Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Am 20. November 1989 wurde sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist die meist ratifizierte UN-Konvention - bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete am 26. Januar 1990, am 5. April 1992 trat sie in Deutschland in Kraft.
In 41 Artikeln wurden die Rechte von Kindern niedergeschrieben. Sie verpflichten den Staat zur Umsetzung dieser Rechte, d.h. zur Achtung (respect), zum Schutz (protect) sowie Gewährleistung (fulfill). Weitere 14 Artikel beschreiben rechtliche Bestimmungen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Laut UN-Kinderrechtskonvention sind alle Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kinder.
Der UN-Fachausschuss für Kinderrechte, der aus 18 unabhängigen Experten besteht, bewacht die Umsetzung der Kinderrechtskonvention sowie der Zusatzprotokolle. Die drei Fakultativprotokolle ergänzen die Bestimmungen in der Kinderrechtskonvention zu folgenden Themen: Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten; Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie; sowie Indivualbeschwerde. Sie müssen von den einzelnen Staaten zusätzlich ratifiziert werden. Als weitere Dokumente veröffentlicht der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Allgemeine Bemerkungen (General Comments), die die Bestimmungen in der Kinderrechtskonvention näher auslegen.
Die deutsche Übersetzung der UN-Kinderrechtskonvention kann hier heruntergeladen werden.