Happy Birthday Grundgesetz!

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Im Mai 2024 feiert das Grundgesetz seinen 75. Geburtstag. Als Garant unserer Freiheitsrechte ist es ein Grundpfeiler der Demokratie und wird zu Recht nicht nur in Deutschland gewürdigt, sondern dient auch seit 75 Jahren als Vorbild und Blaupause für die Verfassungen anderer Länder. Spanien und Portugal, aber auch junge Demokratien in Europa, Südamerika oder Asien haben sich daran orientiert. Und doch, es fehlt etwas im Grundgesetz: Die Kinderrechte!

Das Bundesland Hessen hat die Kinderrechte 2018 in die Landesverfassung aufgenommen. Nachdem 89,1% der Hess*innen bei einer Volksabstimmung dafür stimmten, hat das Parlament die Verfassungsänderung angenommen. Im Februar 2023 zog Hamburg nach und beschloss auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung. Seitdem steht in der Präambel: "Die Freie und Hansestadt Hamburg achtet, schützt und fördert die Rechte der Kinder."

Auch in der österreichischen Verfassung sind die Kinderrechte verankert.

Wenn Verfassungsrechtler*innen argumentieren, das deutsche Grundgesetz entspreche in seiner Klarheit einem Calvinistischen Kirchenbau, der ohne Schnörkel auskommt, halten wir als Kinderrechtler*innen dem entgegen: Ohne Kinderrechte fehlt dem Bauwerk ein Grundstein. Und deshalb fordern wir gemeinsam mit dem Netzwerk Kinderrechte und dem Aktionsbündnis "Kinderrechte ins Grundgesetz" zum 75. Jubiläum: Keine Party ohne Kinderrechte!


Jutta Croll, SDC

Quelle: eigener Bericht