Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Ansicht: Kinderrechte - Kindersorgen

Der JMStV ist die gemeinsame Rechtsgrundlage der Bundesländer für elektronischen Medien, wie Internet, Fernsehen und Radio. Er verfolgt das Ziel alle Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen ihrer Entwicklung zu schützen. Zu diesem Zweck reguliert der Staatsvertrag u.a. unzulässige und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, Werbung, Kennzeichnungspflichten und Möglichkeiten zur Meldung von Verstößen. 

Der JMStV kann unten heruntergeladen werden.


Torsten Krause, SDC