Nach 9 Monaten intensiver Arbeit hat die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute ihre Empfehlungen an Bundesjugendministerin Karin Prien übergeben. Diese hatte am 4. September 2025 achtzehn Expertinnen und Experten verschiedener Professionen berufen und beauftragt eine Strategie für den Schutz junger Menschen online mit konkreten Handlungsempfehlungen für verschiedene Akteure wie Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Die Kommission sollte sich dabei unter anderem mit den notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche, mit den gesundheitlichen Folgen des Medienkonsums, der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften sowie den Einflüssen von Künstlicher Intelligenz auseinandersetzen.
Mittels eines Länderbeirates waren auch die Bundesländer in den Arbeitsprozess der Kommission eingebunden. Ebenso nahmen die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Beobachtende an den Beratungen der Expertenkommission teil. Weitere Beteiligte hatte darüber hinaus die Möglichkeit im Rahmen von sechs Anhörungen Sichtweisen und Perspektiven in Stellungnahmen darzulegen. Auch Kinder und Jugendliche konnten in bundesweit von der Stiftung Digitale Chancen durchgeführten Beteiligungsworkshops ihre Ideen, Vorschläge und Meinungen einbringen.
Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt die Expertenkommission der Bundesregierung 56 Maßnahmen, die sich an den Entwicklungsphasen junger Menschen orientieren und zuständige Akteure mit Verantwortlichkeiten versehen. Bei der Vorstellung der Handlungsempfehlungen betonte Prof. Dr. Olaf Köller, Ko-Vorsitzender des Gremiums, dass „nicht das Kind sich an die digitale Welt anpassen muss, sondern die digitale Welt sich an das Kind“. Es gehe darum die Rechte, Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder als Maßstab zu berücksichtigen, um sichere Räume zu eröffnen und Teilhabe zu ermöglichen. Nadine Schön, Ko-Vorsitzende der Expertenkommission, führte im Weiteren aus, dass die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen zum Tragen kommen müssen. Demnach sollen die Vermittlung von Wissen, die Förderung von Orientierung sowie verlässliche Unterstützungen dazu beitragen die Befähigung junger Menschen zum Umgang mit dem digitalen Umfeld zu befördern. Dafür sei es notwendig entsprechende Kompetenzen in der Schule zu vermitteln, Fachkräfte zu qualifizieren und Peer-to-Peer-Ansätze zu unterstützen. Gleichermaßen müssen die Anbieter sozialer Dienste ihrer Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gerecht werden und für sichere digitale Räume sorgen. Risikobasierte Ansätze sowie Vorgaben zur sicheren Gestaltung der Dienste (safety-by-design) sollten gewährleisten, dass altersgerechte Umgebungen für junge Menschen zur Verfügung stehen. Um Teilhabe zu ermöglichen sollen kindgerechte Angebote und Erprobungsräume zur Verfügung stehen. Beratungs- und Hilfeangebote sowie eine Kinder-Onlinewache sollen dazu beitragen, jungen Menschen in kritischen Situationen polizeiliche Anzeige- sowie Meldemöglichkeiten und Unterstützung zu geben.
Hinsichtlich einer möglichen Altersgrenze für die Nutzung von sozialen Medien kann sich die Expertenkommission zwei Verfahrensansätze vorstellen. So könnte die Politik entscheiden, dass Angebote sozialer Medien grundsätzlich erst jungen Menschen ab 13 Jahren zur Verfügung stehen dürfen. Dieses Mindestalter soll verlässlich, sicher und datenschutzkonform – bevorzugt mit der ab 2027 verfügbaren europäischen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) überprüft werden; die Voraussetzungen für die Nutzung auch für jüngere Jugendliche habe die Regierung bereits geschaffen, so Ministerin Prien. Alternativ könnte ebenso die Entscheidung für einen risikobasierten Ansatz getroffen werden, wobei spezifische Funktionalitäten der Dienste mit eigenen Altersgrenzen zu versehen und die Anbieter einer stärkeren Plattformaufsicht zu unterwerfen wären. Für beide Optionen empfiehlt die Expertenkommission, zugunsten einer europäischen Vereinbarung vorerst keinen nationalen Weg zu gehen und ein generelles nationales Nutzungsverbot zu vermeiden. Für so genannte KI-Companions, d.h. auf KI basierende persönliche Begleitern schlägt die Expertenkommission als Sofortmaßnahme die Einführung eines Mindestalters von 13 Jahren vor. Für die Schulen wird angeregt, bis einschließlich der siebten Klasse die Nutzung privater Endgeräte zu untersagen. Ab der achten Klassenstufe wird vorgeschlagen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Nutzungskonzepte zu erarbeiten.
Bundesjugendministerin Karin Prien nahm den Bericht der Expertenkommission dankend entgegen und nannte exemplarisch aus der Reihe der empfohlenen Maßnahmen, solche, die aus ihrer Sicht zeitnah umgesetzt werden können. Demnach möchte sie die Medienerziehung von Kindern familienrechtlich verankern und im Kontext der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1631 sowie 1626) reformieren. Schulen sieht sie in der Verantwortung, junge Menschen rechtzeitig auf das digitale Umfeld vorzubereiten, dabei sollen Medienbildung und Demokratiebildung zusammengedacht werden. Ebenso möchte sie sich dafür einsetzen, dass die Leitlinien gemäß DSA Artikel 28 (4) für Plattformanbieter verpflichtend gemacht werden sowie dafür, dass Meldeverfahren einfacher und transparenter für Kinder gestaltet werden. Auch in Bezug auf eine etwaig zu setzende Altersgrenze spricht sie sich für eine europaweite Harmonisierung aus. Sollte es auf Ebene der Europäischen Union nicht zeitnah zu Vereinbarungen und deren Umsetzungen kommen, könne sie sich auch einen Alleingang Deutschlands für mehr Kinder- und Jugendschutz vorstellen, so Prien.
Nachstehend sind die 56 Handlungsempfehlungen gelistet. Diese können im Zusammenhang mit den jeweiligen Problembeschreibungen sowie angestrebten Wirkungen im Bericht der Expertenkommission Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen. Für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nachgelesen werden.
- Nationale Informationskampagne „Wir für unsere Kinder“ starten
- Familien vor Geburt und in den ersten Lebensmonaten verlässlich beraten und unterstützen
- Anlaufstellen für Angebote der Medienkompetenzförderung vor Ort ausbauen, stärken und auffindbar machen
- Eltern und Familien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildern von Kindern und Jugendlichen im Netz sensibilisieren
- Inklusive Elternberatung und -bildung gestalten: alltagstauglich, mehrsprachig und barrierearm
- Austausch zu Medienerziehung unter Eltern ermöglichen – Wirksame Projekte verstetigen
- Elterliche Medienerziehung familienrechtlich rahmen (§ 1631 BGB, § 1626 BGB)
- Medienpädagogik in der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften für den Bereich der frühen Bildung verbindlich verankern
- Medienpädagogik in Studium und Ausbildung der Pädagogik und der Sozialen Arbeit als verpflichtenden Bestandteil etablieren
- Digitale Bildung in der Grundschule stärken – Sachunterricht und Nachmittag nutzen
- Selbstregulationsfähigkeiten von Kindern in Familie, Kindertageseinrichtungen und Schule stärken
- „KI-Seepferdchen“ – Grundverständnis für KI fördern
- Algorithmen- und KI-Kompetenz im Bildungskontext fördern (AI Literacy)
- Ansprechperson mit medienpädagogischer Expertise für medienbezogene Anliegen von Schülerinnen und Schülern qualifizieren
- Medienkompetenz in den Sekundarstufen I und II durch (Peer-to-Peer)-Programme stärken
- Private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen regeln
- Medienbildung und Prävention von Anfang an: das Potenzial von Frühen Hilfen und Kindertageseinrichtungen stärken
- Analoge Alternativen der Freizeitgestaltung und Ehrenamt fördern
- Medienbildung und Demokratiebildung verzahnen
- Erprobungsräume (Safer Spaces) für junge Menschen öffnen, um Internetphänomene zu erkennen und Umgangsstrategien zu entwickeln
- Alters- und entwicklungsdifferenzierte Ansätze zur Förderung von Medien- und digitaler Kompetenz zentral bündeln und zugänglich machen
- Medienkompetenzförderung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz stärken
- Medienbildung in Schulen durch Stärkung der Schulsozialarbeit ausbauen
- Umgang mit Alterskennzeichen von Games u. a. in der Jugendhilfe flexibilisieren
- Ein abgestuftes Präventionssystem mit passgenaueren Angeboten für vulnerable Kinder und Jugendliche entwickeln
- Einheitliche Standards bei der Diagnose und Behandlung von Verhaltenssüchten und suchtartigem Verhalten einführen
- Abgestufte universelle, selektive und indizierte Präventionsmaßnahmen zu exzessiver Nutzung und Abhängigkeit ausweiten
- Medienerziehung und Gesundheit zusammen denken
- Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche stärken und zugänglich machen
- Niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer und psychologischer Hilfe bei digitalen Belastungen schaffen
- Digitale Polizeiarbeit stärken
- Kinderonlinewache – bundeseinheitliche Anzeige- und Meldestelle der Sicherheitsbehörden für Minderjährige einrichten
- Darstellungen sexualisierter Gewalt konsequent bekämpfen
- Digitale Sexualdelikte mithilfe polizeilicher Scheinkindoperationen bekämpfen
- Einheitliche Kriterien und Datenaustausch bei Darstellungen sexueller Gewalt entwickeln
- Risiko- und designorientiert regulieren – zwei Alternativen: gesetzliche Mindestaltersgrenze (13 Jahre) und dienstspezifische Altersgrenzen
- Sichere und altersgerechte Voreinstellungen und Designanforderungen für Jugendaccounts – Jugendschutz by Design und by Default durchsetzen
- Eine wirksame und datenschutzgerechte Altersbestimmung unter Wahrung der Grundrechte verbindlich regeln
- Mehr Nutzerkontrolle über Empfehlungssysteme und Inhalte durchsetzen
- Bestehende Schutzlücken im DSA schließen: Anpassung der Klein- und Kleinstunternehmerregelung
- Privatsphäre von Kindern schützen – anbieterseitige Warnhinweise zum Hochladen von Kinderfotos
- Mit Kinderbildern durch öffentliche Einrichtungen verantwortungsvoll umgehen
- Kinder-/Family-Influencing: Eltern in ihrer Schutzverantwortung stärken, verbindliche Rahmenbedingungen schaffen
- Nutzungsrisiken in JuSchG und JMStV KI-bezogen erweitern
- Schutz vor missbräuchlichen Deepfakes und Deepnudes verbessern
- Gefahren durch AI Companions: Altersgrenze als Sofortmaßnahme einführen
- Kindgerechte Online-Angebote ausbauen und weiterentwickeln
- Kindgerechte KI in digitaler Souveränität der EU entwickeln
- Industrie-Siegel für Spielzeug: „Kindersichere KI“ mit begleitender Informationskampagne entwickeln
- Anreize für vertrauenswürdige europäische Plattform- und Dateninfrastrukturen schaffen
- Politische Forderungen zur DSA-Haftung wissenschaftlich prüfen
- Forschung zur Medienaneignung von Kindern und Jugendlichen fördern
- Forschungsoffensive zu Wirkmechanismen bei sozialen Medien und KI-Anwendungen auflegen
- Strukturierte Kinder- und Jugendbeteiligung im digitalen Kinder- und Jugendschutz etablieren
- Ein interdisziplinäres Expertengremium zur Analyse und Einordnung aktueller Entwicklungen im Kinder- und Jugendmedienschutz einsetzen und verstetigen
- Vom Wissen zum Handeln: Eine Umsetzungsstrategie für den digitalen Kinder- und Jugendschutz auflegen
