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    Besonderer Schutz

    Kinder sollen vor allen Formen der Ausbeutung geschützt werden, die ihr Wohlergehen in Bezug auf das digitale Umfeld beeinträchtigen. Ausbeutung kann in vielerlei Gestalt auftreten, z. B. als wirtschaftliche Ausbeutung bis hin zur Kinderarbeit, als sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch, als Verkauf von, Handel mit und Entführung von Kindern oder als Anstiftung von Kindern zu kriminellen Handlungen u.a. in Form von Cyberkriminalität.

    Durch das Erstellen und Teilen von Inhalten können Kinder im digitalen Umfeld zu wirtschaftlichen Akteur*innen werden, was ihre Ausbeutung zur Folge haben kann.

Aktuelle Meldungen

Die Erklärung von Rom (The Declaration of Rome) Teil 2

Vom 3. bis 6. Oktober 2017 hat an der Päpstlichen Gregorianischen Universität in Rom der Weltkongress zur Würde des Kindes stattgefunden. Unter den 30 Sprecherinnen und Sprechern aus aller Welt war auch Jutta Croll, die das Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ der Stiftung Digitale Chancen repräsentierte. Zum Abschluss präsentierten die Kongressteilnehmern in einer Audienz Papst Franziskus die „Erklärung von Rom“ die Regierungen, Wirtschaftsunternehmen und die Zivilgesellschaft dazu auffordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Rechte und der Würde von Kindern in der digitalen Welt sicherzustellen.

Die Erklärung von Rom (The Declaration of Rome)

Vom 3. bis 6. Oktober 2017 hat an der Päpstlichen Gregorianischen Universität in Rom der Weltkongress zur Würde des Kindes stattgefunden. Unter den 30 Sprecherinnen und Sprechern aus aller Welt war auch Jutta Croll, die das Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ der Stiftung Digitale Chancen repräsentierte. Zum Abschluss präsentierten die Kongressteilnehmern in einer Audienz Papst Franziskus die „Erklärung von Rom“, die Regierungen, Wirtschaftsunternehmen und die Zivilgesellschaft dazu auffordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Rechte und der Würde von Kindern in der digitalen Welt sicherzustellen.

Kinderrechte in deutschen Unternehmensaktivitäten

Die Rechte von Kindern im Unternehmensumfeld umfassen viel mehr Bereiche als das Thema Kinderarbeit in der Lieferkette, beispielsweise familienfreundliche Arbeitsplätze, Produktsicherheit oder Marketing.

Im Rahmen der ersten deutschlandweiten Studie zum Thema „Kinderrechte in deutschen Unternehmenstätigkeiten“ wurden 485 Unternehmen angeschrieben und 100 Unternehmen in einer Desktopanalyse untersucht.

Ansicht: Modell des Intelligenten Risikomanagements

Modell des Intelligenten Risikomanagements

Basierend auf den Erkenntnissen des Hans-Bredow-Instituts (im Bericht zur Evaluation des Jugendschutzgesetzes, 2007) arbeitete das I-KiZ mit dem Modell des Intelligenten Risikomanagements für den Jugendmedienschutz. Das Modell besteht aus einem altersdifferenzierenden Konzept zur Vermeidung der Konfrontation mit schädigenden Inhalten und Kontakten und zur Förderung von Bewältigungs- sowie Handlungsstrategien.

Ansicht: Überarbeitung der Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017)

Überarbeitung der Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017)

Die Leitlinien erinnern an internationale Standards in Bezug auf die Rechte des Kindes und enthalten umfangreiche Vorgaben sowie konkrete Wege zur wirksamen Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes

Ansicht: Kinderrechte und die Rechte junger Menschen im digitalen Zeitalter eine Artikelreihe im Sage Journal; Ausgabe Vol 19, Issue 5, 2017

Kinderrechte und die Rechte junger Menschen im digitalen Zeitalter

In der Ausgabe Vol 19, Issue 5, 2017 des SAGE Journals in der Kategorie New Media & Society gibt es eine Reihe von Beiträgen zum Thema Kinderrechte im digitalen Zeitalter.

Ansicht: Europaratsstrategie (2016-2021)

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Dieses Übereinkommen ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft. Die Definition von „Frau“ beinhaltet auch Mädchen unter 18 Jahren.

Ansicht: Europaratsstrategie (2016-2021)

Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Dieses Übereinkommen ist das erste Rechtsinstrument, das die zahlreichen Formen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Straftaten erklärt, einschließlich der Missbrauchsfälle, die unter Anwendung von Gewalt, Zwang oder Drohungen zu Hause oder in der Familie stattfinden. Zu den Präventivmaßnahmen, die in dem Übereinkommen aufgeführt sind, schließen das Screening, die Rekrutierung und das Training von Personen ein, die mit Kindern arbeiten, die Aufklärung von Kindern betreiben und sie darin unterrichten, wie sie sich selbst schützen können, sowie Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf Straftäter und potenzielle Straftäter.

Ansicht: Europaratsstrategie (2016-2021)

Übereinkommen über Computerkriminalität

Das Übereinkommen ist die erste internationale Vereinbarung über mittels Internet oder sonstiger Computernetze begangene Straftaten. Es betrifft vor allem Verletzungen des Urheberrechts, Betrug per Computer, Kinderpornographie und Verstöße gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen.

Jahresbericht 2015 des Zentrum für Internetschutz (I-Kiz)

Die Aufgabe des I-KiZ - Zentrum für Kinderschutz im Internet war es, ein Forum zu bieten, um gemeinsam mit Akteuren des Jugendmedienschutzes aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis Strategien für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz zu entwickeln und besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet zu befördern