Beteiligt oder übergangen? Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendmedienschutz (Ein internationaler Vergleich)

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"Es wird nie genug Zeit geben für Beteiligung. Es wird nie genug Kinder oder ausreichend Vielfalt geben. Nur weil ein Menschenrecht nicht perfekt umgesetzt werden kann, sollte man es nicht gar nicht umsetzen. Entscheidend ist, das Bestmögliche zu tun, daraus zu lernen und es besser zu machen." -Laura Lundy 

Seit rund einem Jahr wird weltweit verstärkt darüber diskutiert, wie Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser geschützt werden können. Viele Länder setzen dabei unter anderem auf Altersbeschränkungen für soziale Medien und orientieren sich teilweise am australischen Modell. Wie diese politischen Prozesse gestaltet werden und wer daran beteiligt wird, unterscheidet sich jedoch deutlich. Aus kinderrechtlicher Perspektive ist dabei von besonderer Bedeutung, wie Kinder und Jugendliche in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Denn bevor über die digitale Zukunft einer ganzen Generation entschieden wird, gilt es gemäß Artikel 12 der Kinderrechtskonvention deren Perspektiven und Meinungen zu berücksichtigen. 

Ein Ländervergleich zeigt, dass die Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Zum Einsatz kamen unter anderem Konsultationen und Umfragen, die von verschiedenen Akteuren organisiert wurden – von Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bis hin zu unabhängigen Kommissionen. Der folgende Überblick zeigt, auf welche Weise Kinder und Jugendliche in den verschiedenen Ländern beteiligt wurden, zu welchem Zeitpunkt dies geschah und welchen Stellenwert ihre Perspektiven in den politischen Prozessen hatten. 

Australien 

Eine direkte Konsultation von Kindern und Jugendlichen war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Erst nach der Verabschiedung im Mai 2025 rief die eSafety Commissioner zur Interessensbekundung für eine Konsultation zur Umsetzung auf und führte zwischen Juni und August 2025 strukturierte Konsultationen mit Kindern und Jugendlichen durch. Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob eine Altersbegrenzung eingeführt werden sollte, sondern um die konkrete Ausgestaltung ihrer Umsetzung. Insgesamt 53 Kinder und Jugendliche nahmen in zwei Altersgruppen (13–15 und 16–23 Jahre) an mehrstufigen Online-Sitzungen teil, organisiert über die Australian Youth Affairs Coalition (AYAC). 

Die Konsultationen brachten konkrete Forderungen hervor. Die Jugendlichen forderten Datenschutz bei der Altersverifikation, ein Mitspracherecht bei der Löschung ihrer Accounts und die Zusicherung, dass sie bei einer Umgehung des Verbots nicht bestraft würden. Parallel dazu befragte das Kindernachrichtenformat Behind the News über 17.000 Kinder und Jugendliche. Dabei lehnten 70 Prozent der Befragten die Altersbeschränkungen ab.  

Vereinigtes Königreich 

Das britische Modell sticht heraus, weil Kinder und Jugendliche nicht nur informiert, sondern mit einer eigens gestalteten, altersgerechten Konsultation direkt beteiligt wurden. Die nationale Konsultation „Growing up in the Online World" lief von März bis Mai 2026 und richtete sich an Eltern, Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre sowie der allgemeinen Öffentlichkeit. Insgesamt gingen mehr als 116.000 Rückmeldungen ein, darunter Beiträge von rund 14.000 Kindern und Jugendlichen. 

Die Ergebnisse zeigten eine deutliche Kluft zwischen der Perspektive von Erwachsenen und Kindern. Während 90 Prozent der Eltern ein Mindestalter von 16 Jahren unterstützten, sprachen sich nur 19 Prozent der befragten Kinder dafür aus. Allerdings befürworteten 65 Prozent der 16- bis 21-Jährigen zumindest Einschränkungen bei suchtfördernden Funktionen wie unendlichem Scrollen.  

Ergänzt wurde die Konsultation durch weitere Beteiligungs- und Forschungsformate. Dazu gehörte unter anderem eine wissenschaftliche Studie mit rund 4.000 Schülerinnen und Schülern aus zehn weiterführenden Schulen in Bradford, die die Auswirkungen unterschiedlicher Maßnahmen auf das Wohlbefinden junger Menschen untersucht. Die Ergebnisse dieser Studie werden erst 2027 erwartet. 

Zusätzlich formierte sich eine zivilgesellschaftliche Bewegung: Eine Petition gegen ein mögliches Verbot für unter 16-Jährige sammelte mehr als 216.000 Unterschriften. Ihr Anliegen soll im Parlament beraten werden. 

Frankreich 

Zentrale für das Vorgehen in Frankreich war die „Commission d'experts Écrans", welche im April 2024 ihren Bericht „Enfants et écrans – À la rechereche du temps perdu“ (Kinder und Bildschirme – Auf der Suche nach der verlorenen Zeit) vorlegte. Die Kommission war mit Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Pädagogik besetzt. Im Rahmen ihrer Arbeit traf sie auch rund 150 junge Menschen und bezog deren Perspektiven in ihre Arbeit ein.  

Eine eigenständige, systematische Beteiligungsstruktur für Kinder und Jugendliche innerhalb des politischen Entscheidungsprozesses war jedoch nicht vorgesehen. Ergänzt wurde der Bericht der Kommisison durch ein Gutachten der Lebensmittel- und Gesundheitsbehörde ANSES im Dezember 2025 („Usages des réseaux sociaux numériques et santé des adolescents“ - Nutzung digitaler sozialer Netzwerke und Gesundheit von Jugendlichen), das ebenfalls nicht als eigenständiges Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen angelegt war. Beschleunigt wurde der politische Prozess durch den wachsenden politischen Druck nach einem Schulattentat im Juni 2025.  

UNICEF France führte zwischen 2023 und 2024 eine „Consultation nationale des 6–18 ans" mit rund 20.000 teilnehmenden Kindern durch, in der Mediennutzung ein Teilaspekt bildete. Eine zweite Konsultationsrunde zur psychischen Gesundheit lief parallel zur Gesetzgebung, blieb aber formal getrennt vom politischen Verfahren. Die Ergebnisse werden Anfang Oktober 2026 veröffentlicht und als Empfehlungen an politische Entscheidungsträger weitergegeben, waren jedoch kein verbindlicher Bestandteil der Gesetzesberatung. 

Österreich 

In Österreich wurde die wurde die Altersgrenze von 14 Jahren zunächst auf politischer Ebene festgelegt. Die weitere konkrete Ausgestaltung der Maßnahme wurde anschließend in einem mehrstufigen Prozess diskutiert.  

Zunächst fand im April ein Experten-Roundtable statt, an dem Expert*innen und Vertreter*innen aus Bildung, Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam teilnahmen. Darüber hinaus wurden 30 Kinder und Jugendliche ins Ministerium eingeladen, um mit Vizekanzler Andreas Babler über die geplanten Maßnahmen zu sprechen. 

Parallel dazu brachte die Bundesjugendvertretung bei ihrer Jugendkonferenz vom 10. bis 12. Juni 2026, an der mehr als 60 junge Menschen teilnahmen, Forderungen an die zuständige Ministerin heran. Die Jugendkonferenz ist Teil des regulären EU-Jugenddialogs. Die Bundesjugendvertretung nimmt die erarbeiteten Forderungen nun in ihre weitere Arbeit auf und bringt sie sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene in politische Prozesse ein. 

Norwegen 

Das norwegische Gesetz wurde mit einer breiten öffentlichen Konsultation vorbereitet. Das Ministerium für Kinder und Familie legte gemeinsam mit dem Digitalisierungsministerium im Juni 2025 einen Konsultationsentwurf für eine Altersgrenze von 15 Jahren vor. Die Resonanz bis zur Frist am 7. Oktober 2025 war außergewöhnlich: Über 8.168 Stellungnahmen wurden eingereicht. Nur viermal zuvor hatte eine norwegische Konsultation mehr Rückmeldungen erhalten. Laut Ministerin Lene Vågslid kamen die Stellungnahmen "von Eltern, Kindern und Jugendlichen, Fachkreisen, Kommunen, Organisationen, Aufsichtsbehörden und Branchenakteuren". 

Bereits der 2024 vorgelegte Bericht des vorbereitenden Skjermbruksutvalget (Ausschuss für Bildschirmmediennutzung) stützte sich auf eine umfangreiche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. So wurden 75 Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 18 Jahren befragt sowie Schulbesuche an vier Schulen durchgeführt, bei denen insgesamt 61 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 4 bis 12 einbezogen wurden. Darüber hinaus verfügte das Gremium über eine eigene Jugend-Expertengruppe mit 14 Mitgliedern im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Jugend-Expertengruppe sprach sich ausdrücklich gegen strikte Alterskontrollen aus und plädierte stattdessen für Aufklärung und die Förderung einer sicheren Mediennutzung. 

Ergänzend veröffentlichte Barneombudet (Kinderrechtsombudsperson) unter anderem den Bericht Young People's Thoughts on the Digital Environment, den neun junge Menschen selbst verfasst haben. In diesem Bericht formulieren die jungen Menschen Forderungen an die Behörden und weitere relevante Akteure. 

Deutschland 

Bundesjugendministerin Karin Prien setzte am 4. September 2025 eine Unabhängige Expertenkommission ein, welche den Auftrag erhielt, eine Strategie für den Schutz junger Menschen online mit konkreten Handlungsempfehlungen für verschiedene Akteure wie Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Ziel war es, die notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche, mit den gesundheitlichen Folgen des Medienkonsums, der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften sowie den Einflüssen von Künstlicher Intelligenz zu untersuchen.  

Auch junge Menschen wurden in diesen Prozess einbezogen. Das Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ der Stiftung Digitale Chancen führte bundesweit partizipative Workshops mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren durch. Insgesamt nahmen 105 Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands und mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen teil. In kleinen Workshops mit bis zu 30 Teilnehmenden waren sie als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt eingeladen, ihre Perspektiven, Bedürfnisse und Wünsche für mehr Schutz und Sicherheit im digitalen Alltag einzubringen. 

Im Mittelpunkt standen die Themen Gesundheit, Künstliche Intelligenz, Kinderschutz und Medienkompetenz. Die Ergebnisse wurden im Bericht „Gemeinsam für ein besseres und sichereres Internet“ gebündelt. Darin wurden insgesamt 70 Forderungen, Wünsche und Ideen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zusammengefasst. 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass international verschiedene Ansätze verfolgt werden, die sich hinsichtlich ihrer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stark unterscheiden.  Der Ländervergleich zeigt, dass Kinder und Jugendliche sehr unterschiedlich in politische Entscheidungen einbezogen werden.  

Entscheidend ist also nicht nur, ob junge Menschen gehört werden, sondern auch, welchen Einfluss ihre Meinung tatsächlich hat. Dafür braucht es Erwachsene, die ihnen ernsthaft zuhören, Verantwortung übernehmen und transparent machen, was aus ihren Beiträgen entsteht. Beteiligung wird dabei nie perfekt sein, wichtig ist, sie als fortlaufenden Prozess zu verstehen und kontinuierlich zu verbessern.   


Juliana Reinicke, SDC