Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XIII: Internationale und regionale Zusammenarbeit und Kapitel XIV: Verbreitung

Ansicht: ALLGEMEINE BEMERKUNG Nr. 25 (2021) 
Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld - Inhaltsverzeichnis

XIII. Internationale und regionale Zusammenarbeit

123. Der grenzüberschreitende und transnationale Charakter des digitalen Umfelds erfordert eine starke internationale und regionale Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten, einschließlich der Staaten, Unternehmen und sonstigen Akteur:innen, die Kinderrechte in Bezug auf das digitale Umfeld wirksam achten, schützen und verwirklichen. Eine bilaterale und multilaterale Kooperation der Vertragsstaaten mit nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Vereinten Nationen sowie auf Kinderschutz und Menschenrechte in Bezug auf das digitale Umfeld spezialisierten Unternehmen und Organisationen ist deshalb unverzichtbar.

124. Die Vertragsstaaten sollen den internationalen und regionalen Austausch von Fachwissen und bewährten Praktiken fördern und ihren Beitrag dazu leisten. Sie sollen sich über Staatsgrenzen hinweg für die Schaffung und Förderung des Aufbaus von Kapazitäten, Ressourcen, Standards, Vorschriften und Schutzmaßnahmen einsetzen, mit deren Hilfe die Kinderrechte im digitalen Umfeld in allen Staaten verwirklicht werden können. Sie sollen die Festlegung einer gemeinsamen Definition von Straftatbeständen im digitalen Umfeld ebenso fördern wie die wechselseitige Rechtshilfe und die gemeinsame Erhebung und Weitergabe von Beweismitteln.

XIV. Verbreitung

125. Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass die vorliegende Allgemeine Bemerkung breit gestreut wird, u.a. mittels digitaler Technologien in mehreren Formaten und Sprachen, einschließlich altersgerechter Versionen, und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt wird, insbesondere Parlamenten und Regierungsbehörden einschließlich derjenigen, die bereichsübergreifend und auf branchenspezifischer Ebene für den digitalen Wandel verantwortlich sind, ebenso wie Justizangehörigen, Mitarbeitenden von Wirtschaftsunternehmen, den Medien, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit, pädagogischen Fachkräften und Kindern.

 

Inhaltsverzeichnis mit Link zum gesamten Dokument als barrierefreies PDF