Allgemeine Bemerkung zu Kinderrechten und neuen Technologien angekündigt

Auf dem Bild sieht man einen jungen Menschen mit einer Virtual-Reality-Brille. Er schaut nach oben.

Der Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen hat zum Ende seiner 101. Sitzung die Erarbeitung einer weiteren Allgemeinen Bemerkung angekündigt. Die dann nunmehr 28. Allgemeine Bemerkung wird sich mit dem Verhältnis und den Auswirkungen sich neu entwickelnder Technologien auf die Rechte der Kinder befassen.

Der Kinderrechtsausschuss hat sich bereits in der Vergangenheit mit Fragen und Themen der Künstlichen Intelligenz auseinandergesetzt. Diese Befassung mündete unter anderem in die Gemeinsame Erklärung zu Künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes. Diese wurde zusammen mit der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), UNICEF, UNESCO, dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für den Handel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch und weiteren VN-Akteur*innen erarbeitet und am 19. Januar 2026 in Genf im Rahmen einer Veranstaltung der ITU unterzeichnet.

Dabei könne es der Ausschuss jedoch nicht belassen, betonte die Vorsitzende des Kinderrechtsausschusses Sophie Kiladze. Die Technologie entwickle sich schneller als die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Daher habe der Ausschuss beschlossen, seine nächste Allgemeine Bemerkung, die 28., den neuen Technologien und den Kinderrechten zu widmen – ein Thema, das künstliche Intelligenz umfasse, aber auch darüber hinausgehe. Es sei die Aufgabe des Ausschusses, sicherzustellen, dass der technologische Fortschritt Kinder nicht zurücklasse. Er müsse dafür sorgen, dass Innovationen den Rechten der Kinder dienten, anstatt neue Formen der Ungleichheit, Diskriminierung, Ausbeutung oder Ausgrenzung zu schaffen.


Torsten Krause (SDC), OHCHR