Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurden zum 1. Juli 2021 die Strafen für kinderpornografisches Material auf mindestens 1 Jahr Freiheitsentzug heraufgesetzt. Durch diese Strafverschärfung entfiel die Möglichkeit Verfahren durch Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte einzustellen, wenn beispielsweise eine Lehrkraft über solche Materialien verfügte, weil sie von Schüler*innen um Hilfe gebeten wurde oder wenn bei jungen Menschen einschlägiges Material gefunden wurde, welches diese einvernehmlich erstellt und miteinander geteilt haben ohne die Rechte anderer Personen dabei zu verletzen (Sexting).
Nachdem zivilgesellschaftliche Akteure, aber auch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte gemeldet haben, dass diese Situation dem Anliegen der Bekämpfung von Kinderpornografie nicht hinreichend gerecht wird, beabsichtigt die Bundesregierung nun eine weitere Reform. Durch Anpassungen des Strafmaßes in Paragraph 184b StGB soll erreicht werden, dass Einstellungen wieder ermöglicht werden können.
Im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Gesetzentwurf gibt die Stiftung Digitale Chancen Hinweise, wie die Rechte von Kindern in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden sollten. Dabei stützen wir uns insbesondere auf Absatz 118 der Allgemeinen Bemerkung Nr.25 des Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen. In diesem spricht wird betont, dass „[v]on Kindern selbst erstelltes Material mit sexuellem Inhalt, das sie besitzen oder freiwillig teilen und das ausschließlich für ihren eigenen privaten Gebrauch bestimmt ist, nicht kriminalisiert werden [soll].“ Daher plädiert die Stiftung Digitale Chance für eine Legalisierung des einvernehmliches Sextings junger Menschen. Ebenso sprechen wir uns für erweiterte Möglichkeiten der Informationsbereitstellung aus und weisen auf Widersprüche im Strafrecht hin. So ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass bestimmte sexuelle Handlungen zwischen jungen Menschen, die digital gelebt werden sanktioniert werden, obwohl diese im analogen Bereich legal sind.
Die vollständige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen können Sie hier nachlesen.