Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt - Thema „Forschung“

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern
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Seit 2015 ruft am 18. November der Europarat zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt auf – sowohl offline als auch online. Zum zehnten Mal in Folge verfolgt der Aktionstag das Ziel, das Bewusstsein für sexuelle Gewalt gegen Kinder zu schärfen, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen zu fördern. Auch Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Lanzarote-Konvention rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Gewalt zu ergreifen.

In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt des Europäischen Aktionstages auf dem Schwerpunkt der Forschung. Laut Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), ist es bei diesem Thema „essenziell, dass die Politik zielgerichtet und evidenzbasiert handelt“ (Quelle). Wichtig ist es, durch Forschung das Dunkelfeld zu erhellen. Zu diesem Zweck wurde 2024 das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) eingerichtet, das im Auftrag der UBSKM am Deutschen Jugendinstitut e. V. tätig ist. Ziel ist es, das Ausmaß sexueller Gewalt in Deutschland durch regelmäßige, repräsentative und bundesweite Befragungen zu erheben.

Aktuelle nationale und internationale Daten verdeutlichen die Dringlichkeit des Themas, insbesondere in der digitalen Welt, in der die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen weiter steigt. Die Gefahren sexualisierter Gewalt im digitalen Raum umfassen unterschiedliche Formen von Gewalt, darunter Cybergrooming, Sextortion und auch neue Formen wie KI-generierte Gewaltdarstellungen. Sexualisierte Gewalt im Netz umfasst darüber hinaus auch jede andere Form von sexualisierten Kommentaren, Text und Belästigung. Aktuelle Daten der UBSKM und der JIM Studie-2025 belegen die Relevanz des Problems der Verbreitung digitaler sexualisierter Gewalt: Im Jahr 2025 berichtete etwa ein Drittel der Jugendlichen in Deutschland im Alter von 12 bis 19 Jahren, bereits einmal sexualisierte Gewalt im Netz erlebt zu haben. Diese Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit, Forschungserkenntnisse konsequent in Schutzkonzepte, Präventionsarbeit und politische Maßnahmen zu implementieren.

In Deutschland wird im Bereich der Präventionsarbeit bereits einiges unternommen. So führt die UBSKM seit 2022 die Kampagne „Nicht-Wegschieben“ durch. Unter dem Motto „7 Tipps, wie du Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen kannst“ zeigt sie auf, wie dies gelingen kann. Außerdem gibt es die Kampagne „Sounds Wrong – Melden statt Teilen“ des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, bei der Menschen dazu angeregt werden, fragwürdige Videos und Fotos direkt zu melden statt zu teilen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland mehrere Beschwerdestellen, die von jugendschutz.net, FSM und Eco betrieben werden. Dort können sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene Gewaltdarstellungen oder andere Verstöße im Netz melden. Diese werden dann direkt an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet und so schnell wie möglich bearbeitet. Denn eines ist klar: Darstellungen sexualisierter Gewalt im Internet können für Betroffene immer wieder ein Gefühl der Machtlosigkeit und Ohnmacht auslösen, wenn diese ohne ihre Kontrolle weiterverbreitet werden.


Juliana Reinicke, Stiftung Digitale Chancen