Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Strukturen unterstützt werden, die sexueller Gewalt gegenüber Kindern entgegenwirken. So sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Vorbeugung und Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die der Betreuung und Bildung junger Menschen dienen. Haben junge Menschen entsprechende Erfahrungen machen müssen sollen sie Beratung und Unterstützung erhalten. Das Geschehene soll aufgearbeitet werden, auch um entsprechende Taten zukünftig besser verhindern zu können.
Dafür werden das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, der Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs mit diesem Gesetz dauerhaft implementiert. In diesem Zuge wurde auch eine regelmäßige Berichtspflicht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegenüber dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat sowie der Bundesregierung festgelegt. Mit der Berichtslegung soll einmal pro Legislatur das Ausmaß der Gewalt dargelegt und über aktuelle Entwicklungen im Bereich Prävention und Unterstützung informiert werden.
Um die gesamtgesellschaftliche Aufklärung zu diesen Themen zu verbessern ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch das Gesetz beauftragt in Kooperation mit den Bundesländern sowie unter Mitwirkung der Unabhängigen Bundesbeauftragten Materialien und Angebote zu entwickeln, um für das Anliegen zu sensibilisieren und zur Verbesserung des vorbeugenden Schutzes von Kindern und Jugendlichen beizutragen.
Mit der Etablierung des Gesetzes trägt die Bundesregierung u.a. zur Verwirklichung der Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, zur Umsetzung der EU Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) bei.