Sexualisierte Gewalt: Studie erachtet Kommissionsvorschlag zulässig

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern
  • Materialien für Fachkräfte

Die Studie „Balancing the right to privacy with the children’s right to protection from online sexual exploitation” von terre des hommes Niederlande kommt zu dem Ergebnis, dass Eingriffe in die Privatsphäre für die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder unter Vorrausetzungen rechtlich zulässig sind. Für ihre Studie untersuchten die Verfassenden den Verordnungsvorschlag für die Bekämpfung und Vorbeugung sexueller Gewalt gegen Kinder online der Europäischen Kommission von 2022, betrachteten dessen Einflüsse und Wechselwirkungen auf grundlegende Rechte zum Schutz der Privatsphäre und analysierten Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes.

Mit ihrem Regulierungsvorschlag verfolgt die Europäische Kommission das Ziel die zunehmende sexualisierte Gewalt gegen Kinder online vorzubeugen und zu bekämpfen. Dafür sollen Diensteanbietende zu Risikobetrachtungen und adäquaten Vorsorgemaßnahmen verpflichtet werden. Sollten diese als nicht zureichend erachtet werden könnten Aufdeckungsanordnungen bezüglich der Abbildungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder angeordnet werden. Für die Anordnung entsprechender Maßnahmen wären mehrere Behörden zuständig. Dies soll gewährleisten, dass Eingriffe in die Privatsphäre verhältnismäßig und zielführend gestaltet sowie nur die notwendigen Daten möglicher Betroffener tangiert werden.

Dies berücksichtigt Erfordernisse der möglichen Einschränkungen des Rechts auf Privatsphäre, welches nicht absolut gestaltet ist. Demnach kann das Recht dann eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich veranlasst ist, den Kerngehalt des Rechts auf Privatsphäre wahrt, zum Schutz anderer Rechte erforderlich ist und verhältnismäßig geschieht. Die Verfassenden der Studie von terre des hommes Niederlande kommen zu dem Resultat, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission diesen Vorgaben gerecht wird. So wäre eine Aufdeckungsanordnung gesetzlich begründet und würde die Essenz des Rechts auf Privatsphäre wahren, wenn sie auf notwendige Daten zur Prüfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder online beschränkt wäre. Ebenso verfolgt sie mit dem Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung weitere grundlegende Rechte und könnte daher bei verhältnismäßiger Ausführung den Eingriff in das Recht auf Privatsphäre begründen.

Die umfassende Studie kann hier eingesehen werden. Neben den rechtlichen Betrachtungen liefert diese auch aktuelle Daten zum Ausmaß der sexualisierten Gewalt gegenüber Kindern online sowie Informationen zu verschiedenen technischen Verfahren des Schutzes und der Aufdeckung.


Torsten Krause