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    Besonderer Schutz

    Kinder sollen vor allen Formen der Ausbeutung geschützt werden, die ihr Wohlergehen in Bezug auf das digitale Umfeld beeinträchtigen. Ausbeutung kann in vielerlei Gestalt auftreten, z. B. als wirtschaftliche Ausbeutung bis hin zur Kinderarbeit, als sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch, als Verkauf von, Handel mit und Entführung von Kindern oder als Anstiftung von Kindern zu kriminellen Handlungen u.a. in Form von Cyberkriminalität.

    Durch das Erstellen und Teilen von Inhalten können Kinder im digitalen Umfeld zu wirtschaftlichen Akteur*innen werden, was ihre Ausbeutung zur Folge haben kann.

Aktuelle Meldungen

Ansicht: EU-Kinderrechtsstrategie

EU-Kinderrechtsstrategie

Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie entwickelt, um die Rechte der Kinder garantieren zu können.

Ansicht: Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen hat eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld veröffentlicht.

Ansicht: Erläuternde Hinweise zu der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Erläuternde Hinweise zu der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Erläuternde Hinweise zu der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Ansicht: Leseprobe aus "Partizipativer Jugendmedienschutz" Anforderungen an einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz aus Perspektive von Kindern und Jugendlichen

Leseprobe aus "Partizipativer Jugendmedienschutz"

Diese Arbeit untersucht wie ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz hinsichtlich digitaler Medien und Anwendungen des Social Web aus Kinderperspektive gestaltet sein sollte

Ansicht: Unsere Rechte in der digitalen Welt!

Unsere Rechte in der digitalen Welt!

Junge Menschen äußern sich zum Thema Kinderrechte in der digitalen Welt.

Ansicht: Allgemeine Bemerkung des Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Allgemeine Bemerkung des Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

Der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen verfasst derzeit eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld. Den Entwurf der Allgemeinen Bemerkung finden Sie hier.

Ansicht: The German Youth Protection Act, Amendment 2020 - A child‘s rights based approach Vortrag von Jutta Croll beim EURODIG 2020

The German Youth Protection Act, Amendment 2020 - A child‘s rights based approach

Präsentation von Jutta Croll beim EURODIG 2020 zur JuSchG-Novelle

Ansicht: Lerne deine Rechte im digitalen Umfeld kennen Leitlinien des Europarats, zur Frage wie die Rechte des Kindes im Internet eingehalten und geschützt werden

Lerne deine Rechte im digitalen Umfeld kennen

Die Broschüre ist eine kinderfreundliche und ansprechende Version der Empfehlung CM/Rec(2018)7 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten über Richtlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung der Rechte des Kindes in der digitalen Umgebung.

Ansicht: Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt

Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt

Der Terminologische Leitfaden bietet eine Orientierungshilfe für das Verstehen und den Gebrauch von Begriffen und Konzepten im Bereich der Prävention und Beseitigung von sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Ansicht: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Das Optional Protocol ist eine Ergänzung der UN-Kinderrechtskonventionen und soll diese stärken. Es verpflichtet alle unterzeichnenden Parteien, den Handel mit Kindern, die Kinderprostitution und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog.Kinderpornographie) zu verbieten.