmen der hybird durchgeführten Konferenz aktuelle Entwicklungen und Trends diskutieren und sich vernetzen.

Ansicht: Jetzt bewerben: Förderprogramm „Kindgerechte digitale Angebote und Maßnahmen zur Orientierung“

BzKJ-Beirat: Jugendliche Mitglieder gesucht

Seit der Reform des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2021 gibt es bei der damals neu gebildeten Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) einen Beirat aus 12 Personen. Diese begleiten die Arbeit der BzKJ und erörtern Sachverhalte, die für die Sicherung von Schutz, Förderung und Teilhabe junger Menschen im digitalen Umfeld von Belang sind.

Ansicht: KidD nimmt Arbeit auf

KidD nimmt Arbeit auf

Seit dem 5. Juni ist die Stelle zur Durchsetzung der Kinderrechte in digitalen Diensten (KidD) online unter www.kidd.bund.de erreichbar.

Ansicht: Kinderrechte und Digitalpolitik

Kinderrechte und Digitalpolitik

Blickt man auf die letzte Woche im Mai zurück, kann man feststellen, dass inzwischen auch die Kinderrechte im Programm der wichtigsten digitalpolitischen Konferenzen auf nationaler und internationaler Ebene angekommen sind.

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"Babyfotos klicken gut"

Die 24. Ausgabe des Watchdog-Formates der Landesmedienanstalten Mitte Mai befasste sich unter der Überschrift „Online-Werbung - zwischen Chancen, Recht und Verantwortung“ neben anderen Aspekten auch mit dem Family Influencing und der Frage, wie digitale Inhalte mit Kindern realisiert oder besser unterlassen werden sollten.

Ansicht: Happy Birthday Grundgesetz!

Happy Birthday Grundgesetz!

Im Mai 2024 feiert das Grundgesetz seinen 75. Geburtstag. Als Garant unserer Freiheitsrechte ist es ein Grundpfeiler der Demokratie und wird zu Recht nicht nur in Deutschland gewürdigt, sondern dient auch seit 75 Jahren als Vorbild und Blaupause für die Verfassungen anderer Länder. Spanien und Portugal, aber auch junge Demokratien in Europa, Südamerika oder Asien haben sich daran orientiert. Und doch, es fehlt etwas im Grundgesetz: Die Kinderrechte!

Ansicht: Eene, meene, muh, wie alt bist Du?

Ach wie gut, dass niemand weiß … Anonymität und Altersfeststellung im Netz

Anonymität ist ein hohes Gut, dessen Wahrung die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag für die Nutzung digitaler Dienste festgeschrieben hat.

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern

Auch Avatare bei EU-Vorschriften zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern berücksichtigen

Die Europäische Kommission beabsichtigt bestehende Vorschriften zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei Ergänzungen, um zukünftig auch die Ausprägung entsprechender Gewalt in digitalen Umgebungen zu erfassen, die Vorbeugung der Taten sowie die Begleitung von betroffenen Kindern zu stärken und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der Aufklärung und Strafverfolgung zu befördern.

Johannes Hauenstein, Vorstand der Stiftung Ravensburger Verlag

Kinderrechte in der Kita: Fachkongress Frühkindliche Medienbildung am 26. April 2024 in Berlin

Rund einhundert Teilnehmende haben sich am Freitag, 26.04. in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin getroffen, um bei einem Fachkongress der Stiftung Digitale Chancen und der Stiftung Ravensburger Verlag über die Mediennutzung von Kindern im Vorschulalter zu diskutieren.