Überarbeitung der Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017)

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Der Rat der Europäischen Union für Auswärtige Angelegenheiten hat die Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes angenommen. Diese Fassung aus dem Jahr 2017 ist eine Überarbeitung der Leitlinien der EU aus dem Jahr 2007.

 

Die Leitlinien erinnern an internationale Standards in Bezug auf die Rechte des Kindes und enthalten umfangreiche Vorgaben sowie konkrete Wege zur wirksamen Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes. Mit den vorliegenden Leitlinien bekräftigt die EU ihre Verpflichtung, die Rechte des Kindes im Rahmen ihrer auswärtigen Menschenrechtspolitik umfassend zu schützen und zu fördern.


Quelle: Rat der Europäischen Union