Im Rahmen des europaweiten Konsultationsverfahren hat die Stiftung Digitale Chancen eine Stellungnahme zur geplanten Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation eingereicht. In dieser begrüßt sie die Initiative der Europäischen Kommission und schlägt vor, dass sich öffnende Zeitfenster zur weiteren Beratung des Gesetzentwurfes auch dafür zu nutzen, um konkrete Fortschritte bei kritischen Fragen, wie der Suche nach illegalen Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern in verschlüsselten Umgebungen oder auch der Altersverifikation im Internet zu erzielen. Beide Themen stellen aktuell hohe Hürden dar, die einer Einigung entgegenstehen. Gleichwohl sollten die vermeintlich unüberwindlichen Gegensätze nicht dazu führen, dass dringend benötigte Schutzmaßnahmen für Kinder online nicht realisiert werden können. Notwendig ist daher diese Fragestellungen neu zu denken. Die Stellungnahme in englischer Sprache kann hier nachgelesen werden.
Hintergrund des Konsultationsverfahrens ist die Planung der Europäischen Kommission die bestehende Ausnahmeregelung zur Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um zwei Jahre bis zum 3. August 2026 zu verlängern. Damit soll auch in den kommenden Monaten die Möglichkeit zur freiwilligen Aufdeckung und Meldung von Darstellung sexueller Gewalt an Kindern online für bestimmte Kommunikationsdienste-Anbieter gewährleistet werden. Vorgesehen ist die Verlängerung der Ausnahmeregelung, da das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern weiter andauert. Dieses Gesetz soll langfristig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorsehen und die Ausnahmeregelung ersetzen.
Zwischenzeitlich hat sich der Europäische Rat für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung um drei Jahre ausgesprochen, während das Europäische Parlament die Verlängerung der Ausnahmeregelung auf weitere neun Monate begrenzt sehen will. In den anstehenden Trilog-Verhandlungen werden sich die Gremien auf eine gemeinsame Position verständigen müssen.