Gesetzgebung für das digitale Zeitalter

Ansicht: Gesetzgebung für das digitale Zeitalter Globaler Leitfaden zur Verbesserung des gesetzlichen Rahmens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch im Internet

Diese Zusammenfassung der Veröffentlichung "Gesetzgebung für das digitale Zeitalter: Globaler Leitfaden zur Verbesserung des gesetzlichen Rahmens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch im Internet" sollte nicht isoliert, sondern in Verbindung mit dem Globalen Leitfaden gelesen werden. Die Leser sollten den Text des Globalen Leitfadens lesen, um die Einzelheiten zu den in der Checkliste aufgeführten Mindest- und Empfehlungsstandards zu erfahren. Durch regelmäßiges Aktualisieren, soll die aktuelle Rechtslage berücksichtigt werden.

Der Globale Leitfaden besteht aus 11 Teilen. In Teil 1 werden die Herausforderungen für die Regierungen und die Pflicht des Staates dargelegt, dafür zu sorgen, dass angemessene Rechtsvorschriften vorhanden sind, um sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu verhindern, zu bekämpfen und dagegen vorzugehen. Außerdem werden in der Einleitung die Struktur, die wichtigsten Rechtsinstrumente sowie Definitionen und Terminologie dargelegt.

In Teil 2 werden die wichtigsten Standards in einer Checkliste aufgeführt, die die Staaten in ihren Rechtsvorschriften berücksichtigen sollten. Staaten werden auch ermutigt, höhere Standards für den Schutz der Menschenrechte zu integrieren, die über ihre Mindestverpflichtungen im Rahmen internationaler und regionaler Konventionen hinausreichen.

Teil 3 befasst sich mit evidenzbasierter Gesetzgebung und der Notwendigkeit, sicherzustellen, dass der Staat über qualitativ hochwertige Daten zu den Trends und der Prävalenz von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern verfügt. Diese Daten sollen ihm bei der Ausarbeitung von Gesetzen unterstützen, die sich auf die Lebenserfahrungen von Kindern und die durch sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch im Internet verursachten Verletzungen konzentrieren. Dieser Teil enthält Beispiele für bewährte Praktiken, auf die sich die Staaten stützen können, einschließlich Mechanismen zur Einbeziehung der Stimmen von Kindern, insbesondere derjenigen die von sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs im Internet betroffen sind.

Teil 4 bietet eine Anleitung zum legislativen Reformprozess, einschließlich möglicher Einstiegspunkte, und Techniken zur Einbindung von Gesetzgebern, politischen Entscheidungsträgern und anderen wichtigen Akteuren.

Teil 5 prüft die Methoden für Gesetzesreformen und den Rahmen, innerhalb dessen neue Rechtsvorschriften eingeführt werden können. Dies kann durch einen strafrechtlichen Rahmen, ein Cybersicherheitsgesetz oder ein Kinderrechts- oder Kinderschutzgesetz geschehen. Dieser Teil befasst sich mit einigen Beispielen und den Chancen und Herausforderungen, die mit diesen verschiedenen Strategien verbunden sind.

Die Kriminalisierung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs im Internet ist Teil der Verpflichtung der Vertragsstaaten, Kinder gemäß Artikel 34 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zu schützen. Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie verlangt von den Vertragsstaaten, zumindest sicherzustellen, dass bestimmte Handlungen und Aktivitäten unter Strafe gestellt werden. In Teil 6 werden die Straftaten im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung und dem sexuellen Missbrauch im Internet aufgeführt, die die Vertragsstaaten entweder in ihren Rechtsrahmen aufnehmen müssen oder die nach internationalen und regionalen Standards empfohlen werden. Dies umfasst Straftatbestände in Bezug auf die Herstellung, das Anbieten, die Verbreitung, die Einfuhr und die Ausfuhr von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, den Zugang zu oder die Interaktion mit Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet, die sexuelle Erpressung eines Kindes im Internet, das Online-Grooming eines Kindes, Straftatbestände zur Berücksichtigung neuer oder aufkommender Probleme wie "Cyberflashing" und "Cyberstalking" und komplexe Probleme wie selbst erstelltes sexuelles Material.

Teil 7 befasst sich mit den Pflichten und Verantwortlichkeiten von Unternehmen und dem Privatsektor beim Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch im Internet. Unternehmen, die Inhaltsrechte, Konnektivität, Benutzeroberflächen und Online-Dienste anbieten, sind wichtige Akteure im digitalen Umfeld und tragen wesentlich dazu bei, Kinder vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch im Internet zu schützen. Außerdem spielen Plattformen, Werbedienste und Anbieter von Bandbreiten und Content Delivery eine wichtige Rolle. Dieser Teil unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften die Rechte des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen, und untersucht die Ansätze zur Online-Sicherheit in den jüngsten Gesetzesreformen und -vorschlägen in Australien bzw. im Vereinigten Königreich. Darüber hinaus werden Themen wie Altersgewährleistung, Notice-and-Takedown-Verfahren und die Aufdeckung, Sperrung und Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch behandelt.

Die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet wirft eine Reihe neuer verfahrens- und beweisrechtlicher Fragen auf. Dies liegt an der elektronischen Natur des Beweismaterials, an den besonderen Problemen bei der Beschaffung, Aufbewahrung und Speicherung von Beweismaterial und an der Tatsache, dass sich das Opfer möglicherweise in einem anderen Rechtsraum befindet als der Täter oder sogar der Rechtsraum, in dem die Ausbeutung und der Missbrauch festgestellt und angezeigt wurden. Teil 8 befasst sich mit Befugnissen und Verfahren, die in die Gesetzgebung aufgenommen werden müssen, sowie mit dem Einsatz von verdeckten Ermittlungen, Bilddatenbanken für Kindesmissbrauch und der Erlangung von Beweismaterial aus anderen Zuständigkeitsbereichen durch gegenseitige rechtliche Unterstützung.

Nach Artikel 39 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes sind die Vertragsstaaten verpflichtet, "alle geeigneten Maßnahmen [zu treffen], um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines [betroffenen] Kindes zu fördern". Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie sieht ferner vor, dass die Vertragsstaaten sicherstellen, dass alle Betroffenen im Kindesalter Zugang zu angemessenen Verfahren haben, um eine Entschädigung für die an ihnen begangenen Straftaten zu erhalten. In Teil 9 wird untersucht, was an Unterstützungsdiensten bereitgestellt werden sollte und wie Kinder über die Justiz oder staatliche Entschädigungssysteme Zugang zu Entschädigungen erhalten können, sowie deren Begrenzungen.

Teil 10 des Leitfadens betont die wichtige Rolle, die eine unabhängige Überwachung und Regulierung des digitalen Umfelds für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch im Internet spielt. Außerdem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Rechte von Kindern auf Sicherheit im digitalen Umfeld in das gesetzliche Mandat und die Aktivitäten der nationalen Menschenrechtsinstitution für Kinder zu integrieren.

Teil 11 befasst sich mit der Umsetzung der primären Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet sowie mit der Notwendigkeit, sekundäre Rechtsvorschriften zu entwickeln um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten und insbesondere Kinder, Eltern, Betreuer*innen und Strafverfolgungsbehörden für deren Inhalt zu sensibilisieren und aufzuklären.

 

Die Zusammenfassung und der Globale Leitfaden können hier auf Englisch heruntergeladen werden.


Quelle: UNICEF