Europäisches Parlament fordert: Zugang zu sozialen Medien ab 16 Jahren

Ansicht: 20. November 2017: Heute ist Internationaler Tag der Kinderrechte

Am Mittwoch nahmen die Abgeordneten mit 483 zu 92 Stimmen bei 86 Enthaltungen einen Bericht über Online-Gefahren für Kinder an. Darin zeigen sie sich ernsthaft besorgt über die Gefahren für die körperliche und geistige Gesundheit Minderjähriger im Internet. Gefordert wird in dem Bericht mehr Schutz vor manipulativen Strategien, die den Suchtfaktor erhöhen und Kinder daran hindern, sich fokussiert und in gesunder Weise mit Online-Inhalten zu beschäftigen.

Mindestalter für Plattformen der sozialen Medien

Um Eltern zu helfen, den altersgerechten Umgang ihrer Kinder mit digitalen Medien zu steuern, schlägt das Parlament ein EU-weit geltendes Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, Videoplattformen und KI-Begleitern vor. 13- bis 16-Jährigen soll der Zugang mit Zustimmung der Eltern möglich sein.

Die Abgeordneten unterstützen die Kommission darin, eine EU-App zur Altersüberprüfung und die digitale Brieftasche für die europäische Identität (eID) zu entwickeln. Altersüberprüfungssysteme müssen nach Ansicht des Parlaments verlässlich sein und die Privatsphäre von Minderjährigen wahren. Der Einsatz solcher Systeme würde die Plattformen dennoch nicht davon befreien, für sichere und altersgerechte Produkte zu sorgen.

Um Anreize für die bessere Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste und anderer einschlägiger Vorschriften zu schaffen, schlagen die Abgeordneten vor, Führungskräfte bei schwerwiegenden und anhaltenden Verstößen persönlich haftbar zu machen, und zwar vor allem im Hinblick auf Jugendschutz und Altersüberprüfung.

Schärfere Maßnahmen der Kommission

Das Parlament fordert ferner:

  • ein Verbot der schädlichsten suchtfördernden Praktiken und die standardmäßige Deaktivierung anderer suchterzeugender Merkmale für Minderjährige (z. B. Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen, Aktualisieren durch Ziehen, Belohnungen für kontinuierliche Nutzung, schädliche Spielifizierung),
  • ein Verbot von Seiten, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen, (9)
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von beeinflussenden Technologien wie gezielter Werbung, Influencer-Marketing, suchtförderndem Design und manipulativen Gestaltungstechniken („Dark Patterns“) im Rahmen des anstehenden Rechtsakts über digitale Fairness,
  • ein Verbot von Empfehlungssystemen für Minderjährige, die auf Profiling und Nutzerverhalten beruhen,
  • die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) auf Online-Videoplattformen und ein Verbot von Lootboxen und anderen randomisierten Spielfunktionen wie In-App-Währungen, Glücksrädern oder Pay-to-Progress-Mechanismen (bei denen man für Fortschritte in dem jeweiligen Spiel bezahlt),
  • Minderjährige vor kommerzieller Ausbeutung zu schützen, indem z. B. Plattformen untersagt wird, finanzielle Anreize für die Beeinflussung von Kindern durch Kinder (sogenannte Kidfluencer) zu bieten,
  • dringende Maßnahmen zur Bewältigung der ethischen und rechtlichen Probleme, die sich aus generativen KI-Tools ergeben, einschließlich Deepfakes, Begleit-Chatbots, KI-Agenten und KI-gestützten Nacktheits-Apps (die nicht einvernehmlich manipulierte Bilder erstellen).

Hintergrundinformationen

Der Bericht beruht auf Untersuchungen, wonach 97 % der Jugendlichen täglich online sind und 78 % der 13- bis 17-Jährigen mindestens einmal pro Stunde auf ihre Geräte sehen. Dabei wird das Smartphone von 25 % der Minderjährigen auf „problematische“ oder „dysfunktionale“ Weise genutzt, was heißt, dass sie ein suchtähnliches Verhalten zeigen. .

Beim Eurobarometer 2025 gaben mehr als 90 % der Befragten an, es seien dringend Maßnahmen für den Schutz von Kindern im Internet erforderlich, und zwar nicht zuletzt in Anbetracht der negativen Auswirkungen der sozialen Medien auf die geistige Gesundheit (93 %) sowie mit Blick auf Cybermobbing (92 %) und darauf, dass der Zugang zu altersunangemessenen Inhalten wirksam beschränkt werden müsse (92 %).

Die Mitgliedstaaten haben bereits erste Maßnahmen ergriffen und beispielsweise mit Altersbeschränkungen und Überprüfungssystemen reagiert.


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