Kinderrechtsorganisationen fordern dauerhaften Rechtsrahmen gegen sexualisierte Gewalt im Netz

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Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum muss weiter effektiv verfolgt werden können. Ab dem 3. April 2026 sind Online-Plattformen in der EU jedoch nicht mehr dazu berechtigt, Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf ihren Plattformen zu ermitteln und zu melden. Die EU-Gesetzgeber haben vergangene Woche keine Einigung zur Verlängerung der dafür notwendigen Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie erzielt. Dieses Versagen reißt eine unverantwortliche Lücke in den Kinderschutz. Die National Coalition Deutschland schließt sich dem Appell von über 244 Organisationen aus allen EU-Mitgliedstaaten an, die dieses politische Versagen der EU-Gesetzgeber scharf verurteilen.

„Die Situation ist paradox: Während aktuell auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen über Schutzlücken und Durchsetzungsdefizite bei digitaler sexualisierter Gewalt diskutiert wird, streicht die Europäische Union ein bewährtes und wirksames Schutzinstrument ersatzlos, das bisher dazu diente, Kinder zu schützen, Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus dem Verkehr zu ziehen und Täter(*innen) zu ermitteln." (Antje Monshausen, ECPAT Deutschland, Mitglied des Vorstands der National Coalition Deutschland)

Was auf dem Spiel steht 

Um gegen die Millionen von online kursierenden Bildern und Videos mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorzugehen, ist eine Erkennung im großen Maßstab unerlässlich. Sie ermöglicht es Online-Plattformen, entsprechendes Material zu identifizieren und den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Das löst Ermittlungen aus, die dabei helfen, Opfer ausfindig zu machen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Sie ermöglicht es den Plattformen auch, illegales Material sofort zu entfernen und eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Die Wirksamkeit des bisherigen Systems ist eindeutig belegt: 99 Prozent der an die Behörden gemeldeten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurden von den Online-Plattformen eingereicht, die Erkennungstechnologien nutzen. Jährlich werden dadurch Tausende Betroffene identifiziert und Millionen Dateien mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus dem Verkehr gezogen. Allein das Bundeskriminalamt erhielt 2024 über diesen Weg knapp 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise, die dann häufig Ausgangspunkt für Ermittlungsverfahren waren. 

Es gab im Jahr 2021 schon einmal eine solche Lücke im Rechtsrahmen: Damals sanken die Meldungen um 58 Prozent.

Ein nicht hinnehmbarer Widerspruch 

Die Gefahren, vor denen Kinder im digitalen Raum geschützt werden müssen – sexualisierte Gewalt, Grooming, Ausbeutung – gehen mehrheitlich von Erwachsenen aus. Die Antwort darauf muss sein, sichere digitale Räume zu verwirklichen, anstatt bewährte Schutzinstrumente auslaufen zu lassen. Verantwortliche von kriminellen Handeln gegenüber Kindern müssen jetzt und künftig konsequent ermittelt und belangt werden.

„Einerseits wird europaweit vermehrt über den Ausschluss junger Menschen aus sozialen Medien diskutiert, weil diese nicht sicher genug seien. Andererseits lässt die EU ein bewährtes Instrument ersatzlos wegfallen, mit dem Abbildungen sexualisierter Gewalt erkannt, Täter ermittelt und Opfer geschützt werden können. Wie passt das zusammen? Kinder haben ein Recht auf sichere Teilhabe am digitalen Umfeld. Die Europäische Union hat gerade verpasst, einen wichtigen Beitrag dafür zu leisten.“
(Torsten Krause, Stiftung Digitale Chancen, Mitglied des Vorstands der National Coalition Deutschland)

Wirksamer Kinderschutz beginnt bei der Gestaltung sicherer digitaler Räume. Dafür braucht es Plattformen, die Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder aktiv erkennen und melden, sowie eine konsequente Strafverfolgung, die Täter zur Verantwortung zieht. Beides wird durch den Wegfall der Ausnahmeregelung ab dem 3. April massiv erschwert.

"Betroffene müssen ihre Gewalterfahrung jedes Mal wieder erleben, wenn Darstellungen sexualisierter Gewalt angesehen oder geteilt werden. Genau diese unkontrollierte Weiterverbreitung wird ohne Erkennungstechnologie zunehmen."
(Antje Monshausen, ECPAT Deutschland, Mitglied des Vorstands der National Coalition Deutschland)

Darüber hinaus müssen Mittel und Personal der Strafverfolgungsbehörden dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden, um die überwältigende Menge an strafrechtlich relevanten Meldungen konsequent verfolgen zu können. Ebenso braucht es mehr Unterstützungsangebote für Betroffene sowie Präventions- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, um Opferschutz wirksam auszubauen und Strukturen sicherer zu machen. 

Die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland als Bundesgesetz gilt, verpflichtet dazu, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Diese Verpflichtung duldet keinen politischen Aufschub.

Politische Forderungen:

Als eine von über 244 Organisationen fordert die National Coalition Deutschland: 

• Die unverzügliche Verabschiedung eines dauerhaften Rechtsrahmens in der EU, der die Erkennung und Meldung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie dessen Anbahnung (Grooming) rechtlich und technisch sicher ermöglicht. 

• Kohärenz in der Kinderschutzpolitik: Wer über den Schutz von Betroffenen spricht, muss auch für Instrumente sorgen, die Täter identifizierbar und damit auch verfolgbar machen.

Zum Offenen Brief im Original (englisch, nicht barrierefrei)

Hintergrund:

Die Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie (Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet) erlaubte Online-Dienstanbietern seit 2021 auf freiwilliger Basis, Kommunikationsinhalte auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Grooming zu scannen und entsprechende Hinweise an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Sie war als Übergangsregelung befristet, in Erwartung einer dauerhaften EU-weiten Lösung. Da dieser dauerhafte Rechtsrahmen bis heute nicht verabschiedet wurde, läuft die Ausnahmeregelung nun ersatzlos aus.


National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention