Die Vereinten Nationen arbeiten daran einen gemeinsamen Digitalpakt (Global Digital Compact) zu formulieren. Dieser soll im September 2024 auf dem Gipfeltreffen für die Zukunft (Summit for the Future) im Rahmen der Planung für die kommenden Jahre (Our Common Agenda) verabschiedet werden. Mit dem Digitalpakt sollen dabei die Grundprinzipien für die Gestaltung des digitalen Umfelds gemeinsam bestimmt werden. Damit wird angestrebt die weitere Entwicklung entlang gemeinsamer Vorstellungen und Grundsätzen auszurichten, beispielsweise hinsichtlich der Konnektivität, der Datenverwendung oder auch der Berücksichtigung der Menschenrechte.
Im Vorfeld der Beschlussfassung haben die Vereinten Nationen zum zweiten Mal zu einem öffentlichen Konsultationsverfahren eingeladen, an dem sich die Stiftung Digitale Chancen beteiligt hat. Während der ersten Beteiligungsrunde am 12. und 13. Februar 2024 haben wir gegenüber den Vereinten Nationen betont, dass neben der grundsätzlichen Berücksichtigung der Menschenrechte ein besonderes Augenmerk auf die Rechte der Kinder gelegt werden muss. Dabei gelte es neben Schutzerfordernissen auch Fördermöglichkeiten und Teilhabeansprüche junger Menschen zu realisieren. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld sollte dafür handlungsleitend sein. Die mündlich vorgetragene Position kann hier nachgesehen werden.
In unserer Stellungnahme vom 21. Juni 2024 konnten wir an die bereits erfolgte Aufnahme entsprechender Bezugspunkte in der überarbeiteten Version des gemeinsamen Digitalpakts (Global Digital Compact) anknüpfen und begrüßen, dass alle drei Bereiche der Kinderrechte (Schutz, Förderung, Teilhabe) handlungsleitend in dem Dokument verankert worden sind. In diesem Sinn wird darauf aufmerksam gemacht, Kinder nicht nur als verletzliche und schützenswerte Gruppe von Nutzenden zu betrachten. Um die Vorzüge und Chancen des digitalen Umfelds für Kinder und Jugendliche nutzbar zu gestalten und auszuweiten unterstützen wir ausdrücklich, dass die Perspektiven und Erfahrungen unterschiedlicher Akteursgruppen in den Prozessen Berücksichtigung finden sollten. Dafür sind entsprechende Prozesse und Formate weiterhin vorzuhalten. Die schriftlich eingereichte Stellungnahme kann hier eingesehen werden.